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Bischofswort 2024 von Erzbischof Dr. Bentz

„Mut zur Hoffnung“: Im Bischofswort 2024 spricht Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz über die Kraft der Hoffnung und lädt dazu ein, den Glauben lebendig zu gestalten. Begleitet von Szenen einer gemeinsamen Pilgerreise zeigt das Video bewegende Einblicke und inspirierende Botschaften zum 1. Advent.

Das sind die neuen ständigen Diakone

In diesem Video erzählen die Weihekandidaten Klaus Eifler aus der Propstei St. Walburga Werl, Stefan Enste aus der Pfarrei St. Christophorus Hirschberg, Andreas Köhler aus der Pfarrei St. Johannes Baptist Rödgen, David Kölsch aus der Pfarrei St. Laurentius Rudersdorf und Jens Malkemper aus der Pfarrei St. Theresia vom Kinde Jesu Neunkirchen, von sich und ihrer Berufung, Diakon zu werden.

Joey Kelly backt mit uns Müsliriegel

Joey Kelly ist zu Gast bei Backen im Advent im Erzbistum Paderborn. Der Extremsportler und 7 vs Wild Star spricht mit uns über seine tagelangen Reisen durch die Wüsten der Welt, seine Zeit bei und mit der Kelly Family, wie er Weihachten feiert und geht mit uns der Frage nach Gott nach.

Ticker der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA)

11. Dezember 2024 16:32

Amnesty: WM-Vergabe an Saudi-Arabien gefährdet Menschenleben

Berlin (KNA) Amnesty International hat die Vergabe der Fußball-WM 2034 an Saudi-Arabien scharf kritisiert. Die "rücksichtslose Entscheidung" der FIFA, ohne dass der Menschenrechtsschutz gewährleistet sei, werde viele Menschenleben gefährden, erklärte Amnesty am Mittwoch in Berlin. Weitere V ...

Berlin (KNA) Amnesty International hat die Vergabe der Fußball-WM 2034 an Saudi-Arabien scharf kritisiert. Die "rücksichtslose Entscheidung" der FIFA, ohne dass der Menschenrechtsschutz gewährleistet sei, werde viele Menschenleben gefährden, erklärte Amnesty am Mittwoch in Berlin. Weitere Verbände schlossen sich der Kritik an.

Dem Weltfußballverband sei bewusst, dass Arbeitsmigranten ausgebeutet würden und sogar stürben, wenn es in Saudi-Arabien keine grundlegenden Reformen gebe, so Amnesty. Er gehe damit das Risiko ein, für die vielen zu erwartenden Menschenrechtsverletzungen die Verantwortung zu tragen. Die FIFA habe in jeder Phase des Bewerbungsverfahrens gezeigt, dass ihr Einsatz für die Menschenrechte eine Farce sei. Bisher habe sie auch die Arbeitsmigranten, die 2022 für die WM in Katar ausgebeutet worden seien, nicht entschädigt.

11. Dezember 2024 16:02

Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide geht in Ruhestand

Berlin (KNA) Die langjährige Sozialvorständin der Diakonie, Maria Loheide (66), gibt ihr Amt ab und geht in Ruhestand. Das teilte der evangelische Wohlfahrtsverband am Mittwoch in Berlin mit. Ihre Nachfolgerin Elke Ronneberger tritt zum 1. Januar das Amt an. Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch ...

Berlin (KNA) Die langjährige Sozialvorständin der Diakonie, Maria Loheide (66), gibt ihr Amt ab und geht in Ruhestand. Das teilte der evangelische Wohlfahrtsverband am Mittwoch in Berlin mit. Ihre Nachfolgerin Elke Ronneberger tritt zum 1. Januar das Amt an.

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch würdigte Loheide als absolute Sozialexpertin und überzeugte Netzwerkerin. Zudem habe sie der evangelischen Sozialpolitik ein klares Profil gegeben. Ihr Verdienst sei es auch, dass die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Diakonie entscheidend vorangekommen sei.

Loheide wurde 2011 in den Vorstand des Diakonischen Werkes gewählt und ist seit 2012 Vorständin des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung und für Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Hier verantwortete sie die sozialpolitische Lobbyarbeit auf Bundesebene. Loheide war unter anderem Vizepräsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Vorsitzende der Sozialkommissionen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und Vice Chairperson im europäischen diakonischen Verbund Eurodiaconia.

11. Dezember 2024 16:01

Gericht: Feiertagsöffnung von Bibliotheken in NRW rechtens

Leipzig (KNA) Die Sonn- und Feiertagsöffnung von öffentlichen Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen ist rechtens. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch die von der Gewerkschaft Verdi angestrebte Revision eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster zurück. Die dortigen ...

Leipzig (KNA) Die Sonn- und Feiertagsöffnung von öffentlichen Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen ist rechtens. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch die von der Gewerkschaft Verdi angestrebte Revision eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster zurück.

Die dortigen Richter hatten 2023 entschieden, dass Bibliotheken, soweit sie bestimmte kulturelle Funktionen erfüllen, auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen und die entsprechende Verordnung des Landes rechtmäßig sei. Menschen nutzten Bibliotheken als nichtkommerzielle Orte der Kultur, vergleichbar etwa mit Theatern und Museen.

Die Leipziger Richter wiesen die Revision indes aus formaljuristischen Gründen zurück. Das Oberverwaltungsgericht habe den Normenkontrollantrag von Verdi im Ergebnis zu Recht abgelehnt. Er sei allerdings an sich unzulässig gewesen, so dass die Rechtmäßigkeit der Sonntagsöffnung gar nicht mehr zu prüfen gewesen sei, so das Bundesverwaltungsgericht. Das Land NRW hatte während des laufenden Normenkontrollverfahrens eine Anpassung im Kulturfördergesetzbuch vorgenommen und Verdi habe daraufhin zu spät seinen Antrag angepasst.

Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) dringt schon länger darauf, Bibliotheken auch an Sonntagen zu öffnen. Aus Pilotprojekten wisse man, dass der Bedarf nach frei zugänglichen, nicht-kommerziellen Orten groß sei, erklärte der Bundesvorsitzende des dbv, Volker Heller, im vergangenen Jahr in Berlin. "Gerade Familien, Berufstätige, aber auch Alleinstehende strömen am Sonntag in die Bibliothek, um dort Zeit zu verbringen."

Deutschlandweit gibt es den Angaben des Verbandes zufolge mehr als 8.850 Öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken mit rund 25.000 Beschäftigten. 2023 wurden in öffentlichen Bibliotheken 312 Millionen Medien ausgeliehen, davon 47 Millionen elektronische Medien. 166. Millionen Besuche wurden registriert.

11. Dezember 2024 15:44

Gericht: Feiertagsöffnung von Bibliotheken in NRW rechtens

Leipzig (KNA) Die Sonn- und Feiertagsöffnung von öffentlichen Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen ist rechtens. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch die von der Gewerkschaft Verdi angestrebte Revision eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster zurück. Die dortigen ...

Leipzig (KNA) Die Sonn- und Feiertagsöffnung von öffentlichen Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen ist rechtens. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch die von der Gewerkschaft Verdi angestrebte Revision eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster zurück. Die dortigen Richter hatten 2023 entschieden, dass Bibliotheken, soweit sie bestimmte kulturelle Funktionen erfüllen, auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen und die entsprechende Verordnung des Landes rechtmäßig sei. Menschen nutzten Bibliotheken als nichtkommerzielle Orte der Kultur, vergleichbar etwa mit Theatern und Museen.

Die Leipziger Richter wiesen die Revision indes aus formaljuristischen Gründen zurück. Das Oberverwaltungsgericht habe den Normenkontrollantrag von Verdi im Ergebnis zu Recht abgelehnt. Er sei allerdings an sich unzulässig gewesen, so dass die Rechtmäßigkeit der Sonntagsöffnung gar nicht mehr zu prüfen gewesen sei, so das Bundesverwaltungsgericht. Das Land NRW hatte während des laufenden Normenkontrollverfahrens eine Anpassung im Kulturfördergesetzbuch vorgenommen und Verdi habe daraufhin zu spät seinen Antrag angepasst.

11. Dezember 2024 14:49

Lindner will nicht in Elternzeit gehen

München/Berlin (KNA) FDP-Chef Christian Lindner will nach der Geburt seines ersten Kindes nicht in Elternzeit gehen. Das sagte der ehemalige Finanzminister der Zeitschrift "Bunte". In seinem Job sei das nicht vorgesehen, so seine Begründung. Welchen Job er im kommenden Jahr nach den Wahlen gen ...

München/Berlin (KNA) FDP-Chef Christian Lindner will nach der Geburt seines ersten Kindes nicht in Elternzeit gehen. Das sagte der ehemalige Finanzminister der Zeitschrift "Bunte". In seinem Job sei das nicht vorgesehen, so seine Begründung. Welchen Job er im kommenden Jahr nach den Wahlen genau ausübt, ist derzeit völlig unklar. Unklar ist auch, ob seine Partei den Sprung in den Bundestag schafft.

Lindner betonte aber, dass er und seine Frau Franca Lehfeldt, sich "als Familie gleichberechtigt aufstellen" wollten. Er betonte auch, dass für ihn Familie das Wichtigste sei und Priorität habe. "Das baut seelisch auf", so Lindner, der bei der für den 23. Februar geplanten Neuwahl des Bundestags als Spitzenkandidat für seine Partei antreten will. Und der ehemalige Finanzminister hat sich schon Gedanken über die Finanzen seines Nachwuchses gemacht. Er wolle für sein Kind einen ETF-Sparplan abschließen, "in den monatlich etwas von den Eltern oder Großeltern einbezahlt wird".

11. Dezember 2024 14:39

Experte: Kinder mit Smartphones und Tablets nicht allein lassen

München (KNA) Ab wann ist das Kind reif dafür, ein Smartphone oder Tablet zu besitzen? Vor dieser Frage stehen zu Weihnachten viele Eltern, deren Nachwuchs sich ein solches Gerät wünscht. Einfach lasse sich das nicht beantworten, sagt SOS-Kinderdorf-Experte Heico Michael Engelhardt in einem ...

München (KNA) Ab wann ist das Kind reif dafür, ein Smartphone oder Tablet zu besitzen? Vor dieser Frage stehen zu Weihnachten viele Eltern, deren Nachwuchs sich ein solches Gerät wünscht. Einfach lasse sich das nicht beantworten, sagt SOS-Kinderdorf-Experte Heico Michael Engelhardt in einem am Mittwoch in München vom Verein veröffentlichten Interview. Maßgeblich komme es auf den individuellen Entwicklungsstand des Kindes an. Notwendig seien gewisse emotionale, soziale und kognitive Voraussetzungen. Ein guter Zeitpunkt könne etwa der Start in einer weiterführenden Schule sein, so der Fachmann.

In jedem Fall sollten sich Eltern vorab fragen, ob ihr Kind gut in sein soziales Umfeld integriert sei und ob sie mit ihm einen vertrauensvollen Austausch hätten: "Kommt mein Kind zu mir bei angstauslösenden oder befremdlichen Situationen? Wie geht mein Kind mit Grenzsetzungen um?" Zwei Dinge sollten geklärt sein, bevor ein Smartphone gekauft werde, nämlich zu welchem Zweck das Gerät angeschafft werde, ob gespielt werden dürfe und ob der Nachwuchs dieses für soziale Kontakte nützen dürfe - oder ob es zunächst nur um die Erreichbarkeit gehe.

Weiter sollte vorab klar sein, wie, wann und wie lange das Handy oder das Tablet eingesetzt werden dürfe und wie lange man es gemeinsam nutze, sagt Engelhardt. "Denn gerade anfangs ist es enorm wichtig, Kinder mit solchen Geräten nicht allein zu lassen." Aus seiner Sicht ist ein gemeinsam ausgehandelter Mediennutzungsvertrag zwischen Eltern und Kind sehr sinnvoll.

Der beste Kinder- und Jugendmedienschutz sei außerdem immer noch die Kompetenz des Menschen, der das Handy nutze. Eltern rate er deshalb, ihrer Erziehungskompetenz und ihrem Kind zu vertrauen, so der Experte: "Gehen Sie mit ihm gemeinsam den Weg in die digitale Welt." Einstellungen zum Kinderschutz, die es in Vielzahl gebe und die etwa nicht erlaubte Käufe verhinderten oder Nutzungen trackten, könnten dann als Ergänzung hilfreich sein. Aber in der Medienpädagogik gelte grundsätzlich: "Erst das Vertrauen, dann die Kontrolle."

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