Erzbischof Hans-Josef Becker unterzeichnete die Neuregelung zum Diözesan-Vermögensverwaltungsrat im Bischofshaus. V.l.n.r.: Justitiar Marcus Baumann-Gretza, Erzbischof Hans-Josef Becker, Generalvikar Alfons Hardt.pdp / Thomas Throenle Durch seine Unterschrift hat Erzbischof Hans-Josef Becker die kirchliche Vermögensaufsicht auf eine neue Basis gestellt: Zum 1. Januar 2019 tritt ein neues Statut für den Diözesan-Vermögensverwaltungsrat (DVVR) in Kraft. Zentral ist, dass dem DVVR nun keine Personen mehr angehören können, die hauptamtlich im kirchlichen Dienst stehen. Durch diese nun in Kraft tretende Neuregelung „wird dem heutigen Verständnis einer Trennung von Verwaltungshandeln und externer Kontrolle besser Rechnung getragen“, sagte Generalvikar Alfons Hardt.
Das im Kirchlichen Gesetzbuch, dem Codex Iuris Canonici, niedergeschriebene universalkirchliche Recht schreibt die Bildung eines Diözesanvermögensverwaltungsrates zwingend vor. Der Erzbischof ist danach verpflichtet, für bestimmte Rechts- und Genehmigungsakte im Vermögensbereich des Erzbistums Paderborn oder der Kirchengemeinden die Zustimmung des DVVR einzuholen oder diesen anzuhören. Um welche Rechtsakte es im Einzelnen geht, ergibt sich aus den einschlägigen Bestimmungen des CIC und den dazu erlassenen Partikularnormen der Deutschen Bischofskonferenz.
Neben der Neuzusammensetzung des Diözesan-Vermögensverwaltungsrates wird durch das neue Statut zudem dem Wunsch nach flexibleren Sitzungsformaten Rechnung getragen: Das Statut sieht die Möglichkeit zu virtuellen und damit ortsunabhängigen Beratungen vor.
Der DVVR besteht künftig aus drei bis fünf Personen. Die Mehrheit der Mitglieder wird nach der neuen Satzung aus den Reihen der gewählten Mitglieder des Kirchensteuerrates berufen. Zwingend sei ein solches Prozedere nach dem Kirchenrecht nicht, erläutert Justitiar Marcus Baumann-Gretza, der auch die Zentralabteilung Rechtsamt im Erzbischöflichen Generalvikariat leitet. Mit der gewählten Verfahrensweise ergibt sich neben der Sicherstellung der vom CIC geforderten Fachlichkeit der Personen, die das Gremium bilden, zugleich die Möglichkeit einer mittelbaren Rückbindung an ein Wahlprinzip.
„Ich bin dankbar“, erklärt Erzbischof Hans-Josef Becker, „dass eine zeitgemäße Neuregelung in einem so zentralen und wichtigen Bereich kirchlicher Vermögensaufsicht gelungen ist“.
Zeitgleich mit den Neuerungen beim DVVR treten auch Änderungen in den Satzungen des Kirchensteuerrates und der Kirchensteuerbeiräte in Kraft. Auch hier gilt, dass hauptamtliche Bedienstete des Erzbistums den Gremien künftig nicht mehr angehören können.