Berlin (KNA) Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, hält ein Monitoring bei nicht-invasiven Pränataltests für einen richtigen und notwendigen Schritt. "Die Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests berührt ethische Grundsätze unserer Gesellschaft", sagte Dus ...
Berlin (KNA) Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, hält ein Monitoring bei nicht-invasiven Pränataltests für einen richtigen und notwendigen Schritt. "Die Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests berührt ethische Grundsätze unserer Gesellschaft", sagte Dusel der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin. "Wir können nur auf einer evidenzbasierten und validen Datengrundlage über den zukünftigen Umgang mit diesen Tests diskutieren und entscheiden."
Daher unterstütze er den fraktionsübergreifenden Antrag für ein solches Monitoring, der am Donnerstag abschließend im Bundestag beraten werden soll. Das ursprüngliche Ziel der Kassenzulassung, die Zahl invasiver Tests zu reduzieren und zugleich keine Reihenuntersuchung zu schaffen, sei gescheitert, so Dusel. "Besonders fatal ist, dass die Testgenauigkeit schlechter ist als ursprünglich angenommen, und das insbesondere bei jungen Frauen", sagte der Behindertenbeauftragte. Konkret kann eine Testungenauigkeit bedeuten, dass der Bluttest eine Trisomie beim Fötus anzeigt, obwohl sie nicht vorliegt.
In einem fraktionsübergreifenden Antrag setzen sich Abgeordnete dafür ein, die Kassenzulassung bei nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) zu überprüfen. Die derzeitige Verordnung regele nicht klar genug, wann dieser Bluttest angewendet werden solle, heißt es in dem Antrag, der im Januar in erster Lesung im Bundestag war. Es sei zu befürchten, dass Schwangeren der Test unabhängig vom medizinischen Nutzen empfohlen werde. Damit könnte der Test faktisch einer Reihenuntersuchung vorrangig auf Trisomie 21 gleichkommen. Daten der Barmer bestätigten diese Sorge, so die Abgeordneten weiter. Auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe kritisiert den Einsatz des Tests unter den derzeit geltenden Bedingungen.
Mit dem Verfahren der nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) kann mittels einer Blutprobe der Schwangeren das Risiko für Trisomie früh in der Schwangerschaft bestimmt werden. Seit 2012 können Ärzte bei Schwangeren die Tests anwenden. Ein Jahrzehnt lang war der Test eine Selbstzahlerleistung. Seit dem 1. Juli 2022 zählt er unter bestimmten Voraussetzungen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Daneben gibt es invasive Tests wie die Fruchtwasserpunktion, die ein Risiko für eine Fehlgeburt birgt. Besagter Antrag wird von rund 110 Abgeordneten der Union, SPD, Grünen und Linken unterstützt.