Berlin (KNA) Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die Entscheidung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kritisiert, nicht gegen die geplante Absenkung der Honorare in der Psychotherapie vorgehen zu wollen. Der Verband sei weiterhin davon überzeugt, dass der zugrundeliegende B ...
Berlin (KNA) Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die Entscheidung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kritisiert, nicht gegen die geplante Absenkung der Honorare in der Psychotherapie vorgehen zu wollen. Der Verband sei weiterhin davon überzeugt, dass der zugrundeliegende Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses rechtswidrig sei, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen am Dienstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur. "Wir werden den Rechtsweg ausschöpfen und für eine Abkehr von dieser völlig unsinnigen und unreflektierten Sparpolitik kämpfen."
Zuvor hatte die "Rheinische Post" unter Bezugnahme auf ein internes Papier des Ministeriums berichtet, dass das Ressort von Warken die Entscheidung des sogenannten Erweiterten Bewertungsausschusses zur Kürzung der Honorare um 4,5 Prozent geprüft habe. "Nach ausführlicher Prüfung gibt es keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung", heißt es demnach in dem Papier.
Dass das Papier offenbar zuerst an die Medien und nicht an die im Ausschuss vertretene Kassenärztliche Bundesvereinigung weitergegeben wurde, sorgt für zusätzliche Verstimmung. "Dieses Vorgehen ist stillos und zeugt von Gleichgültigkeit gegenüber den Problemen der psychotherapeutisch tätigen Kolleginnen und Kollegen", betonte Gassen.
Um die Honorare für Psychotherapeutinnen und -therapeuten wird seit längerem gestritten. Zunächst hatte der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine zehnprozentige Honorarkürzung gefordert. Im erweiterten Bewertungsausschuss, der daraufhin angerufen wurde, wurde gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung der Beschluss gefasst, die psychotherapeutischen Leistungen abzusenken. Konkret geht es um 4,5 Prozent weniger für nahezu alle Leistungen ab dem 1. April. Die GKV begründet diese Absenkung damit, dass im Bereich der Psychotherapie die Honorare zuletzt überdurchschnittlich gestiegen seien.
Dem Ministerium kommt die Rechtsaufsicht über die Beschlüsse des Ausschusses zu. Diese beschränke sich aber "auf die Prüfung von möglichen Gesetzesverstößen, insbesondere verfassungswidrige Regelungen, das Handeln im Rahmen der geltenden Rechtsgrundlagen. Rein fachliche Gründe oder Bedenken unterliegen nicht der Rechtsaufsicht des Ministeriums", heißt es im Papier, und weiter: "Das Bundesministerium für Gesundheit hat bei den allermeisten Leistungserbringern im Gesundheitswesen keinen Einfluss auf die Höhe von Honoraren."
Die KBV hat dagegen Klage vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht, verbunden mit einem Antrag im Eilrechtsschutz. Mit diesem solle eine aufschiebende Wirkung der Klage hergestellt werden, so dass der Beschluss des Bewertungsausschusses bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht vollzogen werden kann, erklärte Gassen.