Aktiver, unentgeltlicher, öffentlicher und gemeinschaftlicher Altruismus
Laut Definition des Vereins Deutsches Ehrenamt bedeutet Ehrenamt, für eine Organisation freiwillig und ohne Vergütung Arbeit für das Gemeinwohl zu leisten. Nach dieser Begriffsbestimmung wären Menschen, die in einer lockeren Gruppe Müll an Gewässerrändern aufsammeln, nicht ehrenamtlich aktiv, weil sie keiner Organisation angehören. Andere Definitionen fassen das Ehrenamt daher weiter als freiwillige und unentgeltliche Arbeit für karitative Organisationen, Initiativen, Gruppen und Einrichtungen.
Im Ergebnisband zum Fünften Deutschen Freiwilligensurvey 2019, einer vom Bundesministerium für Familie beauftragten Studie, wird das Ehrenamt anhand der vier Kriterien „aktiv, unentgeltlich, öffentlich und gemeinschaftlich“ definiert. Blutspenden zählt demnach nicht zum ehrenamtlichen Engagement, da dies nicht mit einer eigenen Aktivität im Sinne von Arbeit verbunden ist. Die Pflege von Angehörigen zählt ebenfalls nicht zum Ehrenamt, da diese Tätigkeit weder öffentlich noch gemeinschaftlich verrichtet wird.