Hamm/Lippstadt (KNA) Die Klage des Chefarztes Joachim Volz gegen ein Abtreibungsverbot am christlichen Klinikum Lippstadt ist auch in zweiter Instanz abgewiesen worden. Eine Revision wurde ausgeschlossen. Trotzdem bezeichnete der Mediziner das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm am Donnerstag als ...
Hamm/Lippstadt (KNA) Die Klage des Chefarztes Joachim Volz gegen ein Abtreibungsverbot am christlichen Klinikum Lippstadt ist auch in zweiter Instanz abgewiesen worden. Eine Revision wurde ausgeschlossen. Trotzdem bezeichnete der Mediziner das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm am Donnerstag als Erfolg.
Das Gericht bestätigte zwar das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm, wonach Volz als Chefarzt keine Abtreibungen durchführen darf - außer bei Gefahr für Leib und Leben der Mutter. Es sei die Entscheidung des Arbeitgebers, welche Art von Eingriffen in der Klinik angeboten würden. Eine entsprechende Ausweitung der Dienstanweisung für Volz' Nebentätigkeiten als Kassenarzt erklärte das Gericht hingegen für unwirksam. Der Mediziner erklärte, Frauen ab Freitag wieder entsprechende Eingriffe ermöglichen zu wollen.
Nach Aussage des Klägeranwalts, Till Müller-Heidelberg, betrifft die Entscheidung sowohl die Nebentätigkeit seines Mandanten in einer Bielefelder Privatpraxis als auch eine weitere, die er als Kassenarzt in Art eines Dienstleisters in der Klinik selbst anbietet. Da weitere Rechtsmittel per Urteil ausgeschlossen sind, könne die Klinik zwar eine weitere Dienstanweisung aufsetzen. "Das halte ich aber für unwahrscheinlich", so Müller-Heidelberg.
Ausschlaggebend für das Gericht war, dass die strittige Dienstanweisung für Volz' Nebentätigkeiten weiter reichte als für seine Rolle als Chefarzt. In seiner Funktion in der Klinik habe bei dem Verbot die Einschränkung "für Leib und Leben" gegolten - obwohl im Haus kirchliches Selbstbestimmungsrecht gelte. In den Nebentätigkeiten seien ihm die Eingriffe gänzlich untersagt worden.
Volz erklärte, er könne Frauen nun wieder so helfen, wie er es vor der Klage bereits getan habe: "Chefarzt ist nicht mein Hauptjob. Ich arbeite hauptsächlich in der Praxis." Für die Klinik prognostizierte er hingegen ein Ende des dortigen Pränatal-Zentrums, wenn Abtreibungen oder auch Pränatal-Diagnostiken auch in Zukunft ausbleiben sollten.
Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. In einer Petition hatten rund 340.000 Menschen Volz unterstützt. Auch vor dem Gerichtssaal hatten sich am Donnerstag 500 Personen zu einer Solidaritätsdemo eingefunden. Beteiligt waren unter anderem die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Britta Haßelmann, und die ehemalige Grünenvorsitzende Ricarda Lang. Haßelmann erklärte, das Urteil sei zwar ein Erfolg, aber dennoch kein guter Tag für Frauen. Das Gericht habe nur Volz persönlich erlaubt, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen; für weitere Mediziner gelte das nicht. Schon jetzt gebe es aber Versorgungsengpässe in Deutschland.
Der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing sagte, Volz habe "in seinem zentralen Anliegen verloren". "Das wesentliche Anliegen des Krankenhauses wurde bestätigt. Ein kirchliches Krankenhaus darf verbieten, dass in dem Krankenhaus abgetrieben wird."
Das Erzbistum Paderborn erklärte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), man wolle unabhängig vom Ausgang des Verfahrens die gesellschaftliche Debatte in ethischer und seelsorglicher Hinsicht zu begleiten. "Für uns steht dabei das Menschenbild im Zentrum, das der katholischen Lehre zugrunde liegt: die unbedingte Achtung vor dem Leben, von der Empfängnis bis zum Lebensende."