Brüssel (KNA) Die Digitalpolitikerin Alexandra Geese (Grüne) hat in der Debatte um den Schutz vor digitaler Gewalt die Bundesregierung aufgerufen, ein entsprechendes EU-Gesetz rasch umzusetzen. Sie verwies auf die Gewaltschutzrichtlinie, die die Union vor knapp zwei Jahren verabschiedet hat. D ...
Brüssel (KNA) Die Digitalpolitikerin Alexandra Geese (Grüne) hat in der Debatte um den Schutz vor digitaler Gewalt die Bundesregierung aufgerufen, ein entsprechendes EU-Gesetz rasch umzusetzen. Sie verwies auf die Gewaltschutzrichtlinie, die die Union vor knapp zwei Jahren verabschiedet hat. Diese verpflichte Deutschland dazu, bis spätestens 2027 die Weitergabe von Nacktbildern unter Strafe zu stellen, so Geese am Freitag in Brüssel.
Die Abgeordnete des Europaparlaments zeigte sich irritiert, dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Magazin "Spiegel" ankündigte, ein Gesetzesvorhaben gegen KI-generierte Nacktbilder und Pornografie auf den Weg zu bringen. Anstatt im nationalen Alleingang das Rad neu zu erfinden, solle die EU-Richtlinie umgesetzt werden. "Der eigentliche Skandal ist, dass das trotz klarer europäischer Vorgaben seit zwei Jahren nicht passiert ist", so Geese.
Die EU-Richtlinie zielt darauf ab, geschlechtsspezifische Gewalt durch einheitliche Rechtsstandards zu verhindern und Betroffene besser zu schützen. So muss demnach jeder Mitgliedstaat digitale Gewalt, aber etwa auch weibliche Genitalverstümmelung und Zwangsheirat unter Strafe stellen.
Zu digitaler Gewalt zählt die EU das Verbreiten von Bildern, Videos und Ähnlichem, die sexuelle Handlungen oder intime Körperteile einer anderen Person zeigen - sofern diese Person nicht zustimmt hat und sofern dieses Verbreiten wahrscheinlich dazu führen wird, dass die Person Schaden nimmt. Explizit gilt dies auch für generierte oder manipulierte Bilder und Videos. Auch das Androhen des Verbreitens solcher Bilder hat demnach unter Strafe zu stehen.
Geese kritisierte die Einschränkung, dass die Weitergabe von echten oder KI-generierten Bildern nur dann eine Straftat ist, wenn sie Schaden zufügen können. "Jede Frau weiß natürlich, dass ein gegen ihren Willen veröffentlichtes Nacktbild die Definition eines schweren Schadens ist." Sie forderte den deutschen Gesetzgeber auf, diese Einschränkung im nationalen Recht nicht zu übernehmen.
Diese Einschränkung führten dazu, so Geese, dass die Plattformen solches Bildmaterial nicht automatisch als illegal behandeln müssten. "Den Beweis in jedem Fall einzeln zu führen, ist für ein Massenphänomen wie digitale Gewalt unmöglich", so die Abgeordnete. Sie forderte eine Umkehr der Beweislast: "Täter und Plattformen müssen die Einwilligung der dargestellten Person beweisen."
Auf europäischer Ebene gibt es im Rahmen einer Anpassung der KI-Verordnung außerdem das Bestreben für ein Verbot der nicht-einvernehmlichen Erstellung von sexualisierten Deepfakes oder von KI-Systemen, die solches Material erstellen können. Der Gesetzgebungsprozess läuft.