Neue Regelwerke und weiterführende Informationen
Zum 1. Januar 2020 sind die neue „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ und die „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ in allen (Erz-)Diözesen in Kraft getreten. Beide Dokumente wurden vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 18. November 2019 beschlossen.
Die Regelungen der bisherigen „Leitlinien“ wurden überarbeitet und werden künftig als eine für alle (Erz-)Diözesen einheitliche „Ordnung“ Geltung haben. Besondere Berücksichtigung findet die Perspektive der Betroffenen sexuellen Missbrauchs – so ist unter anderem die Beteiligung Betroffener an Prozessen zum Umgang mit sexuellem Missbrauch ebenso ausdrücklich vorgesehen wie die Einbindung externer und unabhängiger Fachberatungsstellen.
Die beiden Regelwerke stehen hier zum Download zur Verfügung:
Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst (Interventionsordnung)
Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
Im Januar 2012 hat die Deutsche Bischofskonferenz eine Arbeitshilfe mit einer Vielzahl von Dokumenten zum Umgang mit sexuellem Missbrauch im kirchlichen Bereich herausgegeben. Diese liegt inzwischen in einer überarbeiteten und aktualisierten Fassung vor und steht hier zum Download bereit:
Arbeitshilfe „Aufklärung und Vorbeugung – Dokumente zum Umgang mit sexuellem Missbrauch im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“
Auf der Seite der Deutschen Bischofskonferenz, vor allem auf der Themenseite “Sexueller Missbrauch” finden sich weitere Informationen für Betroffene und Angehörige, beispielsweise zu den “Leistungen in Anerkennung des zugefügten Leids”; dort stehen auch die aktuellen Antragsformulare zur Verfügung.