Mit dem Eintritt von Erzbischof Becker in den Ruhestand beginnt die Zeit der Vakanz des Bischofsstuhls (Sedisvakanz). Das Kirchenrecht kennt kein führungsloses Bistum, daher tritt, sofern Rom keine anderweitige Regelung trifft, umgehend eine Übergangsregelung in Kraft. Der dienstälteste Weihbischof übernimmt die Leitung der Diözese. Im Fall der Erzdiözese Paderborn ist dies Weihbischof Matthias König.
Diese erste Übergangsphase ist auf acht Tage begrenzt. Innerhalb dieses Zeitraums muss das Domkapitel einen Diözesanadministrator wählen, der die Leitung des Bistums für die Zeit der Sedisvakanz übernimmt.