Die Kirchensteuer ist die wichtigste Finanzierungsquelle für die Kirchen in Deutschland. Kirchenmitglieder finanzieren damit die gesellschaftlichen Aufgaben ihrer Kirche mit – das ist der Garant, damit Kirche unabhängige Entscheidungen treffen kann, die nicht von einzelnen Geldgebern beeinflusst sind. Gleichzeitig sind kirchliche Organisationen zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit dem Geld verpflichtet, das ihnen von ihren Mitgliedern anvertraut wird.
Bei der Erhebung der Kirchensteuer arbeitet die Kirche in Deutschland mit dem Staat zusammen: Die Finanzämter erheben die Kirchensteuer zusammen mit der Lohn- und Einkommenssteuer, von der die Kirchensteuer in der Regel neun Prozent beträgt (acht Prozent in Bayern und Baden-Württemberg). Die Kirchen erhalten die Kirchensteuer weitergeleitet – das Erzbistum Paderborn bekommt beispielsweise für jeden kirchensteuerpflichtigen Katholiken, der hier seinen Wohnsitz hat, die entsprechende Kirchensteuer. Für die Erhebung bezahlen die Kirchen den Finanzämtern eine Gebühr – zwischen zwei und vier Prozent des Steueraufkommens. Der Vorteil: Die Kirchen müssen keine eigene Kirchensteuerverwaltung aufbauen.
Kirchensteuern zahlen nur die Katholiken, die lohn- und einkommensteuerpflichtig und damit wirtschaftlich dazu in der Lage sind. Wie die Kirchensteuermittel in einem Bistum verteilt werden, entscheidet nicht allein der Bischof, sondern auch das Gremium des Kirchensteuerrates mit gewählten, fachkundigen, ehrenamtlichen Vertretern.