Unkomplizierte Unterstützung
Die Förderung durch das Erzbistum Paderborn und seinen Diözesan-Caritasverband bezieht sich auf die bereits entstandenen oder zu erwartenden Hilfebedarfe von Menschen im Herbst, Winter und Frühling 2022/23, wobei staatliche Unterstützungen ergänzt und nicht ersetzt werden sollen und können. Für die Beantragung der Mittel reicht eine einfache schriftliche Selbstauskunft. Die Angaben in dieser Selbstauskunft müssen durch den örtlichen Caritas- oder Fachverband bzw. eine katholische Kirchengemeinde bestätigt werden.
Ermöglicht wird die finanzielle Einzelfallhilfe durch den kurzfristig eingerichteten „caritativen Energiefonds“. Mit diesem Fonds gibt das Erzbistum Paderborn seine Mehreinnahmen aus der Besteuerung des staatlichen Energiegeldes weiter. Konkret werden im ersten Schritt die 23 Orts- und Kreis-Caritasverbände, die Sozialdienste katholischer Frauen und Männer, IN VIA Katholische Mädchensozialarbeit sowie die Caritas-Konferenzen im Erzbistum Paderborn mit Fonds-Geldern ausgestattet, um unmittelbare Hilfe leisten zu können. Auch Kirchengemeinden können Gelder aus diesem Fonds beantragen und zur Weitergabe an Bedürftige einsetzen.