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Erzbistum Paderborn
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© Thomas Throenle / Erzbistum Paderborn

Erzbischof dankt für vertrauensvolle Zusammenarbeit

Elfte Amtsperiode des Kirchensteuerrates des Erzbistums Paderborn endet / Hans Robert Schrewe aus Grafschaft verabschiedet / aktuell Wahlen der neuen Mitglieder für Amtszeit 2025 bis 2029

Am Freitag, 15. November 2024, fand im Bildungs- und Tagungshaus Liborianum in Paderborn die 16. und damit abschließende Plenar-Sitzung des Kirchensteuerrates des Erzbistums Paderborn in der aktuellen Amtsperiode statt. Für ihr „verantwortungsvolles Engagement“ in der zurückliegenden elften Amtsperiode dankte Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz den Mitgliedern des Finanzgremiums: Durch den Kirchensteuerrat mit der Arbeit seiner Mitglieder werde sichergestellt, dass die Kirche von Paderborn auch in Zukunft auf einer soliden finanziellen Basis zum Wohl der Menschen handle. Am 31. Dezember 2024 endet die jeweils fünf Jahre dauernde Amtszeit der überwiegend gewählten Mitglieder des Kirchensteuerrates. Aktuell werden die Mitglieder des neuen Kirchensteuerrates für die am 1. Januar 2025 beginnende zwölfte Amtsperiode von den Delegierten der Kirchenvorstände der Kirchengemeinden des Erzbistums Paderborn gewählt. Ein besonderes Wort des Dankes richtete Erzbischof Dr. Bentz an Hans Robert Schrewe aus Grafschaft, der 25 Jahre Mitglied des Kirchensteuerrates war, davon 10 Jahre als dessen Stellvertretenden Vorsitzender.

Der aus gewählten und berufenen Mitgliedern bestehende Kirchensteuerrat gestalte auf der Ebene des Erzbistums Paderborn die wirtschaftlichen Belange der Kirche von Paderborn, erklärte der Paderborner Erzbischof. „Sie haben sich engagiert sowie mit großer Verlässlichkeit, hohem Verantwortungsbewusstsein und mit Ihrer persönlichen Expertise in den Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn eingebracht“, würdigte Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz die Arbeit der Frauen und Männer des Finanzgremiums auf der Ebene des Erzbistums. Er sagte Dank für die „Gestaltung der Kirche von Paderborn“ durch die Mitglieder des Kirchensteuerrates: Insgesamt 16 Plenar-Sitzungen der elften Amtsperiode wurden durch Beratungen in verschiedenen Ausschüssen – Rechnungsprüfungs-, Erlass-, Schlüsselzuweisungs- sowie Arbeits- und Kontaktausschuss – von den Mitgliedern des Kirchensteuerrates vorbereitet. „Dass Sie bei den Beratungen besonders die Perspektive der Kirchengemeinden im Blick haben, hat den Kirchensteuerrat immer wieder auf ein gutes Fundament gestellt und die Entscheidungen zum Wohl der Kirchengemeinden gestärkt.“

Verlässliche Partnerschaft

Der Kirchensteuerrat sei als Gremium der Mitverantwortung eine wichtige Verbindung zwischen der Leitung des Erzbistums Paderborn und seinen Kirchengemeinden, Gruppen und Verbänden sowie ein Beispiel gelebter Synodalität im Erzbistum Paderborn, betonte Erzbischof Dr. Bentz. „Der Haushaltsplan 2025 zeigt mir, wie sorgfältig unsere Gremien mit dem uns anvertrauten Geld in schwierigen Veränderungsprozessen planen“, erklärte Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz im Hinblick auf die Beratungen während der Sitzung des Kirchensteuerrates. „Wir werden weiterhin als verlässlicher Partner unsere gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen. Mir ist wichtig, dass wir mittelfristig Strategien entwickeln, um unsere seelsorglichen und caritativen Angebote sowie unser Engagement im Bereich der Bildung mit unseren Kindertagesstätten, Schulen und Bildungseinrichtungen weiterhin nah bei den Menschen und nah am Leben der Menschen zu garantieren“, unterstrich der Paderborner Erzbischof.

Große Loyalität und kritische Distanz – Hans Robert Schrewe

Am Ende der Sitzung des Kirchensteuerrates wandte sich Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz an Hans Robert Schrewe aus Grafschaft, der nicht wieder für die neue Amtsperiode des Kirchensteuerrates kandidiert. Mit „großer Loyalität“, einer „guten und kritischen Distanz“ sowie „großer Weitsicht“, die das große Ganze sehe, habe Hans Robert Schrewe aus Grafschaft „das Erzbistum Paderborn mitgeprägt und Bistumsgeschichte geschrieben“. Zuvor hatte sich der amtierende Stellvertretende Vorsitzende des Kirchensteuerrates bei allen Mitgliedern des Gremiums für die kollegiale und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedankt, seinen besonderen Dank an die Bistumsleitung sowie Verwaltung des Erzbistums gerichtet für das offene und verlässliche Miteinander. Fünf Amtsperioden, damit ein viertel Jahrhundert, war Hans Robert Schrewe aus Grafschaft Mitglied des Kirchensteuerrates des Erzbistums Paderborn, jeweils gewählt von den Vertretern der Kirchengemeinden im Hochsauerland. Während seiner 25-jährigen Mitgliedschaft hat er in zwei Amtsperioden die Aufgaben des Stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen, hat insgesamt drei Paderborner Erzbischöfe, fünf Generalvikare sowie drei Leiter des Bereichs Finanzen im Erzbischöflichen Generalvikariat kennengelernt.

Wahl zum Kirchensteuerrat – 12. Amtsperiode

In sieben Regional-Wahlbezirken finden aktuell die Wahlen von jeweils zwei Laien statt, die dem neuen Kirchensteuerrat als wichtigem Finanzgremium des Erzbistums Paderborn angehören werden. Die neue Amtsperiode des Kirchensteuerrates dauert vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2029. Durch die Wahl von insgesamt 14 Mitgliedern des Kirchensteuerrates durch Wahlfrauen und Wahlmänner der örtlichen Kirchenvorstände in den Kirchengemeinden sowie durch die Möglichkeit, selbst Kandidatinnen und Kandidaten für den Kirchensteuerrat zu benennen, wird gewährleistet, dass die Belange der Kirchengemeinden gesehen werden und nicht hinter den zentralen Aufgaben des Erzbistums oder der Weltkirche zurücktreten.

Wählbar in den Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn sind Laien, die nicht hauptberuflich im Dienst des Erzbistums, eines Gemeindeverbandes oder einer Kirchengemeinde stehen, ihren Wohnsitz in dem in NRW gelegenen Teil der Erzdiözese haben und der Kirchensteuerpflicht unterliegen. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen nicht Mitglied in einem Kirchenvorstand einer Kirchengemeinde sein.

Zusammensetzung des Kirchensteuerrates durch demokratische Wahlen

Dem Kirchensteuerrat gehören im Erzbistum Paderborn Laien und Priester als gewählte oder berufene Mitglieder an. Die Mehrheit der Mitglieder wird durch eine demokratische Wahl bestimmt. Neben den vierzehn gewählten Laienmitgliedern gehören dem Kirchensteuerrat drei weitere Laien aus dem Erzbistum an, die durch den Paderborner Erzbischof berufen werden. Auf diese Weise hat der Erzbischof die Möglichkeit, das Gremium mit Personen- oder Berufsgruppen zu ergänzen, die nach der Wahl noch nicht im Kirchensteuerrat vertreten sind. Schließlich wählt der Priesterrat zwei amtierende Pfarrer des Erzbistums als Mitglieder des Kirchensteuerrates.

Vorsitzender des Kirchensteuerrates ist Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz. Der Paderborner Erzbischof nimmt, wie seine beiden Generalvikare Dr. Michael Bredeck und Thomas Dornseifer, Diözesanökonom Volker Mauß und Diözesan-Justiziar Marcus Baumann-Gretza, mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.

Beschlüsse des Kirchensteuerrates werden durch einfache Mehrheitsentscheidungen gefasst. Sie bedürfen zum Teil zu ihrer Rechtswirksamkeit der Konfirmierung durch den Paderborner Erzbischof.

Der Kirchensteuerrat ist für den in Nordrhein-Westfalen gelegenen Teil des Erzbistums Paderborn zuständig, besteht deshalb auch nur aus Personen aus Nordrhein-Westfalen und wird lediglich von Personen aus diesem Bundesland gewählt. Für die in Hessen und Niedersachsen gelegenen Teile des Erzbistums Paderborn besteht jeweils ein eigener Kirchensteuerbeirat.

Aufgaben des Kirchensteuerrates

Der Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn hat laut seiner Satzung weitgehende Beschluss- und Entscheidungsfunktionen. Er legt den Kirchensteuer-Hebesatz fest, stellt Richtlinien für die Verteilung der Kirchensteuer auf und entscheidet über den Erlass beziehungsweise die Stundung von Kirchensteuern. Weiterhin berät das Gremium über den Haushalt der Erzdiözese und legt diesen dem Erzbischof zur Inkraftsetzung vor. Das Finanzgremium beschließt die Jahresabschlüsse des Erzbistums Paderborn und entscheidet über die Entlastung der Verwaltung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr. Schließlich wählt der Kirchensteuerrat den Abschlussprüfer aus und schlägt dem Erzbischof die nach den Statuten des Diözesanvermögensverwaltungsrates aus seinen Reihen zu entsendenden Mitglieder vor.

Durch den Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn wurden in den letzten vier Jahrzehnten über die satzungsmäßigen Aufgaben hinaus viele Initiativen angestoßen, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Familienförderung, die Einrichtung des Katastrophenfonds, Hilfen zum Schutz des ungeborenen Lebens, Arbeitslosen- und Spätaussiedler-Hilfsmaßnahmen, eine Anlaufförderung für Hospize und Hilfen für Kriegsopfer in Krisengebieten und für Flüchtlinge. Sonderfonds, Unterstützungsmaßnahmen zur Verwirklichung des Zukunftsbildes für das Erzbistum Paderborn wurden initiiert und Mittel für innovative Projekte freigegeben.

Durch den Kirchensteuerrat werden schließlich auch die so genannten Schlüsselzuweisungsrichtlinien als Finanzierungssystem für die laufenden Kosten der Kirchengemeinden permanent überprüft und den aktuellen Erfordernissen angepasst.

Ein Beitrag von:
Pressereferent Team Presse

Thomas Throenle

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