Erste konkrete Schritte
Zu ersten Handlungstexten des Synodalen Weges wurden konkrete Schritte vereinbart: Im Rahmen der Förderung gottesdienstlicher Vielfalt und Qualität wird das Erzbistum die Frage der Predigterlaubnis durch Laiinnen und Laien aufnehmen. „Wir werden Erfahrungs- und Gesprächsräume dazu schaffen sowie die Verkündigung des Evangeliums durch Laiinnen und Laien fördern“, erklärte Dr. Annegret Meyer von der Prozessleitung Erzbistum 2030+. Hinsichtlich der Predigt in der Eucharistiefeier haben die deutschen Bischöfe durch den Synodalen Weg zudem den Auftrag, eine Sondererlaubnis beim Heiligen Stuhl in Rom zu erfragen.
Die Entwicklung der Queersensiblen Pastoral soll intensiviert werden – dazu gibt es im Erzbistum Paderborn bereits einen vom damaligen Erzbischof Hans-Josef Becker eingesetzten Arbeitskreis. Der Diözesanadministrator und die Weihbischöfe treffen sich am 20. April 2023 mit diesem Arbeitskreis. Weiterhin wird das Erzbistum Personen in den Dekanaten Personen beauftragen, die für diese Pastoral verantwortlich sind. In der Frage der „Segensfeiern für Paare, die sich lieben“ wird man bei der bisherigen Praxis im Erzbistum vorerst bleiben, dass jede Anfrage nach einem Segen von Seelsorgern als Einzelfall vor Ort gut geprüft und behandelt wird. „Ich bitte darum, dass in den Gemeinden mit Anfragen nach einem Segen wertschätzend und verantwortungsvoll umgegangen wird“, erklärte Diözesanadministrator Msgr. Dr. Bredeck. Zudem sieht das Handlungspapier des Synodalen Weges vor, dass die Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken eine Handreichung für Segensfeiern entwickeln.
Zum Handlungstext „Maßnahmen gegen Missbrauch an Frauen in der Kirche“ wird eine Arbeitsgruppe aus verschiedenen Fachbereichen eingesetzt, die konkrete Handlungsschritte vorbereitet und umsetzt. Weiterhin hat die gemeinsame Konferenz eine Weitung des Themas auf Erwachsene allgemein sowie das Themenfeld Geistlicher Missbrauch beraten.