Der Erzbischöfliche Stuhl im engeren Sinne, der die üblicherweise einem Bischöflichen Stuhl obliegenden Funktionen mit dem seelsorglichen Amt des Erzbischofs trägt, verfügt in Form der Stiftung Erzbischof von Paderborn über ein Vermögen von rund 177 Millionen Euro. Die übrigen sechs Stiftungen sind mit zweckgebundenen Mitteln zwischen 250 Millionen und 660 Millionen Euro ausgestattet und verfolgen unterschiedliche Aufgaben in den Bereichen Caritas, Bildung und Kultur. Mit den Erträgen aus dem Stiftungskapital unterstützen die Stiftungen Projekte oder setzen sie für dauerhafte Maßnahmen ein. So fördert die Stiftung Bischof Badurad die Mädchenkantorei am Dom, die Stiftung St. Kilian unterstützt betreute Jugendwohngruppen mit heilpädagogisch-therapeutischer Ausrichtung. Die Stiftung Dietrich IV. von Fürstenberg ist Trägerin der Theologischen Fakultät Paderborn. Insgesamt wurden 2019 mehr als neun Millionen Euro für die Stiftungszwecke verwendet.
Der Transparenzinitiative folgen
Der Erzbischof und das Kuratorium folgen mit dem detaillierten Finanzbericht der Transparenzinitiative der Kirche von Paderborn. Das Kuratorium ist das Aufsichts- und Kontrollorgan der Stiftungen. Es berät die Haushaltsplanung und überwacht die zweckgemäße Verwendung der Mittel. Mitglieder dieses Gremiums sind neben dem Generalvikar und dem Leiter des Bereichs Finanzen des Erzbistums ein weiterer Priester und vier gewählte Personen mit besonderem wirtschaftlichem Sachverstand.
„Zum Verständnis der Stiftungen des Erzbischofs von Paderborn sind drei Dinge wichtig“, sagt der Vorsitzende des Kuratoriums, Generalvikar Alfons Hardt: „Die Stiftungen erzielen Erträge nahezu ausschließlich aus ihren Kapitalanlagen. Für ihre Leistungen können sie nur diese Erträge einsetzen. Das Stiftungskapital selbst muss erhalten bleiben. Das unterscheidet die Stiftungen vom Erzbistum, das mit den laufenden Erträgen aus der Kirchensteuer fast 25 Mal so umsetzungsstark ist wie die Stiftungen.“
Leistungsumfang steigt
Der Erzbischof und das Kuratorium haben in den vergangenen Jahren dafür gesorgt, dass die bestehenden Zweckbindungen der Stiftungen den heutigen Erfordernissen der Kirche in der Gesellschaft gerecht werden und das ihnen anvertraute Vermögen bestmöglich für kirchliche Zwecke eingesetzt wird. Der Leistungsumfang der Stiftungen steigt, er wird gezielter, konkreter und verbindlicher. Der Finanzbericht stellt die Aktivitäten im Jahr 2019 vor.
2020 wurden weitere Projekte beschlossen und teilweise bereits umgesetzt. So hat die Stiftung St. Kilian für die rund 120 katholischen Einrichtungen der Altenhilfe und Hospize im Erzbistum 630.000 Euro für „Brücken der Kommunikation“ zur Verfügung gestellt, um den Kontakt der Bewohnerinnen und Bewohner mit ihren Angehörigen zu ermöglichen oder zu verbessern. Darüber hinaus wird der Erzbischöfliche Stuhl die bisherigen Zahlungen des Erzbistums Paderborn zur Anerkennung des Leids Betroffener von Missbrauch durch Priester und anderes kirchliches Personal übernehmen und auch zukünftige Zahlungen aus dem Stiftungsvermögen leisten, um eine Inanspruchnahme von Kirchensteuermitteln auszuschließen.
Die Jahresabschlüsse der Stiftungen folgen den Regeln des Handelsgesetzbuches und tragen den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers.