Der Diözesanpastoralrat ist ein Beratungsgremium für den Erzbischof. Die Mitglieder sollen das, was die seelsorgliche Tätigkeit im Erzbistum betrifft, untersuchen und hierzu praktische Folgerungen vorschlagen.
Das Gremium setzt sich zusammen aus Personen, die ihm von Amts wegen angehören, und aus Personen, die vom Erzbischof auf vier Jahre berufen werden.
Am 1. Oktober 2022 nahm Papst Franziskus das Rücktrittsgesuch von Erzbischof em. Hans-Josef Becker an. Damit erlosch auch die Amtszeit des aktuellen Diözesanpastoralrates. Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz hat ihn nun – in der damaligen Zusammensetzung auf Basis der damaligen Geschäftsordnung – bis zum Jahresende 2024 wieder eingesetzt.