logocontainer-upper
Erzbistum Paderborn
logocontainer-lower

Wahlen 2021 - Pfarrgemeinderäte & Kirchenvorstände

Männlich, alt, weiß – oder so vielfältig wie Ihre Kirche?

In der Vorstellung vieler Menschen sind die Mitglieder in den Gremien der pastoralen Mitverantwortung überwiegend männlich, älter, deutsch und weiß. Dies entspricht aber nur teilweise der Realität. Und ganz sicher entspricht es nicht einer Wunschvorstellung. Vielmehr soll sich in den Gremien die Vielfalt der Kirchenmitglieder widerspiegeln. Dabei ist das Erzbistum Paderborn auf einem guten Weg.

Bei der Wahl 2017 wurden rund 3.000 Mitglieder gewählt, davon waren 1050 Männer und 1950 Frauen. Das entspricht einem Anteil an Frauen von 65 Prozent. Der Frauenanteil ist im Lauf der Zeit kontinuierlich gestiegen. Bei der Wahl 2001 lag er noch bei 58 Prozent.

Die größte Gruppe der ehrenamtlich in Gremien Engagierten besteht aus 40- bis 50-Jährigen. Genauso gut sind aber auch über 90-Jährige noch in Gremien engagiert. Und auch junge Menschen machen mit. So hatten bei der Wahl 2018 einige neue Kirchenvorstände gerade einmal das Mindestalter von 21 Jahren erreicht. Bei der Wahl zum Pfarrgemeinderat haben bereits Jugendliche ab 14 Jahren ein aktives und passives Wahlrecht.

Was ist der Pfarrgemeinderat?

Nah an den Menschen und im besten Sinne ortskundig

Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist ein demokratisch gewähltes Gremium, in dem Gemeindemitglieder Verantwortung für die Gestaltung von Glauben und Leben in ihrer Gemeinde wahrnehmen.

Zusammen mit dem Pfarrer berät der PGR die Grundfragen der Seelsorge und des Gemeindelebens. Zu den Aufgaben des PGR gehört es, Aktivitäten im Gemeindeleben anzuregen und zu koordinieren. Dies betrifft sowohl liturgische Fragen wie Fragen der Verkündigung und sozial-caritative Hilfen. Der Schwerpunkt liegt auf der Gemeindearbeit. Im übergreifenden Sinne ortskundig zu sein, ist daher eine Voraussetzung für die Arbeit im Pfarrgemeinderat.

Sie haben Interesse, für den Pfarrgemeinderat zu kandidieren? In diesem Flyer finden Sie viele nützliche Informationen zur Aufgabe, zu den Erwartungen, zum nötigen Zeitbudget für Ihre ehrenamtliche Arbeit und zur Wahl:

Ehrenamt Pfarrgemeinderat

Monika Schmitz aus Rüthen-Kallenhardt ist seit über 20 Jahren Mitglied im Pfarrgemeinderat.

Aber was macht ein Pfarrgemeinderat? Nur Feste organisieren, oder vielleicht doch noch viel mehr als das? Wir haben Monika Schmitz in ihrer Heimat getroffen und uns mit ihr über die Arbeit im Pfarrgemeinderat ausgetauscht.

Im Videoporträt erzählt Monika Schmitz von ihrem Ehrenamt.

Was ist der Gesamtpfarrgemeinderat?

Vernetzt und den gesamten Pastoralen Raum im Blick

Auf der Ebene von Pastoralverbünden oder Pastoralen Räumen gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Mitwirkung und Interessenvertretung:

  1. Jede Pfarrei oder Pfarrvikarie wählt einen eigenen Pfarrgemeinderat. Im Pastoralverbund oder Pastoralen Raum wird dann per Entsendung der Pastoralverbundsrat gebildet.
  2. Im Pastoralen Raum wird ein Gesamtpfarrgemeinderat gebildet. Dabei wählt jede Pfarrei mit eigener Kandidaten- und Wählerliste eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern für den Gesamtpfarrgemeinderat (GPGR).

Der GPGR ist damit zuständig für alle Themen, die Pastoralverbünde oder Pastorale Räume betreffen. Die Vorsitzende / der Vorsitzende wird aus dem Kreis der gewählten und berufenen Mitglieder gewählt. Aus diesen Gruppen wird auch der Vorstand gebildet, dem der Leiter des Pastoralverbundes als amtliches Mitglied angehört. Im GPGR stellen die gewählten Mitglieder mindestens die Mehrheit. Zur Bearbeitung lokaler Fragen bildet der GPGR Gemeindeausschüsse. Finanzielle Fragen werden im Finanzausschuss behandelt. Darüber hinaus kann der GPGR Sachausschüsse bilden, ebenso ist es möglich, für zeitlich befristete Projekte entsprechende Ausschüsse zu bilden.

Sie haben Interesse, für den Gesamtpfarrgemeinderat zu kandidieren? In diesem Flyer finden Sie viele nützliche Informationen zur Aufgabe, zu den Erwartungen, zum nötigen Zeitbudget für Ihre ehrenamtliche Arbeit und zur Wahl:

Was ist der Kirchenvorstand?

Vernetzt und den gesamten Pastoralen Raum im Blick

Die Aufgabe des Kirchenvorstandes besteht aus der Verwaltung des Vermögens in der Kirchengemeinde. In Abstimmung mit den Gemeindeverbänden trifft der Kirchenvorstand Entscheidungen über die Mittelverwendung der Kirchengemeinde und über deren künftige wirtschaftliche Grundlage. Darüber hinaus ist der Kirchenvorstand in wirtschaftliche, rechtliche und technische Angelegenheiten der kirchlichen Einrichtungen eingebunden.

Kurz gefasst: Mit seiner Tätigkeit schafft der Kirchenvorstand die materielle Voraussetzung, dass die Gemeinde ihre seelsorgerischen und karitativen Aufgaben wahrnehmen kann.

Der Kirchenvorstand setzt sich aus dem Pfarrer oder Pfarrverwalter der Gemeinde, gegebenenfalls einem weiteren Geistlichen (Vikar) und den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählten Frauen und Männern zusammen.

Der Kirchenvorstand setzt sich aus dem Pfarrer oder Pfarrverwalter der Gemeinde, gegebenenfalls einem weiteren Geistlichen (Vikar) und den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählten Frauen und Männern zusammen.

Sie haben Interesse, für den Kirchenvorstand zu kandidieren? In diesem Flyer finden Sie viele nützliche Informationen zur Aufgabe, zu den Erwartungen, zum nötigen Zeitbudget für Ihre ehrenamtliche Arbeit und zur Wahl:

Am Samstag, 20. November 2021, findet im Gymnasium der Benediktiner Meschede ein Bildungstag für Kirchenvorstände statt, zu dem Sie sich anmelden können:

Ehrenamt Kirchenvorstand

Nadine Schulte aus Bad Fredeburg ist seit sechs Jahren ehrenamtlich im Kirchenvorstand aktiv, mittlerweile ist die junge Frau auch geschäftsführende Vorsitzende.

Sie sagt: Kirchenvorstand ist mehr als nur Zahlen und Finanzen. Auch bei den Wahlen in diesem Jahr am 6. und 7. November will sie sich wieder aufstellen lassen. Kirchenvorstand bedeutet für sie: sich einbringen, mitgestalten und mitbestimmen. Was ihr Ehrenamt ausmacht und was sie mit ihrem Glauben in der Heimat verbindet, erzählt Nadine Schulte in diesem Videoporträt.

Kontakt
| |
generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0
Barrierefreiheit