„Er führt, ich gehe“
Mutter Maria Theresia Bonzel
Mutter Maria Theresia Bonzels Leitspruch lautete „Er führt, ich gehe“, der für sie lebenslange Überzeugung und Richtschnur ihres Handelns war. Er drückt das unerschütterliche Gottvertrauen von Mutter Maria Theresia Bonzel aus und ist Ausdruck ihres Bewusstseins, dass nichts im Leben geschieht, bei dem Gott nicht dabei ist und mitgeht, so Schwester Medatrix Nies OSF. Sie suchte stets eine Antwort im Gebet und scheute dann auch nicht davor zurück, diese Antworten vor politischen und kirchlichen Vertretern auszudrücken und zu verteidigen. So sehr sie sich auch auf Gott verlassen konnte – sie ließ sich, gerade wenn es um die Gemeinschaft ging, auch gerne helfen. Sie suchte sich zum Beispiel bei Schwester Franziska Schervier.
Sie war sich stets sicher, dass auch Gott ihr und ihrer Gemeinschaft helfen würde und vertraute stets darauf, dass auch Rückschläge zu Gottes Plan dazu gehören. Sie befand sich zu jeder Zeit in einer vertrauensvollen Gelassenheit in Vertrauen auf Gott.
Mutter Maria Theresia Bonzel
Und trotzdem hat das nicht mit Fatalismus zu tun, denn gleichzeitig finden sich viele Beispiele für ihren Weitblick und das Wissen für die Verantwortung, die sie trug und ernst nahm und die sie manchmal auch über ihre sehr hohe Einstellung zur Armut stellte. So beauftrage sie zum Beispiel ihre Mutter, die Erbschaftsangelegenheiten zu regeln, weil sie damit nichts zu tun haben wollte. Aber als im Kulturkampf die Enteignung der Diözese drohte, ließ sie von Bischof Konrad Martin den Schenkungsvertrag auflösen, um für die Schwestern und Kinder sorgen zu können. Aus diesen Erfahrungen versuchte sie später, die Gemeinschaft auch zivilrechtlich abzusichern und gründet die GmbH, in die alle Einrichtungen eingegliedert wurden.
Der Seligsprechungsprozess von Mutter Maria Theresia Bonzel war ein langer Weg.
Am 18. September 1961 wurde der Seligsprechungsprozess für Mutter Maria Theresia Bonzel durch den Paderborner Erzbischof Lorenz Kardinal Jaeger eröffnet. Er förderte die Aufnahme des Prozesses aufgrund seiner persönlichen Verbundenheit mit den Franziskanerinnen stark.
Ein entscheidender Punkt in jedem Seligsprechungsverfahren ist die Anerkennung eines Wunders. Im Februar 1999 erlitt ein vierjähriger Junge aus der Diözese Colorado Springs (USA) eine lebensbedrohliche Magen-Darm-Erkrankung, bei der die Ärzte nach einer Behandlung über mehrere Wochen und einer drastischen Verschlechterung eine Heilung aus medizinischer Sicht ausschlossen.
Die Familie wandte sich in ihrer Sorge an die Schwestern der Olper Franziskanerinnen, die vor Ort lebten, arbeiteten und beteten. Gemeinsam betete die Familie mit den Schwestern zu Mutter Maria Theresia Bonzel um deren Fürsprache bei Gott.
Nach kurzer Zeit erholte sich das Kind tatsächlich und konnte vollständig genesen. Im Oktober 2012 wurde dieses Geschehen offiziell als Wunder anerkannt.
Am 16. Januar 2013 teilte der Postulator des Verfahrens, Dr. Andrea Ambrosi aus Rom, dem Generalat der Franziskanerinnen in Olpe mit, dass die zuständige Kommission im Vatikan der Seligsprechung von Mutter Maria Theresia Bonzel zugestimmt hat. Rechtsverbindlich wurde diese Entscheidung schließlich am 27. März 2013, als Papst Franziskus das entsprechende Dekret unterzeichnete.
Passend zum 150-jährigen Bestehens des Olper Franziskanerinnen-Ordens wurde 52 Jahre nach dem Anstoß des Seligsprechungsprozesses Mutter Maria Theresia Bonzel seliggesprochen – und die Freude im Olper Mutterhaus war riesengroß.
Der Akt der Seligsprechung findet nach dem Kyrie statt. Erzbischof Hans-Josef Becker und der Postulator des Seligsprechungsverfahrens, Dr. Andrea Ambrosi, treten vor Angelo Kardinal Amato SDB. Erzbischof Becker bittet um die Seligsprechung von Mutter Maria Theresia Bonzel OSF.
Schwester Mediatrix Nies OSF, Vorstandsvorsitzende der Maria Theresia Bonzel-Stiftung und langjährige Generaloberin der Franziskanerinnen von der ewigen Anbetung in Olpe, gibt einen Überblick über das Leben von Mutter Maria Theresia Bonzel OSF.
Angelo Kardinal Amato SDB verliest das päpstliche Dekret zur Seligsprechung in lateinischer Sprache. Anschließend wird das Dekret in deutscher Sprache vorgetragen. Das Dekret wird mit einem feierlichen „Amen“ durch Chor und Gemeinde beschlossen.
Ein Bild der neuen Seligen wird enthüllt und an Angelo Kardinal Amato SDB werden Reliquien der neuen Seligen überreicht. Es folgt ein Lobgesang der Gemeinde. Die Reliquien und das Bild der Seligen Mutter Maria Theresia Bonzel OSF werden in inzensiert.
Erzbischof Hans-Josef-Becker richtet nun Worte des Dankes an den Heiligen Vater und tauscht anschließend – ebenso wie der Postulator des Seligsprechungsverfahrens – den Friedensgruß mit dem Repräsentanten des Papstes, Angelo Kardinal Amato SDB.
Nach dem Akt der Seligsprechung wird die Eucharistiefeier mit dem Gloria fortgesetzt.
Am Tag nach der Seligsprechung, Montag, 11. November 2013, werden um 17 Uhr die Gebeine der seligen Mutter Maria Theresia vom Mutterhaus der Olper Franziskanerinnen in die Pfarrkriche St. Martinus zu Olpe überführt und dort in der neuen Sakramentskapelle beigesetzt, die Erzbischof Hans-Josef Becker segnet. Der aus dem Erzbistum Paderborn stammende Kardinal Paul Josef Cordes feiert anschließend gemeinsam mit Erzbischof Hans-Josef Becker ein Pontifikalamt. Der Gottesdienst beginnt um 18 Uhr in der Pfarrkirche St. Martinus zu Olpe.
Mutter Maria Theresia Bonzel
„Die Seligsprechung von Mutter Maria Theresia Bonzel OSF ist für das Erzbistum Paderborn eine große Freude. Das Leben und segensreiche Wirken von Mutter Maria Theresia lassen sich mit den Worten ‚Gott führte, sie ging‘ treffend beschreiben. Mit ihrer Seligsprechung würdigt die Kirche ihre Christus-Nachfolge. Durch die Gründung der Kongregation der ‚Franziskanerinnen von der ewigen Anbetung‘ hat Mutter Maria Theresia im Sauerland eine lebendige Gemeinschaft geschaffen, die auch heute die Botschaft Jesu Christi glaubwürdig in der Welt aufscheinen lässt.
Ich freue mich, bei den Feierlichkeiten zur Seligsprechung von Mutter Maria Theresia Bonzel OSF zahlreiche Menschen aus dem Erzbistum Paderborn zu begrüßen und bitte herzlich um das begleitende Gebet.“
„Die Seligsprechung unserer Ordensgründerin Mutter Maria Theresia Bonzel ist für uns Olper Franziskanerinnen ein Tag der Gnade. Darauf haben in besonderer Weise unsere alten Schwestern seit dem Beginn des Seligsprechungsprozesses im Jahr 1961 gewartet und unermüdlich darum gebetet.
Nach 150 Jahren hat sich unser äußeres Erscheinungsbild strukturell geändert, aber nicht unsere Identität. Unsere Verantwortung ist und bleibt im Sinne unserer Stifterin das Heute und die Sorgen und Nöte der Menschen.“
Die Seligsprechung oder auf Beatifikation (von lat. „beatus facere“ = selig machen) durch die katholische Kirche setzt voraus, dass eine verstorbene Person mit einem hohen Maß an Tugend vorbildlich aus dem Glauben gelebt hat und Jesus Christus in besonderer Weise nachgefolgt ist. Eine Seligsprechung hat zur Folge, dass die oder der Selige auf lokaler Ebene von der Ortskirche eines Bistums öffentlich verehrt werden darf. Aufgrund ihrer besonderen Nähe zu Gott, die Seliggesprochene schon zu Lebzeiten bewiesen haben, werden sie als Fürsprechende bei Gott angerufen. Die Seligsprechung eines Menschen gründet somit in einer hohen Wertschätzung durch das Kirchenvolk. Der Seligsprechung kann eine Heiligsprechung folgen; der Unterschied zur Seligsprechung: Ein Heiliger oder eine Heilige dürfen weltweit offiziell verehrt werden.
Der Seligsprechung geht ein kirchliches Untersuchungsverfahren voraus, das vom Bischof einer Diözese oder von einem Orden mit Genehmigung des Heiligen Stuhls eingeleitet wird. Dieses Verfahren vollzieht sich in zwei grundlegenden „Instanzen“: Für den Seligsprechungsprozess sammelt zunächst ein so genannter Postulator in der Diözese, in der der künftige Selige verehrt werden soll, Informationen über das Leben der Person, prüft ein Wunder oder den Märtyrertod, um die Tugendhaftigkeit und den Ruf der Heiligkeit nachzuweisen. Konkret wird eine lückenlose Biografie erstellt, Zeugen werden angehört, Dokumente, Quellen und Berichte über Wunder geprüft. Danach leitet der Bischof oder der Orden die Akten der Vatikanischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechung zu.
Die Kongregation prüft dann als zweite Instanz in einem eigenen Verfahren die Echtheit der Dokumente und Zeugenaussagen, holt gegebenfalls Gutachten über mögliche Wunder ein und spricht schließlich eine Empfehlung an den Papst aus. Der Heilige Vater erklärt schließlich offiziell, dass ein Verstorbener als Seliger bezeichnet und als solcher öffentlich verehrt werden darf.
Papst em. Benedikt XIV hat die bis 1975 übliche Praxis der Kirche wiedereingeführt, dass Seligsprechungen nicht mehr zentral in Rom, vielmehr in den jeweiligen Diözesen vorgenommen werden. Dadurch haben viele Gläubige und Menschen, die pilgern, aus dem jeweiligen Heimatbistum des Seliggesprochenen die Gelegenheit, die Seligsprechung persönlich mitzufeiern.