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© Hans Blossey / luftbild-blossey.de

Altenheim St. Clara erprobt neue Arbeitsteilung in der Pflege

Als Referenzeinrichtung von der Universität Bielefeld ausgewählt

Das Altenheim St. Clara, eine Einrichtung der Franziskanerinnen Salzkotten, wurde als eine sogenannte Referenzeinrichtung in einem Forschungsprojekt des Instituts für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld ausgewählt. Diese Einrichtungen sollen sich zunehmend zu „Beispielen guter Praxis“ entwickeln, in denen Pflegekräfte besonders zielgerichtet entsprechend ihrer jeweiligen Qualifikation eingesetzt werden.

Verpflichtungen zu 2023

Da Pflegefachkräfte rar sind, sollten sie sich vor allem um jene Aufgaben kümmern, welche zwingend den Fachkräften vorbehalten sind. Arbeiten, die nicht dazu zählen, könnten arbeitsteilig besser von anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtung übernommen werden. Dies sieht eine neue Regelung im Sozialgesetzbuch vor, die ab Juli 2023 für alle Pflegeeinrichtungen verpflichtend wird. Das Forschungsprojekt „Weiterentwicklung der qualifikations- und kompetenzorientierten Arbeitsteilung in der stationären Langzeitpflege (KOA)“ des Instituts für Pflegewissenschaft (IPW) der Universität Bielefeld untersucht im Vorfeld in ausgewählten Einrichtungen die Umsetzung. Entsprechende Konzepte werden in der Praxis erprobt und anschließend wissenschaftlich überprüft. „Als Referenzeinrichtung haben wir die Möglichkeit, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf vorzubereiten, was für die Personalbemessung in der vollstationären Pflege für alle Pflegeeinrichtungen im Juli 2023 verpflichtend wird“, erläutert Alexandra Schönbrunn, Pflegedienstleiterin im Altenheim St. Clara.

Entlastung von Fachkräften

„Wir werden ab Januar 2023 im Rahmen einer IST-Analyse überprüfen, welche Arbeiten anders verteilt werden können. Dabei werden wir in Form von Arbeitshilfen und Konzepten vom Institut für Pflegewissenschaft unterstützt“, kündigt Daria Wibbeke, stellvertretende Einrichtungsleiterin im Altenheim St. Clara an. Das Konzept sieht vor, dass eine Fachkraft zusammen mit ihrer Vertretung dauerhaft für einen bestimmten Kreis von Bewohnerinnen und Bewohnern zuständig ist. Sie trifft mit den Bewohnern sowie mit Angehörigen, Ärzten, dem Sozialen Dienst und anderen Berufsgruppen Absprachen über die Ausgestaltung der Versorgung und überwacht deren Qualität. Die Fachkraft leitet beispielsweise Pflegehilfskräfte nach bestimmten Vorgaben an, übt die Pflege aber seltener selbst aus. Durch eine andere Verteilung von Arbeiten innerhalb des pflegerischen Teams sollen so die Fachkräfte von Aufgaben entlastet werden, die auch Pflegehilfskräfte übernehmen können. Dabei soll aber weiter sichergestellt bleiben, dass sich die Fachkräfte ein verlässliches Bild von den Bewohnerinnen und Bewohnern in der alltäglichen Versorgung machen können.

Mit der Beteiligung an diesem Forschungsprojekt ist das Altenheim St. Clara erneut Gegenstand einer wissenschaftlichen Untersuchung für Verbesserungen in der Pflege. Bereits seit 2020 läuft dort das Projekt „Communio firmo prosperamus“, was für das Fördern und Stärken einer guten Gemeinschaft steht. Hier liegt die wissenschaftliche Begleitung des von der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW geförderten Modellprojektes beim Department für Pflegewissenschaft der Universität Witten/Herdecke.

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