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Erzbistum Paderborn
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© Photo Kozyr / Shutterstock.com

Hinweise zur Verbreitung des Coronavirus

So reagiert das Erzbistum Paderborn auf die weitere Verbreitung des Coronavirus

Als Reaktion auf die weitere Verbreitung des Coronavirus empfiehlt das Erzbistum Paderborn zur Vermeidung von Ansteckungen in Gottesdiensten und Kirchenräumen, nach Ermessen der örtlichen Verantwortlichen auf das Händereichen beim Friedensgruß und die Verwendung von Weihwasser während der Zeit erhöhter Infektionsgefahr zu verzichten. Außerdem rät es allgemein dazu, die Hinweise des Gesundheitsministeriums sowie weiterer offizieller Stellen zu beachten und sich entsprechend verantwortungsvoll zu verhalten. Das gilt insbesondere für die haupt- und ehrenamtlich Tätigen in den Gemeinden ebenso wie für die Mitarbeitenden aller kirchlichen Bereiche.

Des Weiteren sollten die „Hinweise zur Vermeidung von Ansteckungen mit dem Virus COVID-19 (Coronavirus) in Gottesdiensten und Kirchenräumen“ der Deutschen Bischofskonferenz Beachtung finden. Hier heißt es:

„Die Grundregel zur Minderung der Erkrankungsgefahr lautet: Wer Symptome einer Erkrankung aufweist oder bei wem der Verdacht auf Erkrankung besteht, soll auf die Teilnahme an Gottesdiensten verzichten.

Daraus folgt: Bei wem der Verdacht auf Erkrankung besteht, soll keinen liturgischen Dienst ausüben. Dies gilt besonders für die Leiter von Wort-Gottes-Feiern, die Messdiener und Kommunionhelfer. Priester sollen nicht der Gemeindemesse vorstehen.

Zusätzlich empfehlen sich folgende Maßnahmen:

  • Bei Konzelebration soll in besonderer Weise darauf geachtet werden, dass man kein Ansteckungsrisiko eingeht.
  • Priester und Kommunionhelfer sollen vor ihrem Dienst die Hände waschen. Die Benutzung eines Desinfektionsmittels ist empfehlenswert.
  • Für den Empfang der Heiligen Eucharistie empfiehlt sich gegenwärtig die Handkommunion. Wegen des erhöhten Ansteckungsrisikos verlangen Kelchkommunion und Mundkommunion besondere Vorsicht. Dasselbe gilt für den Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmung) beim Friedenszeichen nach dem Friedensgruß des Priesters.

Ratsam ist vorübergehend auch eine Zurückhaltung bei der Nutzung des Weihwasserbeckens in den Kirchen.

Im kirchlichen Bereich soll im Hinblick auf das neue Virus verantwortlich gehandelt, aber eine überzogene Ängstlichkeit vermieden werden. Alle Beteiligten stehen in der Pflicht, im Rahmen des jeweils Möglichen und Nötigen mitzuhelfen, die Gefahr einer Ansteckung zu verkleinern.“

Falls lokal akute Fälle von Erkrankungen auftreten, werden die zuständigen Gesundheitsämter Anweisungen veröffentlichen, die sowohl von der Bevölkerung als auch von öffentlichen Einrichtungen wie Kindertagesstätten oder Schulen zu beachten und umzusetzen sind.

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