Dortmund (KNA) Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat die Pläne der Bundesregierung zur Suizidprävention scharf kritisiert. Rund 10.400 Menschen in Deutschland hätten sich 2024 das Leben genommen, zudem habe es mindestens 1.300 assistierte Suizide gegeben, sagte Vorstand Eugen Brysch am Sa ...
Dortmund (KNA) Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat die Pläne der Bundesregierung zur Suizidprävention scharf kritisiert. Rund 10.400 Menschen in Deutschland hätten sich 2024 das Leben genommen, zudem habe es mindestens 1.300 assistierte Suizide gegeben, sagte Vorstand Eugen Brysch am Samstag. "Damit wird klar, dass die jetzt gesetzlich geplanten rund 1,4 Millionen Euro jährlich für die nationale Suizidprävention vollkommen unzureichend sind."
Offenkundig sei der Bundesregierung das Ausmaß des Hilfebedarfs nicht bewusst, fügte Brysch hinzu. Denn allein die Telefonseelsorge führe jährlich 1,1 Millionen Beratungen durch. Davon seien 90.000 Anrufer suizidgefährdet. Wenn das Netz der Hilfe tatsächlich halten solle, brauche es jährliche Unterstützung von mehreren zehn Millionen Euro.
Das Bundesgesundheitsministerium hatte im Juli einen Referentenentwurf für das Suizidpräventionsgesetz vorgelegt. Zentraler Schritt ist die geplante Einrichtung einer zentralen Fachstelle im Bundesgesundheitsministerium, die ein Konzept für den Aufbau und Betrieb einer bundesweit einheitlichen, unentgeltlichen Krisendienst-Rufnummer erarbeiten soll. Darüber hinaus soll ein Beirat die Fachstelle beraten. Länder und Kommunen sollen verstärkt unterstützt werden, um einen flächendeckenden Krisendienst auszubauen und bestehende Strukturen zu vernetzen.
Brysch mahnte, der Gesetzentwurf gaukele der Öffentlichkeit vor, dass der Aufbau flächendeckender Hilfsstrukturen in den Ländern kaum Kosten verursache. Sie dürfe sich nicht aus der finanziellen Verantwortung stehlen. Auch die Bundesländer seien in der Pflicht, die flächendeckenden Krisendienste bereitzustellen. "Nur so kann die neue Krisenrufnummer funktionieren."
Der Patientenschützer kritisierte außerdem, dass der Gesetzentwurf die Krisenursachen suizidgefährdeter Menschen ignoriere. Schon heute seien Psychotherapieplätze Mangelware; durch die Gesundheitsreform werde sich die Lage weiter verschärfen. "Eine bloße Erstberatung reicht nicht aus. Dazu notwendig ist ein gesetzlicher Anspruch auf einen Therapieplatz innerhalb von vier Wochen in zumutbarer Nähe des Wohnorts", sagte Brysch. In diesem Zusammenhang forderte er auch einen Rechtsanspruch für die aufsuchende Therapie bei der Versorgung immobiler und pflegebedürftiger Menschen.
Zuvor hatten auch der Deutsche Caritasverband und das Katholische Büro in Berlin kritisiert, es sei unklar, ob die eingeplanten Ausgaben reichten, um Suizidprävention bundesweit tatsächlich zu stärken. So fehlten Vorschläge für eine dauerhafte Finanzierung der Krisenhilfe. Ebenso kritisierten Caritas und Kirche, dass der Referentenentwurf nicht auf die Prävention assistierter Suizide eingehe. So sehe er keinen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung vor.