Im Kirchlichen Gesetzbuch, dem Codex Iuris Canonici, dem niedergeschriebenen universalkirchlichen Recht, ist festgelegt, dass es in jedem Bistum einen Diözesan-Vermögensverwaltungsrat (DVVR) geben muss. Der Erzbischof ist danach verpflichtet, für bestimmte Rechts- und Genehmigungsakte im Vermögensbereich des Erzbistums Paderborn oder der Kirchengemeinden die Zustimmung des DVVR einzuholen oder diesen anzuhören. Durch diese Regelung wird die nötige Trennung von Verwaltungshandeln und externer Kontrolle gewährleistet.
Zum Diözesan-Vermögensverwaltungsrat gehören fünf Personen, die hauptamtlich nicht im kirchlichen Dienst stehen. Der damalige Erzbischof Hans-Josef Becker hat das neue Statut für den DVVR zum 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Es sieht vor, dass der DVVR aus drei bis fünf Personen besteht. Die Mehrheit der Mitglieder wird aus den Reihen der gewählten Mitglieder des Kirchensteuerrates berufen. Durch ihre beruflichen Tätigkeiten bringen sie allesamt eine Finanz-Expertise mit. So ist gewährleistet, dass einerseits eine vom Kirchlichen Gesetzbuch geforderte Fachlichkeit der Personen und andererseits eine mittelbare Rückbindung an ein Wahlprinzip vorliegt.