Wenden Sie sich dazu an den Ortspfarrer, den Krankenhausseelsorger oder einen anderen Priester, zu dem Sie eine besondere Beziehung haben. Sie können sich auch auf einen Akutfall vorbereiten, indem Sie Ihre Angehörigen beauftragen, dass Ihnen die Krankensalbung gespendet wird. Ratsam ist zudem, einen schriftlichen Vermerk in der Brieftasche oder bei den Krankenunterlagen zu hinterlegen: „Im Ernstfall bitte einen katholischen Priester rufen.“ Auch in Ihre Patientenverfügung und in eine eventuelle Vorsorgevollmacht sollten Sie eine entsprechende Passage aufnehmen.
Jesus steht gerade dann an der Seite der Menschen, wenn es ihnen nicht gut geht und sie schwere Zeiten erleben. Die Evangelien erzählen viele Geschichten darüber, wie Jesus ohne Scheu auf Kranke zugegangen ist, selbst dann, wenn sie aufgrund ihres Gebrechens aus der Gesellschaft ausgestoßen waren. Außerdem hat er den Auftrag, sich um die Kranken zu sorgen, auch an seine Jünger weitergegeben. „Heilt Kranke, weckt Tote auf, macht Aussätzige rein, treibt Dämonen aus! Umsonst habt ihr empfangen, umsonst sollt ihr geben“ (Mt 10,8).
Das Sakrament der Krankensalbung ist Ausdruck dieser Nähe Jesu zu den Kranken. Die ältere Bezeichnung „Letzte Ölung“ führt leicht zu einem Missverständnis, denn sie wird nicht nur bei unmittelbarer Lebensgefahr oder einer tödlich verlaufenden Krankheit gespendet. Vielmehr soll Krankensalbung einen kranken, leidenden Menschen stärken und aufrichten – sie dient also dem Leben, nicht dem Tod. Zur Stärkung eines kranken Menschen kann sie auch mehrfach gespendet werden, zum Beispiel wenn sich der Zustand des Kranken verschlimmert. Auch bevorstehende Operationen oder psychische Erkrankungen können Anlass zur Spendung des Sakramentes sein.
Schon im Jakobusbrief wird die Praxis erwähnt, Kranke mit Öl zu salben, um sie aufzurichten: „Ist einer unter euch krank, dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten und der Herr wird ihn aufrichten; und wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben“ (Jak 5,14f.).
Gespendet wird das Sakrament von einem Priester. Da es sich um eine liturgische Feier handelt, sollte die Spendung nach Möglichkeit in einer Gemeinschaft erfolgen, damit es nicht nur eine Sache zwischen dem Kranken und dem Spender bleibt und der Kranke sich gut aufgehoben fühlt. Möglich ist, das Sakrament in einem Gottesdienst mehreren Personen zu spenden, etwa in einer Krankenhauskapelle.