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Erzbistum Paderborn
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© Kunal Mahto/shutterstock.com

Vorbeugung gegen Krankheit ist christliche Pflicht

Generalvikar Alfons Hardt ruft Kirchengemeinden dazu auf, kirchliche Räumlichkeiten als mögliche Impfstellen zu prüfen

Der Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums vom 9. November 2021 sieht vor, dass Städte und Kreise nach Möglichkeiten suchen sollen, geeignete wohnortnahe Impfstellen einzurichten. Auf diese Weise sollen Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus effizienter möglich werden. Generalvikar Alfons Hardt ruft die Kirchengemeinden im Erzbistum Paderborn dazu auf, die kommunalen Behörden solidarisch zu unterstützen und ebenfalls mögliche lokale Angebote kirchlicher Räumlichkeiten für neue Impfstellen zu prüfen:

„Wir befinden uns an der Schwelle einer weiteren Welle der Corona-Pandemie. Es gilt deshalb jetzt mehr denn je, das gesellschaftliche Bemühen im Kampf gegen die Pandemie und gegen weiter zunehmende Infektionen mit Covid-19 zu unterstützen. Nicht nur die Sorge für die Kranken, auch die Vorbeugung gegen Krankheit ist in einer solchen Situation unsere christliche Pflicht.

Ich bitte Sie als Kirchengemeinden deshalb darum, wohlwollend zu prüfen, ob Sie Räumlichkeiten zur Verfügung stellen können, in denen die nun fälligen Auffrischungsimpfungen durchgeführt werden können. Wir können dadurch als Kirche ein Zeichen der Solidarität setzen, um gemeinsam mit den kommunalen Behörden die Impfungen effizienter zu machen und damit die Hausarztpraxen zu entlasten. Die ergänzenden Impfangebote könnten neben den Auffrischungsimpfungen auch für Erst- und Zweitimpfungen genutzt werden und somit ein wichtiger Beitrag sein, um die jetzt anstehenden Herausforderungen der Pandemie gemeinsam zu bewältigen.“

 

Generalvikar Alfons Hardt

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