Berlin (KNA) Bei der Reform der Krankenhausreform haben sich Bund und Länder auf einen Kompromiss geeinigt. Das geht aus einem Papier hervor, das der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Zuerst hatte Table.Media über die Einigung berichtet. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ( ...
Berlin (KNA) Bei der Reform der Krankenhausreform haben sich Bund und Länder auf einen Kompromiss geeinigt. Das geht aus einem Papier hervor, das der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Zuerst hatte Table.Media über die Einigung berichtet. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bestätigte am Donnerstagabend den Kompromiss und kündigte eine rasche Umsetzung an.
"Mit der erzielten Einigung für die Anpassung kann die Krankenhausreform nun vor Ort umgesetzt werden. Es hat sich gelohnt, auch die Länder in den letzten Tagen und Wochen eng in die Abstimmungen einzubinden", sagte Warken der "Rheinischen Post".
Die grundsätzlichen Ziele blieben dabei unberührt: mehr Spezialisierung, mehr Bündelung von Kapazitäten und eine Erhöhung der Behandlungsqualität. "Auf der anderen Seite erwarten die Menschen die Sicherstellung einer Grund- und Notfallversorgung auch in ländlichen Regionen", betonte Warken.
Die Bundesregierung hatte die Anpassung der Krankenhausreform im vergangenen Herbst nach langem Tauziehen auf den Weg gebracht. Eine erste Reform hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gegen den Willen zahlreicher Akteure im Gesundheitswesen durchgesetzt. Auch an Warkens Reformplänen gab es zunächst viel Kritik.
Dem Einigungspapier zufolge gibt es nun unter anderem einen Kompromiss bei der Zuteilung der geplanten Leistungsgruppen. Diese geben an, welche spezialisierten Leistungen am jeweiligen Klinikstandort erbracht werden. So soll diese Zuweisung bis Jahresende ohne Rücksprache mit den Krankenkassen möglich sein. Auch soll es bei der Leistungsgruppenzuweisung länger Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser geben, die Qualitätskriterien nicht erfüllen. Die Definitionen, welche Kriterien für ein Fachkrankenhaus gelten, sollen noch ausgearbeitet werden und erst ab 2030 greifen.
Ziele der ursprünglichen Reform sind eine Qualitätssteigerung und Spezialisierung der Krankenhäuser. Dazu sollen jedem Krankenhaus bestimmte Fachgebiete zugewiesen werden. Dafür müssen die Kliniken Kriterien erfüllen, etwa eine gewisse Zahl an Fachärztinnen und -ärzten, eine Mindestmenge an Behandlungen und entsprechende Technikausstattung. Zudem soll ein neues Vergütungssystem dazu beitragen, Fehlanreize für medizinisch unnötige Operationen abzubauen.
Die Länder hatten immer wieder für mehr Flexibilität bei den Anforderungen plädiert, um insbesondere Krankenhäuser in ländlichen Regionen erhalten zu können. Die Krankenkassen drängen demgegenüber auf strenge Vorgaben, um Einsparungs- und Spezialisierungsziele einhalten zu können.
Aus Sicht des Katholischen Krankenhausverbands ist mit dem Kompromiss wenig erreicht. Zwar sei der politische Streit gelöst, aber substanziell leichter werde die Umsetzung der Krankenhausreform in der Praxis nicht. "Vor allem bei der Finanzierung müssen die Kliniken nun ein neues System im Blindflug einführen. Dabei ist schon jetzt klar: Die Vorhaltevergütung hält nicht, was sie verspricht, nämlich die Kliniken aus dem ökonomischen Hamsterrad zu befreien und die flächendeckende Versorgung zu sichern", sagte Geschäftsführerin Bernadette Rümmelin der KNA.