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Erzbistum Paderborn
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Päpstliche Bulle “De salute animarum” im Fokus

Professor Dr. Hermann-Josef Schmalor und Theologin Yvonne Püttmann zu dem Schreiben und seinen Auswirkungen

Am 16. Juli 1821 wurde mit der Päpstlichen Bulle „De salute animarum“ – Über das Heil der Seelen – vor 200 Jahren das Paderborner Bistum neu umschrieben und dadurch zum damals zweitgrößten Bistum in Preußen. Was sind die Hintergründe gewesen? Was waren die  Auswirkungen? Interessante Einblicke in diese Fragen geben Professor Dr. Hermann-Josef Schmalor, ehemaliger Direktor der Erzbischöflichen Akademischen Bibliothek und Professor für Bistumsgeschichte an der Theologischen Fakultät Paderborn, und Yvonne Püttmann, eine junge Theologin, die sich in ihrer Examensarbeit mit der Bulle auseinandergesetzt hat.

„Auf verlässlicher Basis kooperieren“

Herr Professor Schmalor, wie lassen sich die wesentlichen Inhalte der Päpstlichen Bulle kurz zusammenfassen?

Prof. Dr. Schmalor

Hauptinhalt der Bulle ist die Neuumschreibung der Bistumsgrenzen in den Territorien des Königreichs Preußen. Betroffen waren neben Paderborn auch beispielsweise das Erzbistum Köln und die Bistümer Breslau, Münster und Trier.

Weiterhin schließen die Bestimmungen der Päpstlichen Bulle auch die Neuerrichtung der Domkapitel mit sehr konkreten Regelungen über die Dotation der Bischöfe und Domherren sowie der Bischofswahlen ein. Es geht darin auch um die Errichtung und Unterhaltung bestimmter diözesaner Institutionen, zum Beispiel das Priesterseminar, sowie die Bestätigung beziehungsweise Einrichtung des Amtes der Weihbischöfe.

Wie kam es zur Vereinbarung zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Staat Preußen?

Prof. Dr. Schmalor

Im Frieden von Lunéville war 1801 den Staaten, die nach der französischen Besetzung der linken Rheinseite von Gebietsverlusten betroffen waren, eine Entschädigung zugesagt worden. Diese sollte vorwiegend durch eine Säkularisierung der geistlichen Staaten erfolgen. Die Durchführung der Eingliederung der neuen Gebiete in die zu entschädigenden Staaten wurde im sogenannten Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 rechtlich fixiert. Das Fürstbistum Paderborn wurde dabei aufgehoben und der preußischen Monarchie als „Erbfürstentum“ einverleibt.

Im Jahre 1807 wechselte die staatliche Zuständigkeit erneut, als nach den Siegen Napoleons und dem Frieden von Tilsit 1807 das Königreich Westphalen unter König Jérôme Bonaparte geschaffen wurde. Dieses fand jedoch bereits nach der französischen Niederlage in der Völkerschlacht bei Leipzig 1813 sein Ende.

1815 wurde beim Wiener Kongress das nachnapoleonische Europa politisch neu geordnet. Das Territorium des ehemaligen Fürstbistums Paderborn wurde nun in die neue preußische Provinz Westfalen eingegliedert. Nach der Konsolidierung der staatlichen Verhältnisse strebte auch die Kirche eine Neuordnung der Beziehungen zu den Staaten an. Nach intensiven Verhandlungen zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Königreich Preußen wurden die Ergebnisse dieser Verhandlungen päpstlicherseits in der Bulle „De salute animarum“ festgehalten, preußischerseits im Gesetzblatt für das Königreich Preußen veröffentlicht. Dadurch wurde der Text der Päpstlichen Bulle sowohl kirchliches wie auch staatliches Gesetz.

Was sollte mit der Neugliederung der Bistümer in Deutschland erreicht werden?

Prof. Dr. Schmalor

Dem Königreich Preußen lag daran, dass die kirchlichen Grenzen (Bistümer) mit den staatlichen Grenzen übereinstimmten, um ohne Einfluss auswärtiger Staaten die kirchlichen Angelegenheiten bilateral regeln zu können. Die Kirche strebte ebenfalls eine Deckungsgleichheit von staatlichen und kirchlichen Grenzen an, um auf einer verlässlichen Basis mit den staatlichen Stellen kooperieren zu können. Bedeutsam war die verlässliche Basis im Bereich der finanziellen, im Reichsdeputationshauptschluss 1803 festgelegten Staatsleistungen für die Kirche.

„Hauptinhalt der Bulle ist die Neuumschreibung der Bistumsgrenzen in den Territorien des Königreichs Preußen. Betroffen waren neben Paderborn auch beispielsweise das Erzbistum Köln und die Bistümer Breslau, Münster und Trier.“

 

Professor Dr. Hermann-Josef Schmalor

Wie ist es zu erklären, dass 1821 ausgerechnet das ostwestfälische Bistum erhalten blieb und nicht wie andere Bistümer aufgelöst wurde?

Prof. Dr. Schmalor

Für die Auflösung und das Weiterbestehen von Bistümern nach der Säkularisation gab es unter anderem auch machtpolitische Gründe wie etwa bei der Zerschlagung des ehemals sehr bedeutenden Bistums Konstanz in Süddeutschland oder bei der „Degradierung“ der ehemaligen Erzbistümer Mainz und Trier zu einfachen Bistümern. Für das Bistum Paderborn innerhalb des preußischen Staates war sicher seine Lage im östlichen Bereich der Territorien mit einer „ordentlichen“ Kirchenverfassung bedeutsam. Östlich davon gab es neben dem Bistum Hildesheim, das zum Königreich Hannover zu zählen ist, also nicht preußisch war, lediglich das riesige Diasporagebiet, das als „Apostolisches Vikariat des Nordens“ von einem der Diözesan- oder Weihbischöfe – meist aus Paderborn oder Hildesheim – verwaltet wurde. Es bot sich daher geradezu an, das kleine Bistum Paderborn nach Osten auszuweiten und dann im Westen mit Teilen der Bistümer Köln, Osnabrück und Mainz „abzurunden“. Das neue, große Bistum Paderborn wurde dadurch natürlich auch zu einem ernst zu nehmenden Gesprächspartner des Staates.

Ein großer Vorteil für das Bistum Paderborn war ebenfalls, dass es mit Franz Egon von Fürstenberg noch einen „regierenden“ Bischof gab, der die geistliche Gewalt noch voll ausüben, das heißt auch kompetent für die kirchlichen Angelegenheiten sprechen und entscheiden konnte. Dagegen herrschte etwa in Köln und Münster seit 1801 eine langjährige Sedisvakanz.

Durch die Bulle wurde Paderborn von einem kleinen zum zweitgrößten Bistum in Preußen. Welche Herausforderungen brachte das mit sich?

Prof. Dr. Schmalor

Für das Bistum Paderborn bedeutete die enorme territoriale Vergrößerung eine extreme Herausforderung, sowohl für die kirchliche Verwaltung dieses Gebietes wie auch für die Seelsorge. Zu bedenken ist auch, dass nicht nur gut strukturierte katholische Gebiete hinzukamen, beispielsweise das Kölnische Westfalen oder das Eichsfeld, sondern auch große Diasporagebiete im Osten, zum Beispiel die Gebiete um Magdeburg und Halberstadt, die zu dem nur sehr wenig durchstrukturierten Apostolischen Vikariat des Nordens gehört hatten.

Wie ist man den Herausforderungen begegnet?

Prof. Dr. Schmalor

Die Durchführungsbestimmungen der Bulle „De salute animarum“ hatten dafür gesorgt, dass man nicht alles auf einmal neu gestalten musste. Man ging langsam, Schritt für Schritt, im Westen anders als im Osten, bei der Bewältigung dieser Herausforderungen vor. Während etwa der Westen im Jahre 1832 wegen der besseren Kommunikation und der intensiveren Seelsorgemöglichkeiten neu strukturiert wurde im Hinblick auf die Dekanatseinteilung, entstanden im Osten relativ selbständige Verwaltungseinheiten, die Kommissariate, die auch mit der wegen der Weitläufigkeit sehr schwierigen Seelsorge in diesen Gebieten betraut wurden, beispielsweise mit der Gründung von Missionspfarreien.

Paderborn wurde durch die Päpstliche Bulle zu einem Großbistum, die Stadt in Ostwestfalen zu einem kirchlichen Oberzentrum. Wie wurde das bewertet?

Prof. Dr. Schmalor

Durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurde das Fürstbistum Paderborn dem Königreich Preußen zugesprochen. Zu dieser Zeit war die Stadt Paderborn eine agrarisch und kleinbürgerlich geprägte Stadt mit rund 4.700 Einwohnern. Der Umbruch wurde von den Bürgern zumeist sehr skeptisch begleitet. In der napoleonischen Zeit (König Jérȏme Bonaparte, Napoleons Bruder) verlor Paderborn die Stellung als Hauptstadt und sank in der 1815 gebildeten Preußischen Provinz Westfalen auf das Niveau einer Kreisstadt hinab.

Die Stadt Paderborn war nun weder Provinzialhauptstadt (Münster) noch Sitz des Regierungsbezirks (Minden). In dieser Situation war die Aufwertung von Paderborn als Sitz eines der größten Bistümer in Preußen doch sehr imagefördernd für die Stadt und wirtschaftlich ansprechend für deren Bewohner.

„In dieser Situation war die Aufwertung von Paderborn als Sitz eines der größten Bistümer in Preußen doch sehr imagefördernd für die Stadt und wirtschaftlich ansprechend für deren Bewohner.“

 

Professor Dr. Hermann-Josef Schmalor

Wie waren die Reaktionen in den betroffenen Gebieten?

Prof. Dr. Schmalor

In den kirchlich sehr unterschiedlich strukturierten neuen Gebieten des Bistums Paderborn waren natürlich auch die Reaktionen auf die Veränderungen recht verschieden. Während man im Westen, besonders im Sauerland, wohl eher noch an der alten Zugehörigkeit zum Erzbistum Köln hing und bis heute diese historische Bindung noch zu spüren ist (1000 Jahre Köln – 200 Jahre Paderborn !), gab es in den weiten östlichen Diasporagebieten derartige geschichtlich bedingte Bezüge zur den alten Verhältnissen wohl eher nicht. Vielleicht wurde dort die neue Zuständigkeit von Paderborn gegenüber der ehemaligen Zugehörigkeit zum mehr konturlosen Apostolischen Vikariat des Nordens als eher positiv empfunden.

Als Paderborner Theologe und Kirchenhistoriker: Wie bewerten Sie die Veränderungen?

Prof. Dr. Schmalor

Am Ende des 18. Jahrhunderts hatte sich das öffentliche Klima unter dem Eindruck des Aufklärungsdenkens zunehmend zuungunsten der Einrichtungen der katholischen Kirche entwickelt. Die Kirche hatte durch die Säkularisation nicht nur viele materielle Kirchengüter, sondern auch ihre bisherigen Macht- und Herrschaftsbefugnisse verloren.

Das physische Überleben der kirchlichen Institutionen war nur durch eine völlige Neubestimmung des Verhältnisses von Kirche und Staat durch Konkordate und Zirkumskriptionsbullen sicher zu stellen. Nach einer tiefen mentalen Depression, in der sich die Kirche und das Kirchenvolk nach all den Demütigungen in den ersten beiden Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts befand, kam es schon bald zu Anzeichen neuen Selbstbewusstseins und innerer Stärke, nachdem man den Verlust der politischen Macht akzeptiert und den Bedeutungsschwund des Adels, dessen Dominanz in den kirchlichen Strukturen verloren gegangen war, positiv verarbeitet hatte. Das bedeutet in meinen Augen: Ohne die tiefgreifenden Veränderungen durch die Neustrukturierung der Diözesen in der Bulle „De salute animarum“ wäre vermutlich auch der in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstehende Aufschwung des kirchlichen Lebens in dieser Form nicht möglich gewesen.

Das Bistum Paderborn hat sich weiterentwickelt, wurde 1930 Erzbistum, hat 1956 an das neue Bistum Essen und 1994 an das neue Bistum Magdeburg Gebiete abgegeben, hat also einen neuen Flächenwandel vollzogen. Wie bewerten Sie diesen?

Prof. Dr. Schmalor

Einschneidend war in der weiteren Entwicklung zweifellos die 1930 erfolgte Errichtung der Mitteldeutschen Kirchenprovinz mit Paderborn als Metropolitansitz. Das bedeutete konkret im Jahr 1930, dass Paderborn zum Erzbistum wurde mit den Bistümern Fulda und Hildesheim als Suffraganbistümern. Die Bedeutung Paderborns innerhalb der Katholischen Kirche in Deutschland hatte damit ein neues Niveau erreicht.

Über die Gründung des Bistums Essen kann man heute auch anderer Meinung sein als 1957. Aus heutiger Sicht wäre wohl die Bildung eines „Ruhrbistum“ nicht unbedingt erforderlich gewesen.

Die Erhebung Magdeburgs zum Bistum war 1994 eine Konsequenz der deutschen Wiedervereinigung. Aus dem ehemaligen Kommissariat war bereits in den 1970er Jahren eine Apostolische Administratur geworden, also ein direkt dem Papst unterstelltes, relativ selbstständiges Gebilde. Für die Zukunft stellt sich die Frage, ob dieses Diasporabistum mit einer sehr geringen Katholikenzahl, es sind knapp 80.000 Katholiken, finanziell auf Dauer existieren kann.

Im Jahr 1994 wurde auch die Mitteldeutsche Kirchenprovinz neu umschrieben: Das Bistum Hildesheim kam zur neu gebildeten Kirchenprovinz Hamburg. Neben dem Bistum Fulda gehören von nun an auch die Bistümer Magdeburg und Erfurt zur Kirchenprovinz des Erzbistums Paderborn.

Abschließend eine persönliche Frage, Herr Professor Schmalor: Sie wurden vor 70 Jahren in Sundern-Hagen, also mitten im Sauerland geboren. Das Sauerland gehörte ursprünglich zum Bistum Köln, kam 1821 zum Bistum Paderborn. Was bedeutet das heute für Sie als Sauerländer?

Prof. Dr. Schmalor

Ich muss gestehen, dass ich hin und wieder auch gerne mal in die Kölner Vergangenheit zurückblicke, zumal ja auch mein Vorname „Hermann-Josef“ nach Köln weist. Allerdings fühle ich mich auch im diözesanen Paderborner Kernland wohl und singe mittlerweile auch ganz gerne die Libori-Lieder, früher aus dem „Sursum corda!“, heute aus dem Paderborner Anhang des Gotteslobes.

Vielen Dank für das Gespräch!

Die Paderborner Theologin Yvonne Püttmann (29) hat ihre Magisterarbeit „Die Umsetzung der Zirkumskriptionsbulle ‚De salute animarum‘ im Bistum Paderborn von 1821 bis 1844“ bei Professor Dr. Hermann-Josef Schmalor von der Theologischen Fakultät Paderborn geschrieben. Im Gespräch stellt sie ihre Motivation und ihre Ergebnisse vor und benennt, welche Bedeutung das 200-jährige Jubiläum heute hat.

„Detektivarbeit“ mit überraschendem Ergebnis

Frau Püttmann, wie haben Sie das Thema Ihrer theologischen Magisterarbeit für sich entdeckt, wie sind Sie dazu gekommen?

Yvonne Püttmann

Ich bin schon lange historisch interessiert und habe bislang für historische Aufsätze fotografiert. Da konnte ich schon viel über die Geschichtsforschung lernen und ich wollte gerne mal selber zu einem Thema forschen.

Auf das Thema meiner Abschlussarbeit stieß ich auf Umwegen: Über das 200-jährige Bestehen des Paderborner Domkapitels im Jahr 2023. Ich wollte wissen, wie insgesamt die Neugründung eines Bistums funktioniert, zu dem eben auch die Neuinstallierung des Domkapitels gehört. So stieß ich auf die Bulle „De salute animarum“.

Können Sie etwas zur Genese der Arbeit sagen? War es für Sie ein mühsamer Entstehungsprozess?

Yvonne Püttmann

Ich habe zunächst bisherige Erkenntnisse gesichtet, die in der Literatur zu finden sind. Dann habe ich mir die Quellen, die dort genannt wurden, im Archiv des Erzbistums Paderborn angeschaut. Ab da begann die „Detektivarbeit“. Ich habe Bestände mit Schreiben, Korrespondenzen und Urkunden danach durchsucht, ob es Hinweise auf die Bulle und deren Umsetzung gibt. Grundlegende Fragen am Anfang waren: Wie war die Struktur der Umsetzung? Welche Schritte gab es? Hatte die Neuordnung Auswirkungen auf die Pastoral? Ich war erstaunt, was ich alles herausfinden konnte.

Herausfordernd war für mich das Lesen der Akten, die von Hand geschrieben waren. Dafür habe ich mir die Kurrentschrift angeeignet. Zum Teil waren die Handschriften schwer zu entziffern. Das war ein kritischer Punkt, weil ein Lesefehler zu einer falschen Interpretation der Quelle führen könnte und das darf natürlich nicht passieren.

Was sind Ihre wichtigsten Erkenntnisse?

Yvonne Püttmann

Nach Veröffentlichung der Bulle 1821 gab es im Bistum Paderborn eine fünf Jahre dauernde „Übergangszeit“ bis zum Tod von Fürstbischof Franz Egon von Fürstenberg (1825) und der Inthronisation von Bischof Friedrich Clemens von Ledebur-Wicheln im Jahr 1826. In dieser Zeit verwaltete Richard Dammers als Generalvikar die Gebiete des ehemaligen Fürstbistums Paderborn und als Apostolischer Vikar die „neuen“ Gebiete. Dammers erfragte in den neuen Pfarreien unter anderem die Gläubigenzahl, die Entfernungen zur Pfarrkirche, die Zahl der Gotteshäuser, die Zugehörigkeit zu Kommunen und die soziale Situation vor Ort.

Eine große Herausforderung war, dass das „neue“ Bistum Paderborn eine Einheit wurde, denn es kamen ganz verschiedene Regionen hinzu, beispielsweise Sauerland, Siegerland, Wattenscheid, das ehemalige Bistum Corvey, die Mindener Pfarreien, Rietberg, Wiedenbrück und die östlichen Kommissariate, die Missionsgebiet waren. Die neuen Gebiete waren unterschiedlich strukturiert, die Rechtslage war verschieden und die Pfarreien pflegten Traditionen, die in Verbindung zur „alten“ Ortskirche standen (bestimmte Heiligenfeste, Liedgut). Da war bei der Paderborner Bistumsleitung ein sensibles Händchen gefragt, damit vor allem in der Frömmigkeitspraxis lieb Gewonnenes erhalten werden und zugleich Neues entstehen konnte.

Gab es für Sie Überraschungen bei der Beschäftigung mit dem Thema?

Yvonne Püttman

Ja, eine Überraschung, mit der nicht zu rechnen war. Dabei geht es um den Generalvikar und späteren Paderborner Bischof Richard Dammers. In der Literatur wurde Dammers eine Promotion in Theologie oder in Philosophie an der Theologischen Fakultät Paderborn zugeschrieben. Diese ließ sich aber in den Unterlagen nicht nachweisen. Auf seiner Erinnerungsplatte vor den Altarstufen des Paderborner Domes ist allerdings der Doktortitel verzeichnet. Zufällig stieß ich auf den Hinweis, dass Dammers die Ehrendoktorwürde von der Theologischen Fakultät der Königlichen Akademie zu Münster verliehen worden sei. Tatsächlich habe ich im Archiv der Universität Münster die Urkunde über die Verleihung der Ehrenpromotion gefunden. Ich hätte nie damit gerechnet, eine Klarstellung in der Paderborner Bistumsgeschichte vornehmen zu können.

„Eine große Herausforderung war, dass das ‚neue‘ Bistum Paderborn eine Einheit wurde, denn es kamen ganz verschiedene Regionen hinzu, beispielsweise Sauerland, Siegerland, Wattenscheid, das ehemalige Bistum Corvey, die Mindener Pfarreien, Rietberg, Wiedenbrück und die östlichen Kommissariate, die Missionsgebiet waren. Die neuen Gebiete waren unterschiedlich strukturiert, die Rechtslage war verschieden und die Pfarreien pflegten Traditionen, die in Verbindung zur ‚alten‘ Ortskirche standen (bestimmte Heiligenfeste, Liedgut). Da war bei der Paderborner Bistumsleitung ein sensibles Händchen gefragt, damit vor allem in der Frömmigkeitspraxis lieb Gewonnenes erhalten werden und zugleich Neues entstehen konnte.“

 

Yvonne Püttmann

Welche Bedeutung hat die Päpstliche Bulle „De salute animarum“ heute – das Erzbistum Paderborn hat sich ja weiter entwickelt und hat auch sein Gesicht verändert?

Yvonne Püttmann

Die Bulle „De salute animarum“ hat heute noch Rechtsgültigkeit und wir verdanken ihr die kirchliche Struktur, die wir hier und heute haben, auch wenn es in den vergangenen 200 Jahren natürlich rechtliche Aktualisierungen und Anpassungen gab. Weiterhin Gültigkeit haben beispielsweise das Domkapitel und das Bischofswahlrecht der Domkapitulare. Außerdem konnte das Bistum Paderborn seine theologische Fakultät behalten. Nicht zuletzt sind die finanziellen Zuwendungen zu nennen, die der Staat bis heute leistet, da den Bistümern nie die vertraglich zugesagten Grundstücke für ihre finanzielle Unabhängigkeit übereignet wurden. Und schließlich wurden durch „De salute animarum“ hohe Kirchenämter, wie Domherrenstellen oder das Bischofsamt, auch für bürgerliche Kleriker zugänglich und waren nicht mehr Adligen vorbehalten.

Frau Püttmann, die Päpstliche Bulle ist benannt nach ihren ersten Worten „De salute animarum“ … „Zum Heil der Seelen“ … was bedeutet Ihnen dieser Titel?

Yvonne Püttmann

Papst Pius VII. hat die ersten Worte für seine Bulle wohl mit Bedacht gewählt. Trotz der vielen rechtlichen und organisatorischen Aspekte ging es bei der Neuorganisation der katholischen Kirche um die Menschen und ihre Gottesbeziehung. „Zum Heil der Seelen“ sollte immer Handlungsrichtschnur jedes Gläubigen und des kirchlichen Wirkens insgesamt sein, ganz besonders in Umbruchzeiten. Es geht nicht zuerst um Strukturen, sondern darum, dass der Mensch das Leben in Fülle erlangen kann. Und dann sollte die Maxime lauten: Was braucht es, um das zu verwirklichen.

Vielen Dank für das Gespräch!

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