Im Erzbistum Paderborn werden die zugesprochenen Anerkennungsleistungen nicht aus Kirchensteuermitteln sondern aus Mitteln des Erzbischöflichen Stuhls bestritten.
FAQ Leistungen
Die Zahlungen orientieren sich an Urteilen zu Schmerzensgeldern staatlicher Gerichte in vergleichbaren Fällen.
Auf der Grundlage eines von einem approbierten Psychotherapeuten vorlegten Behandlungsplans können im Einzelfall Behandlungskosten von bis zu 50 Stunden übernommen werden.
Auf der Grundlage des von einem Paarberater, der Psychologe oder Psychotherapeut sein muss, vorgelegten Behandlungsplans können im Einzelfall 25 Sitzungen für einen Stundensatz in Höhe von max. 125 Euro entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten übernommen werden.
Ja. Eine materielle Zahlung in Anerkennung des Leids kann zusammen mit der Übernahme von Kosten für Therapie oder Paarberatung beantragt werden. Die Leistungen werden unabhängig voneinander erbracht, und es erfolgt keine Verrechnung. Die Entscheidung über die Gewährung von Therapieleistungen erfolgt durch das Erzbistum Paderborn.