Sie können Ihren Austritt aus der Kirche bei der zuständigen staatlichen Stelle erklären (s.u.). Dabei müssen Sie persönlich vor Ort erscheinen.
Sie vereinbaren dazu einen Termin und unterschreiben ein Austrittsformular. Folgende Unterlagen und Informationen sind dazu nötig:
- ein Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- die Angabe des Ortes und der Kirchengemeinde bzw. die Pfarrei, in der Sie getauft wurden (falls bekannt). In Niedersachsen: eine Taufbescheinigung (soweit vorhanden).
Das Gebiet des Erzbistums Paderborn umfasst Teile von drei Bundesländern: Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen. In den jeweiligen Bundesländern gibt es unterschiedliche Ämter und Vorgaben, um seinen Austritt aus der Kirche zu erklären:
Kirchenaustritt in Nordrhein-Westfalen
In NRW erklären Sie Ihren Austritt aus der Kirche persönlich beim Amtsgericht des Wohnortes.
Kirchenaustritt in Niedersachsen
In Niedersachsen erklären Sie Ihren Austritt aus der Kirche persönlich beim Standesamt des Wohnortes. Zusätzlich zum Personalausweis bzw. Reisepass müssen Verheiratete oder Geschiedene das Familienstammbuch vorlegen.
Kirchenaustritt in Hessen
In Hessen erklären Sie Ihren Austritt aus der Kirche persönlich bei der Stadtverwaltung bzw. Gemeindeverwaltung.
Es ist auch möglich, den Kirchenaustritt vor einem Notar zu erklären. Allerdings werden dafür zusätzlich Notargebühren fällig. Sie müssen keine Gründe für Ihren Austritt nennen.