Um sexualisierte Gewalt an Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen in kirchlichen Einrichtungen zu verhindern oder Betroffene schnell in Sicherheit zu bringen, setzen die fünf katholischen (Erz-) Bistümer in Nordrhein-Westfalen (NRW) auf Prävention. Jetzt wollen sie die Wirksamkeit der seit zehn Jahren praktizierten kirchlichen Präventionsarbeit erstmals wissenschaftlich untersuchen lassen. Die Ausschreibung zu der Wirksamkeitsforschung hat das Katholische Büro in Düsseldorf, die Vertretung der (Erz-)Bistümer auf Landesebene, jetzt veröffentlicht. Wissenschaftliche Arbeitsgruppen können sich darauf bewerben.
Verantwortlich für das Evaluationsprojekt sind das Bistum Aachen, das Bistum Essen, das Erzbistum Köln, das Bistum Münster und das Erzbistum Paderborn. Sie arbeiten seit 2010 auf denselben gesetzlichen Grundlagen zur Prävention sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen. Diese Grundlagen sind die Rahmenordnung Prävention der Deutschen Bischofskonferenz in ihrer aktuellen Fassung von 2019 und die gemeinsam erarbeiteten und gleichlautenden Präventionsordnungen der Bistümer.