Mannheim (KNA) Die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verstößt nicht gegen die Verfassung. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am Dienstag in Mannheim entschieden. Die Kläger waren der Meinung, der öffentlich-rechtliche Rundfunk berichte einseitig zugunsten linker Par ...
Mannheim (KNA) Die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verstößt nicht gegen die Verfassung. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am Dienstag in Mannheim entschieden. Die Kläger waren der Meinung, der öffentlich-rechtliche Rundfunk berichte einseitig zugunsten linker Parteien und progressiver Positionen. Deshalb wollten sie vom Gericht feststellen lassen, dass die Pflicht zur Zahlung des Beitrags gegen die Verfassung verstößt.
Das Gericht ist dieser Einschätzung nicht gefolgt. Zwar ist es seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im vergangenen Jahr theoretisch möglich, dass Verwaltungsgerichte den Beitrag für unrechtmäßig erklären, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland insgesamt seinen Auftrag verfehlen würde. Das sei aber derzeit nicht der Fall, so das Mannheimer Gericht.
Der Rundfunk decke durch umfangreiche Angebote in Fernsehen, Hörfunk und Mediathek die Bereiche Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung einschließlich Sport jeweils in ihrer vollen Breite ab, so die Richter in einer Pressemitteilung zum Urteil. Außerdem verwies das Gericht auf die Verantwortung des Gesetzgebers und der Aufsichtsgremien, also zum Beispiel der Rundfunk-, Hörfunk- und Fernsehräte, um über die Vielfalt und Ausgewogenheit des Programms und die Erfüllung des Auftrags zu wachen.
Die Kläger hatten außerdem behauptet, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten die Grundsätze der Sparsamkeit systematisch verletzen, weil Intendanten und andere Führungskräfte zu viel verdienen würden. Hier sah sich der Verwaltungsgerichtshof nicht zuständig und wies diesen Teil der Klage deshalb ebenfalls ab.
Bedenken äußerten die Richter über die Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der Personen, die gegen den Rundfunkbeitrag klagen wollen, zunächst ein aufwendiges juristisches Gutachten vorlegen müssen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag verfehle. Weil ein solches Gutachten teuer sein könne, fürchte man, dass ein möglicher Erfolg einer Klage von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Rundfunkbeitragspflichtigen abhängen könnte. Das dürfe nicht passieren, so die Richter.
Das Mannheimer Gericht ließ eine Revision des Urteils beim Bundesverwaltungsgericht nicht zu. Gegen diese Entscheidung können die Kläger aber noch eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.