Seit Oktober 2015 legt das Erzbistum Paderborn jedes Jahr mit der Vorstellung des Jahresabschlusses seine Finanzmittel und Vermögenswerte nach den Regeln des Handelsgesetzes in einem Finanzbericht offen.
Dieser Weg der Transparenz wurde seitdem konsequent fortgeführt:
Das Metropolitankapitel des Hohen Domes zu Paderborn hat nach der Umstellung auf kaufmännische Rechnungslegung für das Jahr 2017 zum ersten Mal einen Jahresabschluss nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches veröffentlicht. Als eigenständige Körperschaft informiert das Metropolitankapitel seitdem jährlich in einem Finanzbericht über seine Vermögenslage.
Im Jahr 2020 hat die Körperschaft Erzbischöflicher Stuhl zu Paderborn KöR erstmals als ein weiterer zentraler kirchlicher Vermögensträger im Wirkungsbereich des Erzbischofs von Paderborn sein Vermögen offen gelegt und Auskunft über die Verwendung der verfügbaren Mittel gegeben.