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Erzbistum Paderborn
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© Christiane Christiansen / Erzbistum Paderborn

Rücktritt des Erzbischofs, Sedisvakanz und Bischofswahl

Lesen Sie hier, was in der Zeit des vakanten Bischofsstuhls geschehen ist und wie der Bischof von Paderborn gewählt wurde. Mit der Wahl von Erzbischof Dr. Udo Bentz wird diese Seite nicht mehr aktualisiert.

Im Video erklärt: Was jetzt bis zur Bischofswahl passiert

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Wie das Erzbistum Paderborn einen neuen Erzbischof bekommt

Fragen und Antworten rund um die Bischofswahl

Erzbischof Hans-Josef Becker gab in einer persönlichen Erklärung im Juni bekannt, Papst Franziskus in einem Schreiben um Entpflichtung von den Aufgaben als Erzbischof von Paderborn gebeten zu haben. Papst Franziskus hat das Rücktrittsgesuch von Erzbischof Hans-Josef Becker am heutigen 1. Oktober 2022 angenommen. In Rom und in Paderborn wurde dies gleichzeitig um 12 Uhr bekanntgegeben; ein entsprechendes Schreiben des Papstes ist dem Erzbischof zugegangen. Mit der Annahme des Rücktrittsgesuchs ist ab sofort der Paderborner Bischofsstuhl vakant.

Mit dem Eintritt von Erzbischof Becker in den Ruhestand beginnt die Zeit der Vakanz des Bischofsstuhls (Sedisvakanz). Das Kirchenrecht kennt kein führungsloses Bistum, daher tritt, sofern Rom keine anderweitige Regelung trifft, umgehend eine Übergangsregelung in Kraft. Der dienstälteste Weihbischof übernimmt die Leitung der Diözese. Im Fall der Erzdiözese Paderborn ist dies Weihbischof Matthias König.

Diese erste Übergangsphase ist auf acht Tage begrenzt. Innerhalb dieses Zeitraums muss das Domkapitel einen Diözesanadministrator wählen, der die Leitung des Bistums für die Zeit der Sedisvakanz übernimmt.

Nein, es gibt unterschiedliche Verfahren. Wie die Neubesetzung eines Bischofsstuhls abläuft, ist in Deutschland in Konkordaten geregelt.

Konkordate sind Verträge zwischen Staaten (in Deutschland der Bundesstaat oder die Länder als Gliedstaaten) auf der einen und der katholischen Kirche auf der anderen Seite.

Was die Wahl des Paderborner Erzbischofs anbelangt, ist das 1929 zwischen dem Freistaat Preußen und dem Heiligen Stuhl geschlossene Preußenkonkordat die Rechtsgrundlage. Das Preußenkonkordat wurde nach dem Zweiten Weltkrieg von den auf ehemals preußischem Territorium jeweils neugegründeten Ländern der Bundesrepublik Deutschland anerkannt und behielt auf diese Weise seine Gültigkeit.

Die Weihbischöfe und der Offizial behalten alle ihre Vollmachten und Befugnisse bei. Der Offizial bedarf nach Amtsantritt des neuen Erzbischofs dessen Bestätigung im Amt.

Der Generalvikar leitet die Erzbischöfliche Verwaltung. Mit der Emeritierung des Erzbischofs, also dem Beginn der Sedisvakanz, erlischt sein Amt. Der Diözesanadministrator kann aber für die Dauer seiner Amtszeit einen Priester als sogenannten Ständigen Vertreter zur Ausübung der Leitung der Verwaltung bevollmächtigen.

Die Beratungsgremien des Erzbischofs wie der Priesterrat und der Diözesanpastoralrat hören auf zu bestehen. Die Neuerrichtung obliegt dem neuen Erzbischof. Der Diözesanvermögensverwaltungsrat und der Kirchensteuerrat bestehen während der Sedisvakanz weiter.

Das Domkapitel ist ein Kollegium aus Priestern (den Domkapitularen), das an einer Kathedralkirche errichtet ist. Handelt es sich bei der Kathedralkirche um den Sitz eines Erzbischofs, führt das Domkapitel auch die Bezeichnung Metropolitankapitel.

Früher war das Domkapitel der „Senat“ des Bischofs, seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil fällt  diese Rolle dem Priesterrat zu. Dem Kapitel obliegt u. a. die Verwaltung der Kathedralkirche, die Feier der Domliturgie und die Unterstützung des Diözesanbischofs in seinem Leitungsdienst. Im Falle der Vakanz des Erzbischöflichen Stuhles wählt das Kapitel den Diözesanadministrator und den neuen Erzbischof.

Das Paderborner Metropolitankapitel setzt sich aus dem Dompropst und dem Domdechanten sowie aus acht residierenden und vier nicht-residierenden Domkapitularen zusammen. Die nicht-residierenden Mitglieder des Kapitels sind nicht an der Wahl des Diözesanadministrators beteiligt, dafür aber an der Erstellung der Kandidatenliste. Alle Domkapitulare haben bei der Wahl des neuen Erzbischofs volles Stimmrecht.

Der Diözesanadministrator verwaltet eine Diözese während einer Sedisvakanz bis zur Wiederbesetzung des bischöflichen Stuhls. Ein Diözesanadministrator muss nach Kirchenrecht Priester und mindestens 35 Jahre alt sein.

Mit Annahme seiner Wahl erlangt der Diözesanadministrator Amtsgewalt, ist aber in seinen Befugnissen insoweit eingeschränkt, als er keine Entscheidungen treffen darf, die den nächsten Bischof binden oder in seiner Amtsführung hindern. Es gilt der Grundsatz „Sede vacante nihil innovetur“ (Während der Bischofsstuhl leer ist, darf nichts verändert werden). Das bedeutet zum Beispiel, dass ein Administrator keine neuen Pfarrer ernennen darf. Ansonsten hat er die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Diözesanbischof.

Die Befugnisse des Diözesanadministrators sind am ehesten vergleichbar mit denen einer geschäftsführenden Regierung nach einer Bundestags- oder Landtagswahl. Bis zur Bildung einer neuen Regierung führt die alte Regierung die Amtsgeschäfte fort, hat sich aber bei längerfristig wirksamen Entscheidungen in strikter Zurückhaltung zu üben.

Ein Kandidat muss mindestens 35 Jahre alt und seit mindestens fünf Jahren Priester sein. Ferner wird von ihm verlangt, dass er einen ausgeglichenen und festen Charakter besitzt, theologisch erfahren und zum Leitungsamt geeignet ist und durch persönliche Frömmigkeit und soziale Kompetenz den Gläubigen ein guter Hirte sein kann.

Das ist ohne weiteres möglich.

Schritt für Schritt zum neuen Erzbischof

  1. Das Metropolitankapitel erstellt unter Einbindung von weiteren Gläubigen als Beteiligung des „Diözesanen Gottesvolkes“ eine Liste mit möglichen Kandidaten und schickt sie an den Nuntius, den diplomatischen Vertreter des Heiligen Stuhls in Deutschland. Laut Preußenkonkordat sind die weiteren Bistümer im ehemals preußischen Rechtsbereich ebenfalls dazu berechtigt, Kandidaten vorzuschlagen.
  2. Der Nuntius holt Informationen über die Kandidaten ein und leitet die Vorschläge mit seinem Bericht nach Rom weiter.
  3. Der Heilige Stuhl schickt die sogenannte „Terna“, eine Liste mit drei Kandidaten, nach Paderborn zurück. Für die Terna ist der Papst nicht an die Liste des Paderborner Kapitels und die weiteren Vorschläge gebunden. Er kann unter Würdigung der eingereichten Vorschläge auch Kandidaten benennen, die er für geeigneter hält.
  4. Sobald die Liste aus Rom in Paderborn eingetroffen ist, beruft der Dompropst das Metropolitankapitel zur Bischofswahl ein. Binnen dreier Monate muss das Kapitel zusammentreten und in freier, gleicher und geheimer Wahl einen neuen Erzbischof wählen.
  5. Das Preußenkonkordat schreibt vor, dass das Metropolitankapitel nach erfolgreicher Wahl erst bei den Landesregierungen nachfragt, ob es politische Bedenken gegen den Gewählten gibt. Für das Erzbistum Paderborn sind das die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen.
  6. Nach Einholung der Stellungnahmen der Landesregierungen informiert das Kapitel den Heiligen Stuhl über das Ergebnis der Wahl.
  7. Der Papst ernennt den neuen Erzbischof von Paderborn.
  8. Der ernannte Erzbischof leistet den konkordatär vorgeschriebenen Treueeid vor den Ministerpräsidenten der Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen ab.
  9. Mit einem feierlichen Gottesdienst im Hohen Dom wird der neue Erzbischof von Paderborn eingeführt und übernimmt damit die Amtsgeschäfte. Dabei präsentiert er dem Metropolitankapitel seine päpstliche Ernennungsurkunde.
© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn
© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn

Bei früheren Besetzungen erarbeitete das Domkapitel eine Kandidatenliste und erkundigte sich über mögliche Kandidaten bei den Gläubigen.

Bei der anstehenden Neubesetzung des Bischofsstuhls in Paderborn sollen bei diesem Schritt erstmals auch weitere Gläubige direkt beteiligt werden. Damit folgt das Metropolitankapitel den Empfehlungen der dritten Synodalversammlung des Synodalen Wegs für ein Verfahren zur Bestellung eines Diözesanbischofs.

Die Gläubigen sollen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben möglichst breit an der Findung von Kandidaten für die Nachfolge von Erzbischof Hans Josef Becker beteiligt werden. Hierzu können Sie hier mehr lesen.

Die Amtsübernahme erfolgt in einem feierlichen Gottesdienst im Hohen Dom. Dabei präsentiert der neue Erzbischof den Mitgliedern des Metropolitankapitels seine Ernennungsurkunde und nimmt symbolisch auf dem Bischofsstuhl, der Kathedra, Platz.

Mit der Amtsübernahme erlangt der neue Erzbischof die Amtsgewalt. Damit endet die Vakanz und damit zugleich das Amt des Diözesanadministrators.

Ist der neu Ernannte noch kein geweihter Bischof, empfängt er zugleich das Sakrament der Bischofsweihe in diesem Gottesdienst.

Abschied von Erzbischof em. Hans-Josef Becker

Bilder und Videos zum Abschied unseres emeritierten Erzbischofs – und auch die Gelegenheit für Sie, Erzbischof em. Hans-Josef Becker persönliche Worte zu seiner Verabschiedung in einem Online-Gästebuch zu hinterlassen:

Grußbotschaft vom neuen Diözesanadministrator Dr. Michael Bredeck

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„Das, was uns verbindet, ist immer größer als das, was uns trennt.“

Diözesanadministrator Msgr. Dr. Michael Bredeck hat sich am Tag des Pastoralen Personals am 27. Oktober in Dortmund mit Gedanken und Perspektiven für die Zeit der Sedisvakanz an die hauptberuflichen Mitarbeitenden gewandt. Der Tag stand unter dem Thema „Endlich wieder wir. Christsein in der Gesellschaft.“ Msgr. Bredeck rief dazu auf, „Gott mit den Menschen und Menschen untereinander zu verbinden“.

 

Nachrichten zum Rücktritt des Erzbischofs, der Zeit der Sedisvakanz und der Bischofswahl

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„Ich hoffe, dass wir unseren Weg gut weitergehen“

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„Ich bin diesen Weg gerne mit den Menschen gegangen!“

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„Ich möchte mich von Herzen bei Ihnen für die gemeinsamen Jahre bedanken“

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