Die Unabhängige Kommission weist die Zahlungen zur Anerkennung des Leids direkt an die Betroffenen an und verwaltet für jedes Bistum den Etat der Zahlungen. Im Erzbistum Paderborn werden die zugesprochenen Anerkennungsleistungen nicht aus Kirchensteuermitteln, sondern aus Mitteln des Erzbischöflichen Stuhls bestritten.
Betroffene, die bereits in der Vergangenheit Anerkennungsleistungen bezogen haben, können erneut einen Antrag stellen. Bereits erhaltene Leistungen werden dabei angerechnet. Für das erneute Antragsverfahren stehen ebenfalls die Ansprechpersonen zur Verfügung.
Für Folgeanträge stehen oben gesonderte Antragsformulare bereit.
Anmerkung: Jeder Antrag muss unterschrieben und postalisch zugestellt werden.