München (KNA) Im Prozess um den Finanzskandal des Bistums Eichstätt will dessen ehemaliger Finanzdirektor nicht als Zeuge aussagen. Das wurde am Dienstag bei der Verhandlung vor dem Landgericht München II bekannt. Der hochrangige Geistliche, gegen den zeitweilig auch ermittelt worden war, k ...
München (KNA) Im Prozess um den Finanzskandal des Bistums Eichstätt will dessen ehemaliger Finanzdirektor nicht als Zeuge aussagen. Das wurde am Dienstag bei der Verhandlung vor dem Landgericht München II bekannt. Der hochrangige Geistliche, gegen den zeitweilig auch ermittelt worden war, könnte sonst erneut ins Visier der Strafverfolger geraten, hieß es zur Begründung in einem Antrag seiner Anwältin. Ihr Mandant wolle daher von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Seine Vernehmung steht in der kommenden Woche an. Der Verteidiger eines Angeklagten sowie die Staatsanwaltschaft widersprachen dem Antrag. Sie bekundeten übereinstimmend, nach ihrer Auffassung seien etwaige Straftaten inzwischen verjährt. Das Gericht muss über den Antrag noch entscheiden.
Im Zentrum des Finanzskandals stehen 31 Darlehen aus dem Bistumsvermögen, die zwischen 2014 und 2016 an Immobilienentwickler in den USA ausgereicht wurden. Sie tragen alle auch die Unterschrift des ehemaligen Bistumsfinanzdirektors. Die Ermittler erkannten darin aber nur grobe Fahrlässigkeit, die nicht strafbar ist. Gleichwohl entstand dem Bistum durch die Anlageentscheidung aufgrund unvollständiger Rückzahlungen ein beträchtlicher Vermögensschaden.
Angeklagt sind der ehemalige Stellvertreter des Finanzdirektors und ein aus Norddeutschland stammender Banker, der in den USA Immobilien entwickelt hat. Sie haben die Darlehen eingefädelt. Ihnen werden Untreue, Bestechung und teils auch Steuerhinterziehung vorgeworfen.
Ein früherer Bistumsanwalt, der die Strafanzeige gegen die beiden Männer 2017 ins Rollen gebracht hatte, berichtete von den damaligen Zuständen in der Vermögensverwaltung des Bistums. Dabei bezeichnete er die Diözese als "Feuchtbiotop für Betrüger". Auf Basis der damals vorliegenden Informationen hätten die weitgehend unbesicherten Kredite niemals gewährt werden dürfen.
Das Bistum habe keinerlei Kontrolle über die Verwendung der Gelder gehabt, die überdies zwischen den einzelnen Projektgesellschaften noch hin- und hergeschoben worden seien. Um das mit dem Investment verbundene Risiko zu beurteilen, habe es den zuständigen Gremien zugleich an Fachkompetenz gefehlt.
Der Anwalt sprach von einem in Jahrzehnten eingeübten "System Eichstätt", in dem es auch Widerstände gegen die vom damaligen Bischof Gregor Maria Hanke eingeleitete Transparenzoffensive gegeben habe. Zentrales Kennzeichen dieses Systems sei gewesen: "Geistliche haben versucht, sich Zugriff auf Gelder zu sichern, möglichst viel Macht zu haben, aber keine Verantwortung."
Der damalige Finanzdirektor habe seine Unterschrift unter die Verträge damit gerechtfertigt, dass er seinem Stellvertreter geglaubt habe, es handle sich um sichere Investitionen. "Ich kann ihm diese Leichtgläubigkeit nicht widerlegen", sagte der Anwalt. Zumindest seinen kirchenrechtlichen Pflichten habe er damit nicht entsprochen.
Eine Zivilklage des Bistums gegen den Geistlichen auf Schadensersatz wurde vom Amtsgericht Ingolstadt in erster Instanz abgewiesen. Allerdings läuft derzeit nach Auskunft eines weiteren Bistumsanwalts dazu ein kirchenrechtliches Verfahren vor dem Kirchengericht im Erzbistum Bamberg.
Für die Anlagen des Bistumsvermögens sind inzwischen professionelle externe Dienstleister zuständig. Ein Berichtswesen und neue Aufsichtsgremien mit mehr Fachkompetenz wurden etabliert.
Die Schadensbegrenzung aus den Investments in den USA hat indes auch ihren Preis für das Bistum. Von der ausgegebenen Gesamtsumme in Höhe von 56,2 Millionen Dollar sind nach Angaben eines Bistumsanwalts inzwischen 35,2 Millionen Dollar zurückgeflossen. Aus einem gerichtlich geschlossenen Vergleich stehen nach seinen Worten noch 700.000 Dollar aus. Das Bistum habe zur Wahrung seiner Rechte aus den Verträgen mittlerweile fast acht Millionen Euro für Anwälte und Experten in Deutschland und den USA ausgegeben.