Der Priesterrat repräsentiert die Priester des Erzbistums Paderborn. Die Mitglieder des Priesterrates unterstützen den Erzbischof bei der Leitung der Diözese und beraten mit ihm alle Fragen, die die Priester im Erzbistum betreffen, sowie Angelegenheiten, die von größerer Bedeutung für das gesamte Erzbistum sind.
Zusammensetzung des Priesterrates
Der Erzbischof hat den Vorsitz im Priesterrat, dem die Weihbischöfe, die Generalvikare, der Leiter der Hauptabteilung Pastorale Dienste (beratend, sofern nicht von einem Priester ausgeübt) sowie jeweils ein gewählter Priester aus den 19 Dekanaten, zwei Ordenspriester und bis zu sechs vom Erzbischof berufene Priester angehören. Weitere Priester (Geistliche Räte, Regens des Erzbischöflichen Priesterseminar) sowie der Diözesansprecher der Ständigen Diakone nehmen beratend an den Sitzungen teil.
Die Amtszeit des Priesterrates beträgt vier Jahre.
Der Priesterrat wurde durch Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz in der bis zur Sedisvakanz gültigen Zusammensetzung neu gebildet. Die Neuwahlverfahren starten voraussichtlich im Sommer / Herbst 2024.