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Erzbistum Paderborn
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© Sergey Nivens/Shotshop.com

Aufarbeitung

Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Paderborn

Die Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Paderborn erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren.

Im August 2019 wurde eine Studie auf den Weg gebracht, die ein unabhängiges Forschungsteam der Universität Paderborn zum Thema: „Missbrauch im Erzbistum Paderborn – Eine kirchenhistorische Einordnung. Die Amtszeiten von Lorenz Jaeger und Johannes Joachim Degenhardt (1941-2002)“ bearbeitet. Diese Studie wird geleitet von Professorin Dr. Nicole Priesching und ihrer Mitarbeiterin Dr. des. Christine Hartig, beide vom Lehrstuhl für Kirchen- und Religionsgeschichte. Das Forschungsprojekt soll unabhängig Erkenntnisse zum Umfang des Missbrauchs, über die Gewalterfahrungen der Betroffenen sowie zu den Umgangsweisen der Verantwortlichen darstellen.

Das bestehende Projekt wurde im Frühling 2023 um ein neues Teilprojekt erweitert: Die unabhängige Aufarbeitungskommission im Erzbistum Paderborn hat unmittelbar nach ihrer Gründung im Sommer 2022 empfohlen, auch die Amtszeit von Erzbischof em. Hans-Josef Becker, also die Jahre 2002 bis 2022, in die Forschung einzubeziehen. Für die wissenschaftliche Bearbeitung ist der Historiker Jan Jeskow verantwortlich, der an der Universität Paderborn ebenfalls am Lehrstuhl für Kirchen- und Religionsgeschichte forscht.

 

Das Erzbistum Paderborn hat seine Priester und die Pfarrgemeinderäte im Mai 2023 in einem Brief aufgerufen, das Forschungsprojekt auf breiter Basis aktiv zu unterstützen. Eine entsprechende Pressemeldung finden Sie hier.

 

Hinweis zur Beteiligung Betroffener am unabhängigen Forschungsprojekt

Damit die Perspektive der Betroffenen in dieser Studie stärker Einfluss nehmen kann, sucht das Forschungsteam Betroffene, die ihre Erfahrungen in die historische Aufarbeitung einbringen möchten. Das Erzbistum Paderborn weist ausdrücklich auf diese Möglichkeit der Beteiligung hin. Betroffene erreichen Dr. des. Christine Hartig telefonisch unter +49 5251 60-4432 oder per Mail an christine.hartig@uni-paderborn.de. Auf dem Postweg ist Dr. des. Christine Hartig unter folgender Adresse zu erreichen: Universität Paderborn, Institut für Kirchen- und Religionsgeschichte, Warburger Straße 100 in 33098 Paderborn. Jan Jeskow steht als Ansprechpartner telefonisch unter +49 5251 60-5427 sowie per Mail jan.jeskow@upb.de zur Verfügung. Sämtliche Informationen werden vertraulich behandelt.

Das für das Forschungsprojekt zuständige Wissenschaftsteam agiert und kommuniziert unabhängig und frei. Fragen zu dem Projekt sind an das verantwortliche Forschungsteam der Universität Paderborn zu richten.

Uneingeschränkter Aktenzugang

Das zunächst ursprünglich auf drei Jahre angelegte Forschungsprojekt wird von Professorin Dr. Nicole Priesching, Inhaberin des Lehrstuhls für Religions- und Kirchengeschichte an der Universität Paderborn, geleitet. Unterstützt wird sie von der Wissenschaftlichen Mitarbeiterin Dr. [des.] Christine Hartig und im Teilprojekt für die Jahre von 2002 bis 2022 vom Wissenschaftlichen Mitarbeiter Jan Jeskow. Für eine umfassende Aufarbeitung hat der ehemalige Generalvikar Alfons Hardt uneingeschränkten Aktenzugang zugesichert. Das Wissenschaftsteam unterliegt keiner Weisungsbefugnis des Erzbistums und ist in der Gestaltung seiner Arbeit unabhängig. „Es gilt herauszufinden, welche Personenkreise innerhalb der Kirche von Missbrauchsfällen wussten, wie Entscheidungen über das Ergreifen oder Unterlassen weiterer Maßnahmen getroffen wurden und ob strukturelle Bedingungen existierten, die Missbrauchshandlungen fördern konnten“, erklärt Prof. Dr. Nicole Priesching.

 

Forschungszeitraum

Der Zeitraum dieser Forschungsarbeit umfasst die gesamte Nachkriegszeit bis zum Erlass der für die ganze Weltkirche einheitlichen und verbindlichen Regelungen im Motuproprio „Sacramentorum sanctitatis tutela“ Papst Johannes Pauls II. zum Umgang mit sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche im Jahr 2001. Seitdem wurden die Normen regelmäßig weiterentwickelt und die Präventions- und Interventionsarbeit im Erzbistum Paderborn eingerichtet und sukzessive ausgebaut. Für das Erzbistum Paderborn ist die Betrachtung des genannten Forschungszeitraums der historischen Untersuchung besonders wichtig, da der weit überwiegende Teil der dem Erzbistum Paderborn bisher bekannten Beschuldigungen von sexuellem Missbrauch aus dieser Zeit stammen.

In dem 2023 hinzugekommenen Teilprojekt über die Amtszeit von Erzbischof em. Hans-Josef Becker in den Jahren zwischen 2002 und 2022 werden auch die Umsetzung und Wirkung des 2002 initiierten Verfahrens zum Umgang der Kirche mit Betroffenen, die Selbstorganisation der Betroffenen und Änderungen in der medialen Berichterstattung berücksichtigt. Neben der Analyse administrativer Quellen aus kirchlichen und staatlichen Archiven, darunter Personal- und Strafakten, sind wie in der Ursprungsstudie Interviews mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen geplant.

Unabhängige Aufarbeitungskommission

Für den Gesamtzeitraum von 1946 bis zur Gegenwart ist die unabhängige Aufarbeitungskommission für das Erzbistum Paderborn zuständig, die am 21. Juni 2022 ihre Arbeit aufgenommen hat. Diese wird auch eine Gesamtbewertung der Aufarbeitung im Erzbistum Paderborn vornehmen und dabei insbesondere die Aufarbeitung der Zeit seit dem Jahr 2001 verantworten. Erzbischof em. Hans-Josef Becker nimmt sich selbst, wenn es um Verantwortung geht, nicht aus. Die Bewertung soll daher gemäß der „Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ der Deutschen Bischöfe und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) bewusst eine unabhängige Kommission vornehmen, nicht Erzbischof em. Becker selbst. Dieses Vorgehen schließt ein, dass auch die Art und Weise der Aufarbeitung seit 2002 ausdrücklich in der freien Entscheidung der unabhängigen diözesanen Aufarbeitungskommission liegen soll.

Die unabhängige Aufarbeitungskommission besteht aus sieben Personen: zwei Mitglieder werden durch das Land NRW benannt, drei durch das Erzbistum und zwei Personen kommen aus dem Kreis der Betroffenen.

Die Aufarbeitungskommission für das Erzbistum Paderborn setzt sich wie folgt zusammen:

  • Birgit Cirullies (Leitende Oberstaatsanwältin a.D., Dortmund)
    Vorsitzende der Unabhängigen Aufarbeitungskommission
  • Walther Müggenburg (Leitender Oberstaatsanwalt a.D., Essen)
    stellv. Vorsitzender der Unabhängigen Aufarbeitungskommission
  • Dr. Eva Brockmann (Bereichsleitung Soziale Dienste, Leitung der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche, Paderborn)
  • Reinhold Harnisch (Ehemaliger Geschäftsführer KRZ – Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe)
  • Burkhardt Stutenz
  • Professorin Dr. Ute Ritterfeld (Technische Universität  Dortmund, Psychologin)
  • Ulrich Sachse, Direktor a. D. des Amtsgerichts Hagen

In der Kommission sind keine Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis zum Erzbistum Paderborn stehen. Frau Dr. Brockmann ist Beschäftigte des Ortscaritasverbandes Paderborn e.V. Damit erfüllt die Kommission oftmals erhobene Forderungen: Zum einen wird der Staat durch das Land NRW an der Aufarbeitung beteiligt, zum anderen geschieht die Arbeit der Kommission unabhängig.

Betroffenenvertretung

Seit Februar 2022 gibt es im Erzbistum Paderborn eine Betroffenenvertretung, die ebenso frei und eigenständig agiert, wie es für die unabhängige diözesane Aufarbeitungskommission gilt. Die unabhängige diözesane Aufarbeitungskommission und die Betroffenenvertretung werden in ihrer Arbeit wie alle Verantwortlichen für die Aufarbeitungsprozesse seitens des Erzbistums Paderborn umfänglich unterstützt.

Der Aufbau und die Einrichtung sowohl der unabhängigen Aufarbeitungskommission als auch der Betroffenenvertretung hatten einen aufwendigen und verantwortungsvollen Prozess vorausgesetzt, der im Hinblick auf den Schutz Betroffener von sexuellem Missbrauch sorgfältig zu führen war.

Konsequentes und einheitliches Vorgehen

Bei den Maßnahmen der Aufarbeitung, Intervention und Prävention von sexuellem Missbrauch ist es entscheidend, dass grundsätzlich alle Perspektiven berücksichtigt werden, insbesondere die der Betroffenen. Darum ermutigt das Erzbistum Paderborn weiter, dass sich Betroffene von sexuellem Missbrauch mit den unabhängigen Ansprechpersonen oder dem Interventionsbeauftragten für das Erzbistum Paderborn in Verbindung setzen.

Wie das Erzbistum Paderborn auf jeden konkreten Fall und jeden Verdachtsfall von Missbrauch und sexualisierter Gewalt durch Kleriker und Laien im kirchlichen Dienst reagiert und welche Maßnahmen es ergreift, folgt durchgehend der bekannten, einheitlichen und zum 1. Januar 2020 erneut überarbeiteten „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“.

Wenn dem Erzbistum Paderborn Vorwürfe zugetragen werden, steht es den betroffenen Personen zu Gesprächen und für Hilfen zur Verfügung. Das Erzbistum Paderborn bevorzugt im eigenen Verantwortungsbereich den persönlichen Kontakt zu den Betroffenen, sofern sie dies wünschen bzw. erlauben. Aufgrund von Rückmeldungen der Betroffenen sieht sich das Erzbistum Paderborn bestätigt, die Möglichkeit des individuellen Kontakts über seine unabhängigen Ansprechpersonen und dem Interventionsbeauftragten beizubehalten und weiterhin anzubieten. Das Erzbistum Paderborn verfolgt den eingeschlagenen Weg sowohl der Aufarbeitung als auch der Intervention konsequent und befürwortet eine unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs ausdrücklich.

Anfang Dezember 2021 wurden erste Zwischenergebnisse aus der vom Erzbistum Paderborn in Auftrag gegebenen historischen Missbrauchsstudie veröffentlicht. Aus diesem Anlass betonte der damalige Erzbischof Hans-Josef Becker erneut die Notwendigkeit einer unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs.

MHG-Studie

In einem Pressegespräch am 25. September 2018 wurden Informationen vorgestellt, die aus dem Erzbistum Paderborn in die MHG-Studie “Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz” eingeflossen sind.

Im gleichen Jahr hat sich der damalige Erzbischof Hans-Josef Becker  im Hinblick auf die MHG-Studie in einem Brief an alle Priester, Diakone und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pastoralen Dienst des Erzbistums Paderborn gewandt. Die Meldung und den Brief des Erzbischofs können Sie hier nachlesen:

In einem eigenen Brief hat sich der damalige Paderborner Erzbischof an alle Gläubigen im Erzbistum Paderborn gewandt.

Die Deutsche Bischofskonferenz hat zudem die am häufigsten gestellten Fragen zur MHG-Studie zusammengestellt.

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