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Erzbistum Paderborn
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Erzbischöfliches Generalvikariat Domplatz 3 Kapitelssaal© Sabrina Voss / Erzbistum Paderborn

Diözesan-Vermögensverwaltungsrat

Der Erzbischof ist verpflichtet, für bestimmte Rechts- und Genehmigungsakte im Vermögensbereich des Erzbistums Paderborn oder der Kirchengemeinden die Zustimmung des Diözesan-Vermögensverwaltungsrats einzuholen oder diesen anzuhören.

Im Kirchlichen Gesetzbuch, dem Codex Iuris Canonici, dem niedergeschriebenen universalkirchlichen Recht, ist festgelegt, dass es in jedem Bistum einen Diözesan-Vermögensverwaltungsrat (DVVR) geben muss. Der Erzbischof ist danach verpflichtet, für bestimmte Rechts- und Genehmigungsakte im Vermögensbereich des Erzbistums Paderborn oder der Kirchengemeinden die Zustimmung des DVVR einzuholen oder diesen anzuhören. Durch diese Regelung wird die nötige Trennung von Verwaltungshandeln und externer Kontrolle gewährleistet.

Zum Diözesan-Vermögensverwaltungsrat gehören fünf Personen, die hauptamtlich nicht im kirchlichen Dienst stehen. Der damalige Erzbischof Hans-Josef Becker hat das neue Statut für den DVVR zum 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Es sieht vor, dass der DVVR aus drei bis fünf Personen besteht. Die Mehrheit der Mitglieder wird aus den Reihen der gewählten Mitglieder des Kirchensteuerrates berufen. Durch ihre beruflichen Tätigkeiten bringen sie allesamt eine Finanz-Expertise mit. So ist gewährleistet, dass einerseits eine vom Kirchlichen Gesetzbuch geforderte Fachlichkeit der Personen und andererseits eine mittelbare Rückbindung an ein Wahlprinzip vorliegt.

Mitglieder

  • Helmut Angst (Siegen)
  • Andrea Berg (Hamm)
  • Ute Hanswille (Dortmund)
  • Rainer Hellmann (Dortmund)
  • Hans Robert Schrewe (Schmallenberg)

Die Generalvikare und der Leiter des Bereichs Finanzen sind nicht Mitglieder des DVVR, nehmen aber an den Sitzungen des Gremiums teil, ohne ein eigenes Stimmrecht zu haben.

Pressemitteilungen:

Neuer Diözesan-Vermögensverwaltungsrat nimmt Arbeit auf

Kirchliche Vermögensaufsicht neu geregelt

Kontakt
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+49 (0)5251 125-0
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