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Erzbistum Paderborn
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Sterbehilfe oder nicht? Weiterhin fehlt eine gesetzliche Regelung© Robert Kneschke / Shutterstock.com

Stärkung der Suizidprävention ist zugleich Chance für weitere Debatte

Nach dem Scheitern zur Regelung der Suizidbeihilfe im Bundestag fordert der Caritasverband für das Erzbistum Paderborn ein umfangreiches Schutzkonzept und setzt auf eine zeitnahe konstruktive Fortführung der gesellschaftlichen Diskussion

Der Caritasverband für das Erzbistum Paderborn kritisiert, dass nach dem Scheitern der beiden Gesetzesentwürfe im Deutschen Bundestag die Suizidbeihilfe in Deutschland nach wie vor ungeregelt ist. „So entsteht ein rechtliches Vakuum. Dass wir weiterhin keinen klaren gesetzlichen Rahmen in dieser wichtigen Frage am Lebensende haben, verstärkt das Dilemma, schürt Unsicherheiten und Ängste“, sagt Diözesan-Caritasdirektorin Esther van Bebber. Gleichzeitig sei das mit großer Mehrheit vom Bundestag verabschiedete Vorhaben für ein Suizid-Präventionsgesetz ein starkes und wichtiges Zeichen. „Gute Unterstützung zum (Weiter-)Leben wird in den Fokus gerückt und hierauf aufbauend die Debatte insgesamt in einem breiten Diskurs weitergehen, so meine Hoffnung und mein Anspruch“, betont van Bebber. Sie fordert im Rahmen des geplanten Präventionsgesetzes ein Schutzkonzept, das Suizidwilligen umfangreiche Alternativen aufzeigt. „Es muss gewährleistet sein, dass niemand die Selbsttötung wählt, weil Betroffene darin die anscheinend leichtere Lösung sehen oder weil jemand nicht die erforderliche Unterstützung gefunden hat.“

Gesetzliche Regelung notwendig

„Ohne gesetzlichen Rahmen zur Suizidbeihilfe könnten zudem Sterbehilfevereine aus dem Boden sprießen“, sorgt sich Johannes Kudera, Geschäftsführer des Diözesanen Ethikrates beim Caritasverband für das Erzbistum Paderborn. In diesem Zusammenhang fordert die Caritas daher auch ein Werbeverbot für Suizidbeihilfe. „Nur ein solches kann verhindern, dass Menschen die Reklame von Sterbehilfevereinen ins Haus flattert, was zur Konsequenz hätte, dass diese sich fast zwangsläufig dazu positionieren und ihre Ablehnung von Suizidassistenz eventuell sogar begründen müssten“, erklärt Kudera. Kritisch sieht er, dass nach dem vorläufigen Scheitern einer gesetzlichen Regelung Sterbehelfer weiterhin Menschen in Pflegeeinrichtungen aufsuchen können – gewollt oder ungewollt. „Das kann dazu führen, dass Bewohner und Mitarbeitende fast automatisch mit der Frage nach Suizidbeihilfe konfrontiert und eventuell gar gezwungen sind, ihre Entscheidung zu rechtfertigen“, sagt Kudera. Problematisch sei ferner, dass ohne gesetzliche Regelung Suizidbeihilfe grundsätzlich allen in gleicher Weise offenstehe – „dem 22-jährigen Auszubildenden mit Liebeskummer genauso wie der 92-jährigen Patientin mit Krebs im Endstadium“.

In der Debatte sind folglich nach Ansicht der Caritas immer noch viele wichtige Fragen offen. Jetzt gehe es darum, rasch das geplante Vorhaben zum Suizid-Präventionsgesetz anzupacken, das unter anderem einen bundesweiten, rund um die Uhr erreichbaren Präventionsdienst vorsieht. „Keinesfalls darf es zur Selbstverständlichkeit werden, das Leben auf unnatürliche Weise zu beenden“, sagt Diözesan-Caritasdirektorin Esther van Bebber.

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