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Erzbistum Paderborn
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Ausschreibung zur Evaluations- und Wirksamkeitsforschung

12 Jahre systematische Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der NRW-(Erz-) Diözesen Köln, Aachen, Essen, Münster und Paderborn

Ziel des Projektes

Das Ziel ist die Gewinnung empirischer Erkenntnisse zum Nutzen und zu den Wirkfaktoren bestehender Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt. Aus diesen Erkenntnissen sollen Konsequenzen zur Weiterentwicklung der Prävention im kirchlichen Bereich abgeleitet werden. Das Projekt wird von den fünf NRW-(Erz-) Diözesen gemeinsam verantwortet.

1. Allgemeine Erläuterung zum Betrachtungsgegenstand

Die Forschung soll anhand der vielfältigen Maßnahmen zur Prävention in den fünf NRW-(Erz-)Diözesen erfolgen. Diese arbeiten seit 2010 auf den gleichen gesetzlichen Grundlagen zur Prävention sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen und decken ein breites Spektrum der kirchlichen Präventionsarbeit ab.

Die Grundlage stellen die aktuelle Rahmenordnung Prävention der Deutschen Bischofskonferenz von 2019 bzw. die gemeinsam erarbeiteten und gleichlautenden diözesanen Präventionsordnungen dar. Hier werden einerseits die Verantwortlichkeiten für die Prävention sexualisierter Gewalt benannt und andererseits die Geltungsbereiche (zentrale Begriffe, Ziele etc.) geklärt:

Sexualisierte Gewalt umfasst sowohl strafbare als auch nicht strafbare sexualbezogene Handlungen und Grenzverletzungen. Sie betrifft alle Verhaltens- und Umgangsweisen (innerhalb und außerhalb des kirchlichen Dienstes) mit sexuellem Bezug gegenüber Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen, die mit vermeintlicher Einwilligung, ohne Einwilligung oder gegen deren ausdrücklichen Willen Dies umfasst auch alle Handlungen zur Vorbereitung, Durchführung und Geheimhaltung sexualisierter Gewalt.

Schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene sind Schutzbefohlene im Sinne des § 225, Abs. 1 des StGB sowie überall dort, wo besondere Macht- und/oder Abhängigkeitsverhältnisse vorliegen.

Prävention  meint   alle   Maßnahmen,   die   vorbeugend   (primär),   begleitend (sekundär) und nachsorgend (tertiär) gegen sexualisierte Gewalt an Kindern, Jugendlichen und oder hilfebedürftigen Erwachsenen ergriffen werden. Sie richtet sich an Betroffene, an die Einrichtungen mit ihren Verantwortlichen, in denen mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen gearbeitet wird, und auch an Beschuldigte / Täter und Täterinnen.

Zudem werden in den diözesanen Ordnungen grundsätzliche und spezifische Anforderungen an die Präventionsarbeit formuliert. Kernstück – und zugleich auch Mittelpunkt dieses Forschungsprojektes – ist das Institutionelle Schutzkonzept (ISK), welches von der Personalauswahl über einen institutionellen Verhaltenskodex, einem Qualitätsmanagement und formalisierten Abläufen in Verdachtsfällen bis hin zu umfangreichen Präventionsschulungen reicht.

Seit 12 Jahren werden dementsprechend in den fünf (Erz-)Diözesen in systematischer Weise Präventionsmaßnahmen entwickelt, durch die Entwicklung einrichtungsspezifischer Schutzkonzepte implementiert und praktisch umgesetzt.

Die Haupt-Handlungsfelder sind:

  • Kirchengemeinden bzw. Pfarreien
  • Kindertagesstätten
  • Schulen
  • Einrichtungen der Alten-, Eingliederungs-/Behinderten- und der Gesundheitshilfe

Zentrale Maßnahmen umfassen:

  • Information und Aufklärung von haupt- und ehrenamtlich Tätigen, z. B. durch Schulungen und Fortbildungen
  • Sensibilisierung durch Sichtbarmachung des Themas und Schaffung von Sprachfähigkeit
  • Risikoanalysen vor Ort (z. B. Überprüfung von baulichen Voraussetzungen, Leitungsstilen, Haltungen, Kommunikationswegen u. v. m.)
  • Einführung formalisierter Abläufe und Verhaltensregeln (z. B. im Verdachtsfall) sowie rahmender Leitlinien und Handreichungen
  • Schaffung zentraler Anlaufstellen
  • Begleitung irritierter Systeme
  • Begleitung von Tätern und Täterinnen
  • Beteiligung von Betroffenen
  • Beratung der kirchlichen Rechtsträger bei der Entwicklung, Umsetzung und Fortschreibung der Institutionellen Schutzkonzepte (ISK)
  • Fachliche Prüfung der Schutzkonzepte der kirchlichen Rechtsträger
  • Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen
  • Sicherstellung der Qualifizierung und Information der für „Präventionsfragen geschulten Person“
  • Vernetzung der Präventionsarbeit inner- und außerhalb der Diözese sowie zu den Ansprechpersonen für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs gemäß der Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst
  • Vernetzung mit kirchlichen und nicht-kirchlichen Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt
  • Evaluation und Weiterentwicklung von verbindlichen Qualitätsstandards
  • Beratung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen
  • Fachberatung bei der Planung und Durchführung von Präventionsprojekten
  • Vermittlung von Fachreferenten/-innen
  • Entwicklung von und Information über Präventionsmaterialien und -projekten
  • Öffentlichkeitsarbeit

Dabei ist zu beachten, dass die Entwicklung und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen immer in der Verantwortung der jeweiligen Rechtsträger unter Einbezug der Akteure vor Ort erfolgt und diese an die spezifischen Rahmenbedingungen vor Ort angepasst werden. Dies ist in der Forschung angemessen zu berücksichtigen.

2. Einbettung des Vorhabens in den vorliegenden Forschungsstand

Erwartet wird ein Anschluss an den aktuellen Forschungsstand zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt. Insbesondere der Forschungsstand zu institutionellen Bedingungen, die sexualisierte Gewalt begünstigen (z. B. Pöter/Wazlawik 2018), sowie den Qualitätsmerkmalen von Schutzkonzepten (z. B. Derr u.a. 2017) und Strategien zur Prävention (z. B. Ferring/Wilms 2014) stehen hier im Fokus. Forschungsbefunde zur allgemeinen Verbreitung, von Täterstrategien etc. stellen zwar eine wichtige Grundlage dar, sind jedoch nicht expliziter Bestandteil dieses Projektes. Die Forschung zur Wirkung von Ansätzen zur Prävention konzentriert sich bislang auf kurzfristig messbare und gut operationalisierbare Veränderungen (vgl. Kindler/Derr 2018), wie beispielsweise bei Kindern und Jugendlichen ein verbessertes Wissen über Handlungsmöglichkeiten in Gefahrensituationen oder eine gesteigerte Bereitschaft, nach sexuellen Übergriffen Hilfe zu suchen. Bezogen auf Fachkräfte die Bereitschaft, Hinweisen auf sexualisierter Gewalt nachzugehen, und ihr Kompetenzgefühl beim Ansprechen der Thematik.

Erwünscht sind Forschungskonzepte, die sich ergänzend hierzu bewusst auf die Erfassung komplexerer Zusammenhänge einlassen und den Versuch unternehmen, längerfristige Entwicklungen zu erfassen – und damit das Potential der 12-jährigen Entwicklungsgeschichte und -erfahrungen in den einzelnen (Erz-)Diözesen erschließen wollen. Dies kann beispielsweise im Rahmen retrospektiver Befragungen von Fachkräften und Stakeholdern erfolgen sowie der Analyse und Auswertung vorhandener Dokumentationen.

An erster Stelle hat Prävention das Ziel, Risikofaktoren zu minimieren, die ein zuvor als   schützenswert   definiertes   Gut   gefährden   könnten.   Ziel   ist  es   dann,   diese Belastungsfaktoren  zu  reduzieren  und  Schutzfaktoren  zu  stärken,  so  dass  die Wahrscheinlichkeit steigt, dass in Zukunft z. B. durch die Prävention von sexualisierter Gewalt möglichst keine Übergriffe mehr passieren können und Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene ausreichend geschützt werden. Zudem geht es darum,  im  Falle  einer  Grenzverletzung  bzw.  eines  Übergriffs  den  Schutz  des/der Betroffenen sowie aller anderen anvertrauten Personen schnellstmöglich wieder sicherzustellen. Die Prävention ist also im Gegensatz zur Aufarbeitung auf die Zukunft hin ausgerichtet. (Hallay-Witte 2020)

Wirkungen in diesem Bereich zu erfassen, stellt eine besondere Herausforderung dar. Dieses Projekt will sich explizit der Komplexität dieses Wirkungsgefüges und der vermeintlichen    Unmöglichkeit    der    „Messbarkeit“    personaler    Haltungen    und institutioneller Profile stellen. Stark komplexitätsreduzierende, linear angelegte Messungen von isolierten Wirkungen sollen demgegenüber nicht zentraler Gegenstand dieser Forschungsarbeit sein.

Vielmehr sind Forschungsarbeiten erwünscht, die dem besonderen Ansatz der kirchlichen Präventionsarbeit gerecht werden: Diese richtet sich an soziale Systeme (z. B. Kirchengemeinden, Schulen), in denen Individuen agieren. Es geht damit zum einen auf der institutionellen Ebene um die Veränderung von Prozessen und Strukturen sowie einer gemeinsam geteilten Kultur, zum anderen aber auch um die Veränderung von intrapsychischen Prozessen, inneren Strukturen, individuellen Deutungskonstrukten der in dieser Institution agierenden Personen. Darüber hinaus spielen gesellschaftliche Zuschreibungsmuster und Bedeutungsdynamiken eine wesentliche Rolle, die mit zu erfassen sind.

Besonders vielversprechend erscheinen hier zum einen systemisch- konstruktivistische Forschungs- und Betrachtungsansätze, wie sie beispielsweise in der Grundlagenarbeit von Hafen (2013) zur systemischen Prävention oder dem transdisziplinären Sammelband zum konstruktivistischen Forschen von Moser (2004) zum Ausdruck kommen, die zum anderen Evaluations- und Praxisforschungsansätze berücksichtigen, die partizipative Elemente enthalten und eine hohe Anschlussfähigkeit an die praktischen Handlungslogiken und – Strukturen im Untersuchungsfeld herstellen. Vor diesem Hintergrund sind die folgenden Fragen zu verstehen, auf die durch das Forschungsprojekt Antworten generiert werden sollen.

3. Forschungsfragen

Zur Systematisierung der Forschungsfragen werden vier unterschiedliche Wirkebenen beschrieben.

Als kleinstes Element eines sozialen Systems, wie z. B. einer Kirchengemeinde, einer Kindertagesstätte oder einer Schule sollen in diesem Projekt die dort handelnden Personen betrachtet werden. Diese Personen verfolgen individuelle Ziele, weisen spezifische Deutungsmuster auf, sowohl bezogen auf das Thema „(Prävention) sexualisierter Gewalt“ als auch bezogen auf das soziale System sowie ihrer eigenen Rolle und Wirkmächtigkeit in diesem System. Inwieweit ein Schutzkonzept zur gelebten Handlungspraxis wird, hängt letztlich von diesen subjektiven Deutungen der im System handelnden Personen ab. Dies umfasst sowohl die haupt- und ehrenamtlich Tätigen im kirchlichen Dienst als auch die Nutzer bzw. die Menschen, die die Angebote kirchlicher Einrichtungen in Anspruch nehmen. Auf dieser Ebene soll erfasst werden, wie und in welcher Weise sich Präventionsmaßnahmen auf deren Wissensbestände, Haltungen und subjektive Deutungen auswirken, z. B.:

  • Inwieweit und wodurch entsteht Sensibilität, z. B. für Grenzverletzungen?
  • Inwieweit und wodurch entsteht subjektive Akzeptanz für Präventionsmaßnahmen?
  • Inwieweit und wodurch entsteht das Gefühl von (Handlungs-)Sicherheit?

Auf dieser Ebene sollen Wirkungen von Präventionsmaßnahmen hinsichtlich der sich in einem sozialen System entwickelnden Kommunikationsprozesse, der geltenden sozialen Regeln, des Klimas und der Systemkultur, sowie zirkulärer Handlungsmuster (Regelkreise) erfasst werden. Diese sozialen Strukturen sind das Ergebnis eines Aushandlungs- und gemeinsamen Entwicklungsprozesses der Personen und weisen eine Historie auf, die häufig aus der Eigenlogik der Systeme heraus zu verstehen ist.

Zu beantwortende Fragen sind hier beispielsweise:

  • Inwieweit und wodurch wird die Prävention sicht-, spür- und erlebbar im System?
  • Inwieweit und wodurch entstehen funktionale Handlungen im System, also eine Überführung kognitiver Erkenntnisse und Einstellungen in konkrete Handlungsaktionen?
  • Inwieweit und wodurch entsteht Sprachfähigkeit über sexualisierte Gewalt in einem System?
  • Inwieweit und wodurch entsteht eine funktionale Kultur (des Wahrnehmens, Hinschauens, Handelns etc.) in einem System?
  • Inwieweit und wodurch wird diese Kultur sicht-, spür- und erlebbar im System?

Jedes soziale System ist durch spezifische Strukturen und Gegebenheiten geprägt, die sich aus einer funktionalen Differenzierung ergeben, durch die sich das System (z. B. eine Schule in kirchlicher Trägerschaft, eine Kirchengemeinde) von anderen Systemen (z. B. Schulen in öffentlicher Trägerschaft, private Vereine) abgrenzt. Zumeist resultiert hieraus zugleich die „Daseinsberechtigung und -notwendigkeit“ des sozialen Systems.

Der Stellenwert und Einfluss dieser spezifisch kirchlichen Einbindung als systemdefinierendes Merkmal ist auf dieser Ebene zu erfassen:

  • Inwieweit und wodurch lassen sich funktionale Strukturen der Prävention (Prävention als Regelaufgabe, Prävention als Teil des Qualitätsmanagements etc.) entwickeln?
  • Inwieweit und wodurch wirkt die Einrichtung der Position der Präventionsbeauftragten auf Ebene der Diözese?
  • Inwieweit und wodurch wirken Rahmenkonzepte der Deutschen Bischofskonferenz?
  • Inwieweit und wodurch wirken formale und informelle Strukturen (Hierarchien, Machtzuschreibungen, Kompetenzüberschreitungen) auf die operationale Ebene von Prävention?

Kirchliche Einrichtungen und Angebote sind eingebunden und werden geprägt durch gesellschaftlich-kulturelle Wahrnehmungs- und Entwicklungsprozesse, sowohl bezogen auf Religion, Glauben und Kirche insgesamt (z. B. verlorenes Vertrauen?) als auch – unabhängig davon – bezogen auf die Wahrnehmung, Thematisierung und Sensibilität gegenüber sexualisierter Gewalt in der Öffentlichkeit.

Um Anschlussfähigkeit und eine Interpretationsgrundlage für Veränderungen zu schaffen, die in Folgeerhebungen erfasst werden können, sollen diese aktuellen Prägungen mit betrachtet werden (im Sinne der Historizität), z. B.:

  • In welcher Weise und wodurch beeinflussen öffentliche Diskussionen die Wirksamkeit kirchlicher Präventionsmaßnahmen?
  • Und andersherum: In welcher Weise und wodurch lassen sich Wirkungen auf öffentliche Diskussions- und Bewusstseinsprozesse finden?

4. Methodische Hinweise

Angestrebt wird ein multiperspektivisches und multimethodales Forschungsdesgin, welches beispielsweise die Auswertung und Analyse von Kennzahlen (z. B. Anzahl und Zusammensetzung der Teilnehmenden von Schulungsmaßnahmen) genauso beinhaltet, wie quantitative und / oder qualitative Befragungen unterschiedlicher Personengruppen sowie Feldbeobachtungen vor Ort. Dabei wird keine Repräsentativität im engeren Sinne erwartet, sondern vielmehr eine argumentative Darlegung des Geltungsbereichs der gewonnen Ergebnisse sowie der Limitationen, die in einem ressourcenbeschränkten Forschungsprozess unvermeidlich sind. Ziel ist es, die Unterschiedlichkeit der Handlungsfelder möglichst breit abzudecken.

Der Feldzugang erfolgt jeweils in Zusammenarbeit mit den Auftraggebenden und wird durch diese sichergestellt. Es bestehen Zugänge zu folgenden Handlungsfeldern:

  • Pfarreien / Kirchengemeinden
  • Kindertagesstätten
  • Schulen
  • Einrichtungen der Alten-, Behinderten- und Gesundheitshilfe

Angestrebt wird im Gesamtvorhaben eine Betrachtung aller vier Handlungsfelder. Die Fokussierung einzelner Handlungsfelder im Rahmen von Einzelprojekten ist möglich, sofern es gelingt im Gesamtvorhaben alle vier Handlungsfelder abzudecken.

Im Forschungsprojekt sollten mindestens drei unterschiedliche Handlungsfelder empirisch in den Blick genommen werden. Dies soll zwingend das Handlungsfeld Pfarrei/ Kirchengemeinde, Kindertagesstätten und Schule umfassen. Die Erhebungen sollen sich auf alle fünf (Erz-)Diözesen beziehen.

Es wird eine enge Zusammenarbeit mit der Steuerungsgruppe erwartet. Dies umfasst die gemeinsame Abstimmung des endgültigen Forschungsdesigns und -vorgehens sowie die Diskussion und gemeinsame Interpretation von Zwischenergebnissen. Die Steuerungsgruppe setzt sich zusammen aus Vertretenden der fünf (Erz-)Diözesen, des Institutes Prävention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt (IPA), Betroffenen-Vertretern sowie der Wissenschaft.

Es wird darüber hinaus erwartet, dass der Auftragnehmer an der Diskussion der Gesamtergebnisse und daraus resultierender Konsequenzen für Weiterentwicklungen in der kirchlichen Praxis im Rahmen unterschiedlicher Formate (Tagungen, Entwicklungswerkstätten, Workshops etc.) auch nach Projektende hinaus interessiert ist und die Ergebnisse in entsprechender Weise aufbereitet und einbringt.

5. Angebots- und Auswahlverfahren, Projektbeginn / Laufzeit

Das Verfahren erfolgt mehrstufig. In einem ersten Schritt können Interessensbekundungen eingereicht werden. Zugelassene Interessensbekundungen werden zu einem Workshop eingeladen, bei dem das Projektvorhaben im Detail vorgestellt wird und gemeinsam mit den Anbietern Realisierungsmöglichkeiten diskutiert werden.

Die Interessensbekundungen umfassen max. 15 Seiten und sollten zu folgenden Aspekten Aussagen beinhalten:

  • Konkrete Ziele und Fragestellungen der Forschungsarbeit
  • Forschungsplan und methodische Erläuterungen
  • Kosten- und Zeitplan
  • Referenzen und Erfahrungshintergrund sowie allgemeine Angaben zur durchführenden Institution und den Qualifikationen des Personals, die in dem Projekt zum Einsatz kommen sollen

Interessensbekundungen sind in digitaler Form (PDF-Dokument) als ein Gesamtdokument bis zum 15. September 2022 unter zentrale@katholisches-buero-nrw.de (Katholisches Büro Nordrhein-Westfalen, Hubertusstraße 3, 40219 Düsseldorf) einzureichen.

In einem zweiten Schritt können daran anschließend detaillierte Forschungskonzepte eingereicht werden. Es erfolgt eine Auswahl der nachfolgenden Kriterien:

  • inhaltlich-fachliche Passung zum Forschungsanliegen und den angestrebten Forschungszielen
  • methodische Güte und Plausibilität des Forschungsdesigns
  • Angemessenheit und Plausibilität der Kostenplanung
  • Erfahrungshintergrund des Anbieters im Forschungsfeld

Der Workshop zur Diskussion, der in der ersten Auswahlrunde angenommenen Projekte soll im Oktober 2022 stattfinden. Die Projektbeauftragung erfolgt im Anschluss durch die Generalvikare der NRW-(Erz-)Diözesen.

Avisierter, erneuter Projektbeginn ist der 15. November 2022.

Das Projekt soll nach Möglichkeit spätestens Ende 2023 abgeschlossen sein.

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