Religiöse Bildung als Ziel
Der Religionsunterricht begleitet Schülerinnen und Schüler von der Einschulung bis zum Schulabschluss. Ziel ist es, dass die Heranwachsenden eigene Perspektiven und Standpunkte entwickeln, die letztlich zu religiöser Bildung führen.
Getaufte Schülerinnen und Schüler besuchen in der Regel den evangelischen oder katholischen Religionsunterricht ihrer Kirche. Auch ungetaufte Kinder und Jugendliche oder Angehörige anderer Religionen sind herzlich willkommen.
Verankerung im Grundgesetz
Vor allem das Grundgesetz mit Artikel 7. (3) sichert den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an den öffentlichen Schulen ab. Seit dem Schuljahr 2018/19 kann in NRW auf Antrag die evangelische oder katholische Ausprägung als konfessionell kooperativer Religionsunterricht an Schulen organisiert werden.