Parallel wird aktuell weiter an der Modernisierung des Kirchenvorstandsrechts in Nordrhein-Westfalen gearbeitet. In einer intensiven Konsultationsphase wurden die Gesetzentwürfe überarbeitet – diese können seit dem 29. März 2023 auf den Internetseiten der nordrhein-westfälischen (Erz-)Bistümer eingesehen werden (www.wir-erzbistum-paderborn.de/kvvg). Die beteiligten (Erz-)Bistümer stehen derzeit gemeinsam mit dem Katholischen Büro NRW in Düsseldorf weiter im Austausch mit dem Land Nordrhein-Westfalen: Das Land NRW ist für die Aufhebung des bisherigen staatlichen Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) zuständig.
Organisatorische Sicherheit für alle
Die Vorbereitungen einer Kirchenvorstandswahl benötigen sowohl in den Kirchengemeinden vor Ort als auch von Seiten der (Erz-)Bistümer einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf und verlässliche Grundlagen. Das gilt ganz besonders dann, wenn auch aufwendigere Wahlverfahren möglich sein sollen. Zudem laufen in einzelnen (Erz-)Bistümern derzeit Pastoral- und Strukturprozesse, die eine Durchführung von Kirchenvorstandswahlen im kommenden Jahr 2024 erschweren können.
Vor diesem Hintergrund und im Zusammenhang mit den aktuellen Abstimmungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen bietet eine Verschiebung der Kirchenvorstandswahlen die erforderliche organisatorische Sicherheit für alle Beteiligten. Zudem wird an der Einheitlichkeit des Wahltermins für Kirchenvorstände in Nordrhein-Westfalen festgehalten.
Dank an Engagierte
Die Terminierung der Kirchenvorstandswahlen auf den Herbst 2025 bringt auch eine Verlängerung der Amtszeit vieler Kirchenvorstandsmitglieder um ein Jahr mit sich. Zur genauen Ausgestaltung werden die (Erz-)Bistümer jeweils noch gesondert informieren. Die Leitungen der beteiligten (Erz-)Bistümer danken den Gremienmitgliedern bereits jetzt für ihr Engagement und hoffen auf eine Fortführung der Arbeit in den örtlichen Gremien auch während der anstehenden Veränderungen.