Die Universität Paderborn hat die Studie zum Missbrauch im Erzbistum Paderborn veröffentlicht. Sie trägt den Titel „Sexuelle Gewalt an Minderjährigen im Erzbistum Paderborn. Eine historische Untersuchung (1941–2002)“. Alle Informationen zur Studie sowie zur Aufarbeitung im Erzbistum Paderborn sind auf den Themenseiten gebündelt zusammengestellt.
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Unser Glaube
Geschwindigkeit, Stille, lebendige Hoffnung
Von Advent bis Pfingsten steht die Krippe in St. Marien Witten
Von der Hebamme zur Gemeindereferentin
Zwölf Kirchen in Herne verwandeln sich in künstlerische Lichträume
Was bleibt, wenn man geht
Wo Kindern eine Zukunft geschenkt wird
Unsere Nachrichten
Gottes Segen für die Zielgerade der Schulzeit
Geschichte zum Anfassen im Erzbistumsarchiv Paderborn
Schwester Anna-Maria Blum als Priorin der Karmelitinnen in Witten wiedergewählt
Erzbistum Paderborn trauert um Bischof Leo Nowak
Bischof Dieter Stöckler vollendet 90. Lebensjahr
Pferdeprozession im 300. Jubiläumsjahr
Glauben. Gemeinsam. Gestalten. – Alle Informationen zum Bistumsprozess
Das Erzbistum Paderborn startet unter dem Titel „Glauben. Gemeinsam. Gestalten.“ die nächste Etappe des Bistumsprozesses: Es geht um zwei Transformationsstränge – pastoraler Aufbruch und Verwaltungsmodernisierung. Ziel ist, die Katholische Kirche im Erzbistum Paderborn so zu gestalten, dass Glaube auch in Zukunft lebendig bleibt und Engagierte spürbar entlastet werden. Kirche von morgen wird gemeinsam gemacht – mit Beteiligung, Austausch und klaren Strukturen.
Mehr Infos, Hintergründe und wie Sie sich einbringen können unter:
Unsere Videos
Katholische Landvolkshochschule Hardehausen: Ein Ort zwischen Bildung, Natur und Gemeinschaft
Seit mehr als 19 Jahren begleitet Stephan Kreye Menschen in der Familien- und Erwachsenenbildung in Hardehausen. Im Video gibt er Einblicke in seine Arbeit, erzählt von besonderen Erfahrungen und zeigt, was die Landvolkshochschule für ihn zu einem ganz besonderen Ort macht.
Taizé - Wo junge Menschen zu Gott finden
Taizé ist für viele junge Menschen mehr als nur ein Ort – es ist ein Raum für Stille, Begegnung und echtes Gebet. In diesem Video nehmen wir dich mit nach Taizé und zeigen, warum gerade hier so viele junge Leute ihren Zugang zu Gott neu entdecken.
Schöpfungsgeschichte einfach erklärt: Wie hat Gott die Welt erschaffen?
Was ist die Schöpfungsgeschichte? Wie hat Gott die Welt erschaffen? Und was bedeutet das für uns heute? Dieses Video erklärt die biblische Schöpfungsgeschichte einfach und verständlich – für Kinder und für alle, die mehr über die Erschaffung der Welt erfahren möchten.
Veranstaltungen im Erzbistum Paderborn
Grow up – A Franciscan Way of Life
- 08.04.2026(Mittwoch) – 04.10.2026(Sonntag)
- Mutterhaus der FranziskanerinnenPaderborner Straße 733154 Salzkotten
Kontemplative Exerzitien
- 12.04.2026(Sonntag) – 17.04.2026(Freitag)
- 16:00 – 10:00 Uhr
- Benediktinerinnenabtei HerstelleCarolus-Magnus-Str. 937688 Beverungen
- Pfr. Dr. Dr. Markus Jacobs und Regina Beissel
Gottesbegegnung mitten im Alltag
- 13.04.2026(Montag) – 17.04.2026(Freitag)
- 15:00 – 13:15 Uhr
- Bildungs- und Exerzitienhaus St. BonifatiusBonifatiusweg 159955 Winterberg
- Marianne Bonzelet
Kirchliche Nachrichten aus Paderborn und Deutschland
KNA Newsticker
Gedenken an Ratzinger/Benedikt XVI. begonnen
Vatikanstadt (KNA) Mit einem Gottesdienst im Petersdom haben am Donnerstag die Gedenkveranstaltungen zum 100. Geburtstag des deutschen Theologen und späteren Papstes Joseph Ratzinger begonnen. Am 99. Geburtstag des Ende 2022 als Benedikt XVI. Verstorbenen feierte der Schweizer Kurienkardinal Kurt Koch einen Gottesdienst im Petersdom. In seiner Predigt würdigte Koch den Verstorbenen als einen "herausragenden Glaubenslehrer auf dem Stuhl Petri."
Am selben Tag sollte in der italienischen Botschaft beim Heiligen Stuhl der vierte Band einer italienischen Ausgabe von Ratzingers Schriften vorgestellt werden. Am Tag danach war in der Päpstlichen Wissenschaftsakademie in den vatikanischen Gärten ein Symposium geplant, bei dem neben Koch unter anderem auch der deutsche Kurienkardinal Gerhard Ludwig Müller sprechen sollte.
Im Lauf des Jubiläums-Jahres stehen zahlreiche weitere Ereignisse in unterschiedlichen Ländern auf dem Programm. Sie werden von der Joseph-Ratzinger-Papst-Benedikt XVI.–Stiftung koordiniert. Geplant sind Veranstaltungen unter anderem in Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, Ungarn, Indien, Kolumbien, USA und Kenia.
Der italienische Kirchenhistoriker Roberto Regoli, Präsident der Stiftung, erklärte dazu, das Jubiläum sei eine Gelegenheit, Ratzingers Denken umfassend darzustellen. Dazu gehörten Ratzingers Interpretation des Zweiten Vatikanischen Konzils und die Rolle der Vernunft in der theologischen Reflexion. Ein Höhepunkt der Gedenkveranstaltungen im deutschsprachigen Raum ist eine für den 11. bis 20. Mai 2026 geplante Vortragsreihe an der nach Benedikt XVI. benannten philosophisch-theologischen Hochschule Heiligenkreuz.
Krankengeld und Kinderkrankengeld sollen um fünf Prozent sinken
Berlin (KNA) Krankengeld und Kinderkrankengeld sollen im Zuge der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung gekürzt werden. Das geht aus dem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor, der am Donnerstag in die Abstimmung gegangen ist und der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Geplant ist demnach, dass künftig maximal 65 Prozent des Bruttogehalts bei Krankengeld und maximal 85 Prozent des Nettoeinkommens beim Kinderkrankengeld ausgezahlt werden. Das ist je eine Kürzung von 5 Prozent.
Die maximale Bezugsdauer von Krankengeld soll auf 78 Wochen beschränkt werden. Neu ist indes das Modell einer Teil-Krankschreibung. Geplant sind drei Stufen von 25, 50 oder 75 Prozent. Für Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, sollen strengere Regeln gelten, wenn sie Krankengeld beziehen wollen. Die vor einigen Jahren erhöhten Zuschüsse für Zahnersatz sollen wieder um 10 Prozent abgesenkt werden.
Weiter geplant sind unter anderem ein Ende der Mitversicherung von Ehepartnern und gleichgestellten Lebenspartnern. Ausgenommen würden Eltern von Kindern unter sieben Jahren sowie von Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige und Rentner. Das alle zwei Jahre mögliche Hautkrebsscreening soll auf den Prüfstand kommen. Homöopathie soll als Kassenleistung wegfallen, ebenso wie die Kostenübernahme von Cannabis-Blüten.
Die Zuzahlungen für Medikamente sollen auf mindestens 7,50 und maximal 15 Euro steigen. Die ärztliche Zweitmeinung vor bestimmten Operationen, wie Knie-OPs, soll Pflicht werden. Andernfalls droht, dass die Kassen die Kosten nicht tragen. Ende April soll das Gesetz im Kabinett beschlossen werden, um dann zeitnah das parlamentarische Verfahren zu beginnen. Bis dahin sind aber noch zahlreiche Änderungen möglich und wahrscheinlich.
Warken will Kassen nicht um Kosten für Bürgergeldempfänger entlasten
Berlin (KNA) Eine Übernahme der Krankenversicherungskosten von Bürgergeldempfängern durch den Bund ist derzeit nicht Teil der geplanten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Das geht aus dem Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium hervor, der am Donnerstag in die Abstimmung gegangen ist und der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt.
Damit ist dies einer der 66 Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit, den das Bundesgesundheitsministerium derzeit nicht übernehmen möchte. Noch vor wenigen Wochen hatte die Ministerin erklärt, dass sie sich die Übernahme der Kosten vorstellen könne. Die SPD zeigte sich indes skeptisch.
Die Übernahme der sogenannten versicherungsfremden Leistungen durch den Bund fordern nicht nur die Krankenkassen, sondern auch Ärzte seit Jahren. Seitens des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen läuft daher derzeit eine Klage gegen den Bund auf insgesamt zehn Milliarden Euro beim zuständigen Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
Laut Ministerium enthält der Gesetzentwurf, der Ende April im Kabinett verabschiedet werden soll, 43 Maßnahmen aus dem Kommissionsbericht, 12 Maßnahmen in angepasster Version. Zudem habe das Ministerium 14 weitere Maßnahmen aufgenommen.
Erzbistum Köln einigt sich mit Missbrauchsopfer nach Millionenklage
Köln (KNA) Nach einer Millionenklage hat sich das Erzbistum Köln mit einem Missbrauchsbetroffenen außergerichtlich geeinigt. Ein Prozess ist damit abgewendet, wie das Erzbistum am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) bestätigte. Zuvor hatten die "Rheinische Post" und die "Aachener Zeitung" berichtet.
Auf welche Summe die Parteien sich verständigt haben, wurde nicht bekannt. "Wir sind mit der Höhe der Entschädigung zufrieden", sagten die Opferanwälte Manfred Schmitz und Lothar Jaeger der KNA: "Allerdings dürfen wir die konkrete Summe nicht nennen, da das Erzbistum auf strenger Geheimhaltung besteht." Ihr Mandant, der in den Medien immer "Hardy" genannt wird, hatte ursprünglich eine Millionen Euro Schmerzensgeld gefordert.
Mit der Einigung sei der individuelle Rechtsstreit beendet, fügten die Anwälte hinzu. Doch der Fall werfe weiterhin grundsätzliche Fragen auf - "nach Transparenz, nach Verantwortung - und nach dem tatsächlichen Willen der Kirche, ihre eigene Vergangenheit vollständig offenzulegen".
Die "Rheinische Post" hatte in den vergangenen Monaten ausführlich über den Fall "Hardy" berichtet. Demnach ist der Betroffene als Kind und Jugendlicher von katholischen Priestern schwer missbraucht und misshandelt worden. Bis heute leide der 70-Jährige massiv an den körperlichen und psychischen Folgen. Vor der Schmerzensgeldklage habe er 60.000 Euro als freiwillige Entschädigung vom Erzbistum Köln bekommen.
Gegen das Erzbistum läuft derzeit ein weiteres Schmerzensgeldverfahren einer anderen Missbrauchsbetroffenen. Melanie F. war als Mädchen über Jahre von dem zu zwölf Jahren Haft verurteilten Priester U. missbraucht worden, der sie als Pflegevater bei sich aufgenommen hatte. Das Landgericht Köln wies im Juli ihre Klage zurück. F. legte Berufung ein.
Verbände, Grüne und Linke: Nicht bei Kindern mit Behinderungen kürzen
Berlin (KNA) Der Paritätische Gesamtverband befürchtet Kürzungen bei den Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen. Das gehe aus einem internen Arbeitspapier hervor, das dem Verband vorliege, teilte dieser am Donnerstag in Berlin. Demnach diskutieren Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände derzeit über Einschnitte.
Die Vorschläge zielen laut Verband auf radikale Einschnitte bei sozialen Unterstützungsleistungen. Individuelle Rechtsansprüche auf Schulbegleitung sollen gestrichen, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt, die Nachbetreuung junger Erwachsener aus der Jugendhilfe abgeschafft, der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende zusammengestrichen werden.
Es enthält nach Verbandsangaben mehr als 70 Kürzungsvorschläge mit einem bezifferten Volumen von über 8,6 Milliarden Euro. Das tatsächliche Kürzungsvolumen liege erheblich höher, da knapp zwei Drittel aller Vorschläge nicht mit Zahlen unterlegt seien.
Die Koalition plant eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Das 108-seitige Dokument der Bund-Länder-Arbeitsgruppe liegt unter anderem Verbänden zu einer Stellungnahme vor.
Die Arbeiterwohlfahrt erklärte mit Blick auf das Papier, "uns fehlen die Worte". Deren Präsident Michael Groß sagte weiter, was hier gekürzt werden solle, sichere Kinder und Jugendliche vor existenzieller Not ab und ermögliche Menschen mit Behinderungen soziale Teilhabe. "Wer Kindern Chancen nimmt und bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sparen will, handelt sozialpolitisch zutiefst verantwortungslos", so Groß.
Auch von den Grünen kommt Kritik an dem Papier. Die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen, Corinna Rüffer, spricht von einem Frontalangriff auf Inklusion und Kinderrechte. Der individuelle Rechtsanspruch auf Begleitung sei die letzte Sicherheit für Familien, deren Kinder besonders intensive Unterstützung bräuchten. Eine Pool-Lösung, bei der ein Schulbegleiter mehrere Kinder mit Behinderung betreut, sei für viele Kinder nicht ausreichend. Bislang sei diese Pool-Lösung nur als rechtswidrige Sparpraxis in einzelnen Kommunen bekannt. Wenn das zur Norm werde, hätten Eltern keine Möglichkeit mehr, sich zu wehren.
"Das ist die gezielte Entrechtung der schwächsten Kinder in diesem Land", so Rüffer. Zudem verstoße man damit gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland 2009 ratifiziert habe und die seitdem geltendes Recht sei. Die Bundesregierung müsse die Pläne sofort vom Tisch nehmen.
Die Fraktionsvorsitzende der Linken, Heidi Reichinnek, erklärte, die Regierung gehe mit "beispielloser Brutalität" vor. Eine Arbeitsgruppe wolle ohne mit Verbänden und Betroffenen zu sprechen, im stillen Kämmerlein die Axt an die Jugend- und Eingliederungshilfe sowie an die Leistungen für Familien anlegen. "Diese Liste ist eine Schande, die Regierung sollte sich in Grund und Boden schämen", so Reichinnek.
Verbände: Nicht bei Kindern mit Behinderungen kürzen
Berlin (KNA) Der Paritätische Gesamtverband befürchtet Kürzungen bei den Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen. Das gehe aus einem internen Arbeitspapier hervor, das dem Verband vorliege, so der Verband am Donnerstag in Berlin. Demnach diskutieren Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände derzeit über Einschnitte.
Demnach zielen die Vorschläge auf radikale Einschnitte bei sozialen Unterstützungsleistungen. Individuelle Rechtsansprüche auf Schulbegleitung sollen gestrichen, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt, die Nachbetreuung junger Erwachsener aus der Jugendhilfe abgeschafft, der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende zusammengestrichen werden.
Es enthält nach Verbandsangaben mehr als 70 Kürzungsvorschläge mit einem bezifferten Volumen von über 8,6 Milliarden Euro. Das tatsächliche Kürzungsvolumen liege erheblich höher, da knapp zwei Drittel aller Vorschläge nicht mit Zahlen unterlegt seien.
Die Koalition plant eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Das 108-seitige Dokument der Bund-Länder-Arbeitsgruppe liegt unter anderem Verbänden zu einer Stellungnahme vor.
Die Arbeiterwohlfahrt erklärte mit Blick auf das Papier, "uns fehlen die Worte". Deren Präsident Michael Groß sagte weiter, was hier gekürzt werden solle, sichere Kinder und Jugendliche vor existenzieller Not ab und ermögliche Menschen mit Behinderungen soziale Teilhabe. "Wer Kindern Chancen nimmt und bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sparen will, handelt sozialpolitisch zutiefst verantwortungslos", so Groß.
Auch von den Grünen kommt Kritik an dem Papier. Die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen, Corinna Rüffer, spricht von einem Frontalangriff auf Inklusion und Kinderrechte. Der individuelle Rechtsanspruch auf Begleitung sei die letzte Sicherheit für Familien, deren Kinder besonders intensive Unterstützung bräuchten. Eine Pool-Lösung, bei der ein Schulbegleiter mehrere Kinder mit Behinderung betreut, sei für viele Kinder nicht ausreichend. Bislang sei diese Pool-Lösung nur als rechtswidrige Sparpraxis in einzelnen Kommunen bekannt. Wenn das zur Norm werde, hätten Eltern keine Möglichkeit mehr, sich zu wehren.
"Das ist die gezielte Entrechtung der schwächsten Kinder in diesem Land", so Rüffer. Zudem verstoße man damit gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland 2009 ratifiziert habe und die seitdem geltendes Recht sei. Die Bundesregierung müsse die Pläne sofort vom Tisch nehmen.
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