Straßburg/Bonn (KNA) Das EU-Parlament hat grünes Licht für zwei Verschärfungen des Asylrechts gegeben. Die Nationalstaaten können Asylsuchende künftig auch in Drittstaaten abschieben, zu denen sie keinen Bezug haben. Sie sollen dann dort Asyl beantragen. Außerdem billigten die Abgeordnete ...
Straßburg/Bonn (KNA) Das EU-Parlament hat grünes Licht für zwei Verschärfungen des Asylrechts gegeben. Die Nationalstaaten können Asylsuchende künftig auch in Drittstaaten abschieben, zu denen sie keinen Bezug haben. Sie sollen dann dort Asyl beantragen.
Außerdem billigten die Abgeordneten am Dienstag in Straßburg eine Liste mit Staaten, die die EU als sichere Herkunftsländer einstuft. Für Geflüchtete aus diesen Ländern heißt das, dass ihr Schutzgesuch schneller behandelt und in den meisten Fällen abgelehnt wird. Sie müssen nachweisen, warum ihr Heimatland für sie nicht sicher sein sollte.
Die neuen Regelungen stießen auch auf Kritik - zum Beispiel von den Organisationen Pro Asyl und Human Rights Watch, die das Grundrecht auf Asyl beeinträchtigt sehen.
Beschleunigt prüfen sollen die EU-Staaten in Zukunft Geflüchtete aus Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien. Die EU geht davon aus, dass Menschen in diesen Staaten ausreichend vor Verfolgung oder Verletzungen ihrer Grundrechte geschützt sind. Überdies gelten alle EU-Bewerberländer grundsätzlich als sicher. Ausnahmen gibt es etwa, wenn sich ein Land in bewaffneten Konflikten befindet.
Die EU-Kommission werde die Lage in den Ländern überwachen und reagieren, falls sich die Lage dort ändere, hieß es. Europaweit ist diese Benennung sicherer Herkunftsländer ein Novum. Deutschland führt bereits eine eigene Liste mit sicheren Herkunftsländern. Es soll auch weiter möglich sein, über die EU-Liste hinaus Staaten als sicher einzustufen.
Mit der ebenfalls veränderten Drittstaatenregelung legt die EU die Grundlage für das in Großbritannien ausprobierte "Ruanda-Modell". Sie bedeutet, dass Menschen ohne inhaltliche Prüfung ihres Asylantrags in der EU abgelehnt werden können, sofern sie auch in einem für sie als sicher geltenden Drittstaat internationalen Schutz beantragen könnten.
Dazu zählen nun nicht nur Staaten, in denen die Betroffenen bereits gelebt oder Verwandtschaft haben. EU-Länder können mit Drittstaaten vereinbaren, dass diese Migranten aufnehmen und Asylanträge dann dort gestellt und geprüft werden. Ausnahmen gelten für unbegleitete Minderjährige.
Die Regelungen sind Teil des EU-Migrations- und Asylpakets, das im Juni in Kraft treten soll. Einige Bestimmungen können nach Angaben des Parlaments bereits vorher angewendet werden.
Bei den Abstimmungen im Parlament gab es nicht die übliche Mehrheit von konservativen, sozialdemokratischen und liberalen Parteien. Stattdessen wurden die Asylverschärfungen mit Unterstützung von Rechtsaußen-Parteien auf den Weg gebracht. Der Entscheidung des EU-Parlaments muss noch der Rat zustimmen. Dies gilt als Formsache.
Die Organisation Pro Asyl sprach von einem "weiteren Frontalangriff auf das Grundrecht auf Asyl", für den die EVP und die extreme Rechte gemeinsam gestimmt hätten. Pro Asyl lehne das Konzept zu den Herkunftsstaaten grundsätzlich ab, weil es den Grundsatz individueller, unvoreingenommener Einzelfallentscheidungen verletze. Human Rights Watch warf dem Europäischen Parlament vor, das Asylrecht zu untergraben.
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration begrüßte zwar die Einigung auf eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsstaaten, sieht aber die Möglichkeit einer Abschiebung in einen Nicht-EU-Staat kritisch. "Das ist ein bedeutsamer Einschnitt, der die Interessen und Rechte von Schutzsuchenden hinsichtlich ihres Aufenthaltsortes massiv einschränkt und das Drittstaatenkonzept deutlich verändert."