Hamburg (KNA) Die Wochenzeitung "Zeit" will rechtlich gegen die Beschlagnahmung von Interview-Mitschnitten durch die Hamburger Staatsanwaltschaft vorgehen. Wie das Medienhaus am Montag mitteilte, seien Staatsanwaltschaft und Polizei am Montagmorgen in die Redaktionsräume gekommen und hätten mi ...
Hamburg (KNA) Die Wochenzeitung "Zeit" will rechtlich gegen die Beschlagnahmung von Interview-Mitschnitten durch die Hamburger Staatsanwaltschaft vorgehen. Wie das Medienhaus am Montag mitteilte, seien Staatsanwaltschaft und Polizei am Montagmorgen in die Redaktionsräume gekommen und hätten mit einer Durchsuchung gedroht, um die Herausgabe von Tonaufzeichnungen zu erreichen, die Journalisten der "Zeit" im Rahmen ihrer Recherche für den Podcast "House of Block" angefertigt haben. Dazu sei es nicht gekommen, weil die Journalistin, gegen deren Wohnung laut Gericht ebenfalls ein Durchsuchungsbeschluss vorlag, die Aufzeichnungen freiwillig herausgegeben habe, um die Durchsuchung zu verhindern.
Der Podcast widmet sich den Ermittlungen rund um die Unternehmerin Christina Block, die sich derzeit vor dem Landgericht Hamburg unter anderem wegen Kindesentführung und gefährlicher Körperverletzung verantworten muss. Hintergrund ist ein Sorgerechtsstreit um Blocks Kinder, die bei ihrem Vater in Dänemark leben und vor einigen Jahren im Auftrag der Mutter entführt worden sein sollen. Block bestreitet die Vorwürfe.
Die Mitschnitte habe man auf den Durchsuchungsbeschluss hin herausgeben müssen, so die "Zeit" in ihrer Pressemitteilung. Man habe aber der Beschlagnahmung widersprochen und die Unterlagen nur versiegelt übergeben, damit sie nicht ausgewertet werden können, bevor rechtlich geklärt ist, ob die Beschlagnahmung legal war. Das Landgericht Hamburg ist der Auffassung, dass die Beschlagnahmung der Beweismittel gerechtfertigt ist, da sie zur Aufklärung eines Verbrechens beitragen sollen.
Die Ermittler erhoffen sich laut Angaben der "Zeit" mithilfe der Aufzeichnungen, die Glaubwürdigkeit von Zeugen überprüfen zu können. Zusätzlich zu den Interview-Mitschnitten hätten die Behörden auch angebliche Vertragsunterlagen der Interviewten mit der "Zeit" gesucht, die es laut Angaben des Medienhauses aber nicht gibt.
"Zur Pressefreiheit gehört insbesondere der Quellenschutz, der für unabhängig berichtende Medien entscheidend ist", sagen die "Zeit"-Chefredakteure Giovanni di Lorenzo und Jochen Wegner. Man werde sich entschieden gegen diesen Angriff auf die Pressefreiheit zur Wehr setzen.
Redaktionsräume unterliegen in Deutschland einem besonderen rechtlichen Schutz. Die Hürden für eine Durchsuchung liegen deutlich höher als bei anderen Räumlichkeiten, da das Bundesverfassungsgericht dem Schutz von Quellen einen hohen Stellenwert einräumt. Das Landgericht gewichtet das Interesse an der Aufklärung der möglichen Straftat in diesem Fall als höher als den Schutz der Pressefreiheit - unter anderem auch, weil dem Gericht zufolge keine Enttarnung von Informanten drohe, da deren Identität bereits bekannt sei.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisierte die Beschlagnahmung der Interviewaufnahmen. Das Vorgehen der Behörden werfe schwerwiegende Fragen zum Schutz journalistischer Arbeit auf, so der DJV-Vorsitzende Mika Beuster: "Wer mit Journalistinnen und Journalisten spricht, muss darauf vertrauen können, dass vertrauliche Gesprächsinhalte nicht gegen den Willen der Redaktion für andere Zwecke verwendet werden." Der DJV fordert die Justiz auf, die Pressefreiheit zu achten und den verfassungsrechtlich garantierten Quellenschutz zu respektieren.
Auch die Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) sieht im Vorgehen der Ermittler einen schweren Angriff auf die Pressefreiheit: "Journalistisches Recherchematerial darf nicht zum Hilfsmittel der Strafverfolgung werden", so RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. Gerade unveröffentlichtes Originalmaterial sei besonders geschützt, gerade vor dem Zugriff der Justiz.