Dem Erzbistum Paderborn sind Schreiben eines Rechtsanwalts zugegangen, in denen dieser auf außergerichtliche Vergleichsverhandlungen mit dem Erzbistum Paderborn in Fällen durch ihn vertretener Betroffener hinwirkt. Dazu nimmt das Erzbistum Paderborn wie folgt Stellung:
Das Erzbistum Paderborn lehnt außergerichtliche Verständigungen aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Den Betroffenen steht es selbstverständlich frei, den Klageweg zu beschreiten.
Als Grund nennt das Erzbistum Paderborn, dass außergerichtliche Vergleichsverhandlungen das etablierte Anerkennungsverfahren delegitimieren und beschädigen würden. Bei außergerichtlichen Einigungen würde es letztlich auch an einer unabhängigen dritten Instanz fehlen, wie es im Verfahren der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen sowie bei staatlichen Prozessen gegeben ist. Die (Erz-)Bischöfe kämen dadurch erneut in die Rolle derjenigen, die letztendlich von Fall zu Fall über die Art und die Höhe einer Zahlung entscheiden würden. Daher vertritt das Erzbistum Paderborn die Position, die Entscheidungsfindung weiterhin und auch zukünftig einer unabhängigen dritten Instanz zu überlassen.
Hier hat das Erzbistum Paderborn ein FAQ zu den verschiedenen Verfahren zusammengestellt.