Berlin (KNA) Der Theologe und Ethiker Andreas Lob-Hüdepohl hat sich strikt gegen eine Legalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland ausgesprochen. Auch eine altruistische - unentgeltliche - Leihmutterschaft lehne er ab, sagte Lob-Hüdepohl der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Diens ...
Berlin (KNA) Der Theologe und Ethiker Andreas Lob-Hüdepohl hat sich strikt gegen eine Legalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland ausgesprochen. Auch eine altruistische - unentgeltliche - Leihmutterschaft lehne er ab, sagte Lob-Hüdepohl der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Dienstag in Berlin. Lob-Hüdepohl ist ehemaliges Mitglied im Ethikrat.
Auch die derzeitigen Ethikratsmitglieder Jochen Sautermeister und Gregor Thüsing wenden sich gegen eine Zulassung der altruistischen Leihmutterschaft. Der Ethikratsvorsitzende Helmut Frister hatte im Deutschlandfunk erklärt, er könne sich unter bestimmten Umständen eine solche unentgeltliche Leihmutterschaft vorstellen.
Lob-Hüdepohl erklärte weiter, auch bei einer altruistischen Leihmutterschaft erhalte die Leihmutter für die Zeit der neunmonatigen Schwangerschaft eine "Aufwandsentschädigung". Von daher sei das Konzept ad absurdum geführt. Er könne sich allenfalls vorstellen, dass dies möglich sei, wenn etwa die Schwester eines Paares mit Kinderwunsch nach einer Befruchtung außerhalb des Körpers als Mutter fungiere und nach der Geburt ihr Kind zur Adoption freigebe.
Solche Fälle könne es sogar jetzt bereits in Deutschland geben. Aber auch hier drohe eine schwere Belastung der sich in der Schwangerschaft heranbildenden Mutter-Kind-Beziehung. Eine neue Debatte über die Leihmutterschaft war aufgekommen, weil bekannt geworden war, dass der CDU-Politiker Jens Spahn mit seinem Ehepartner eine Leihmutterschaft in den USA in Anspruch genommen hatte. Er war daraufhin als Unionsfraktionsvorsitzender zurückgetreten.
Ähnlich äußerte sich Sautermeister: "Anstatt ideale Bedingungen für eine altruistische Leihmutterschaft rechtlich konstruieren zu wollen, um problematische Konstellationen auszuschließen, sollte zum Schutz der Würde der Frauen und der Würde des Kindes auch die altruistische Leihmutterschaft in Deutschland verboten bleiben", sagte Sautermeister der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Thüsing sagte der Zeitung, "gesundheitliche Risiken, psychischer Druck und insbesondere die Instrumentalisierung" seien auch im altruistischen Modell gegeben. Um zu verhindern, dass das Leihmutterschaftverbot umgangen werde, sei ein Blick nach Italien hilfreich: "Wenn der deutsche Staat die Risiken und Gefährdungen der Leihmutterschaft aus guten Gründen nicht will, dann ist der Schritt, den Italien vor zwei Jahren gegangen ist, konsequent und richtig", sagte Thüsing. Dort ist es verboten, die Dienste einer Leihmutter im Ausland in Anspruch zu nehmen. Ein solches Verbot lehnt Lob-Hüdepohl ab. Dies sei gegen das Kindeswohl, dies sei in Deutschland auch gerichtlich festgehalten worden.
Lob-Hüdepohl erklärte mit Blick auf die kommerzielle Leihmutterschaft, die Frau willige hier zwar formal freiwillig ein. Meistens geschehe dies - wie internationale Studien vielfach belegten - aber aus einer finanziell schwierigen Situation heraus. Die Zustimmung habe dann den Charakter einer "prekären Selbstbestimmung", so Lob-Hüdepohl
Mit Blick auf Paare mit unerfülltem Kinderwunsch betonte Lob-Hüdepohl, es gebe kein Recht auf ein Kind. Zu glauben, einen solchen Anspruch zu haben, sei falsch verstandene reproduktive Autonomie. Er sehe, dass etwa prominente und gut situierte heterosexuelle Paare etwa in den USA eine solche Leihmutterschaft in Anspruch nähmen, nicht, weil sie keine Kinder bekommen könnten, sondern aus Angst, dass sich eine Schwangerschaft negativ auf die Karriere auswirke.