Aufgrund der fortbestehenden Irritationen stellt Generalvikar Alfons Hardt für das Erzbistum Paderborn klar, dass keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter befürchten muss, allein aufgrund der Offenlegung ihrer beziehungsweise seiner sexuellen Orientierung oder der Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder gleichgeschlechtlichen zivilrechtlichen Ehe gekündigt zu werden. Generalvikar Hardt betont zudem nochmals, dass er sich für eine zügige Fortentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts einsetzt.
Keine Kündigung wegen Outing
Generalvikar Alfons Hardt will kirchliches Arbeitsrecht fortentwickeln