Nach Veröffentlichung der Bulle 1821 gab es im Bistum Paderborn eine fünf Jahre dauernde „Übergangszeit“ bis zum Tod von Fürstbischof Franz Egon von Fürstenberg (1825) und der Inthronisation von Bischof Friedrich Clemens von Ledebur-Wicheln im Jahr 1826. In dieser Zeit verwaltete Richard Dammers als Generalvikar die Gebiete des ehemaligen Fürstbistums Paderborn und als Apostolischer Vikar die „neuen“ Gebiete. Dammers erfragte in den neuen Pfarreien unter anderem die Gläubigenzahl, die Entfernungen zur Pfarrkirche, die Zahl der Gotteshäuser, die Zugehörigkeit zu Kommunen und die soziale Situation vor Ort.
Eine große Herausforderung war, dass das „neue“ Bistum Paderborn eine Einheit wurde, denn es kamen ganz verschiedene Regionen hinzu, beispielsweise Sauerland, Siegerland, Wattenscheid, das ehemalige Bistum Corvey, die Mindener Pfarreien, Rietberg, Wiedenbrück und die östlichen Kommissariate, die Missionsgebiet waren. Die neuen Gebiete waren unterschiedlich strukturiert, die Rechtslage war verschieden und die Pfarreien pflegten Traditionen, die in Verbindung zur „alten“ Ortskirche standen (bestimmte Heiligenfeste, Liedgut). Da war bei der Paderborner Bistumsleitung ein sensibles Händchen gefragt, damit vor allem in der Frömmigkeitspraxis lieb Gewonnenes erhalten werden und zugleich Neues entstehen konnte.