logocontainer-upper
Erzbistum Paderborn
logocontainer-lower

Ein Raum voller Emotionen

Reportage über den Ablauf von Ehenichtigkeitsverfahren

Reportage über den Ablauf von Ehenichtigkeitsverfahren

Im Zusammenleben ist das Spiel von Nähe und Distanz von existentieller Bedeutung. Doch was geschieht, wenn eine Liebesgeschichte vor dem „Bis das der Tod euch scheidet“ endet? Eine Scheidung – wie im Zivilrecht möglich – kommt für die katholische Kirche nicht in Frage. Schließlich steht im Evangelium: „Was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen“ (Mt 19,6;Mk 10,9). Doch seit Jahrhunderten besteht die Möglichkeit, die Ehe durch ein Ehenichtigkeitsverfahren annullieren zu lassen. Konkret heißt das: ein kirchliches Gericht prüft, ob überhaupt eine gültige Ehe zustande gekommen ist. Eine Möglichkeit, die für viele Menschen – gläubige und nichtgläubige – nebulös verborgen hinter einem (Braut-) Schleier voller Mutmaßungen, Gerüchten, prominenter Fälle und Halbwahrheiten liegt.

Im Erzbistum Paderborn ist Domvikar Hans Jürgen Rade zuständiger Diözesanrichter. Im Gespräch erklärt er das Verfahren und berichtet über seine Erfahrungen, wie aus Nähe unüberbrückbare Differenzen entstehen.*

Liebe, die es nicht bis in die Ewigkeit geschafft hat

Ein regnerischer Herbsttag ist die ideale Kulisse für vergangene Lieben. Regen und Wind treiben launisch gelbe Blätter über rutschiges Kopfsteinpflaster, nur einen Steinwurf vom Paderborner Dom entfernt. In der Nebenstraße seitlich gegenüber des Paderborner Generalvikariates befindet sich das Erzbischöfliches Diözesan- und Metropolitangericht. Wer den Treppenstufen folgt, gelangt zu einer strahlend weißen Tür, über der „Erzbischöfliches Offizialat“ in goldenen Lettern steht. Ein Kontrast zum trüben Herbstgrau.

Die Tür geht auf und der Wartebereich hinter Glas erinnert eher an eine Arztpraxis als an ein Gericht. Zeit, sich Gedanken zu machen. „Adam und Eva“, „Tristan und Isolde“ oder „Romeo und Julia“ sind große Liebesgeschichten für die Ewigkeit und prägen eine Idealvorstellung von Liebe. Voller Poesie und Dramatik ohne die Widrigkeiten des Alltags. In diesem Gebäude geht es um jene Lieben, die es nicht bis in die Ewigkeit geschafft haben. Domvikar Hans Jürgen Rade schließt die Tür auf zu jenem Raum, der stiller Zeuge von Ehenichtigkeitsverfahren ist. Das Zimmer erinnert an einen normalen Konferenzsaal mit katholischem Einschlag. Vielleicht ist es bezeichnend, dass ausgerechnet hier dem Jesus Christus am Kreuz ein Stück des Heiligenscheins weggebrochen ist. Ein starkes Symbol des herrlich Unvollkommenen. Nichts ist perfekt in dieser Welt, das gilt besonders für die Liebe.

„Oft herrschte eine erstaunliche Sprachlosigkeit zwischen den Ehepartnern. Der eine wusste nicht mehr, was in dem anderen vorgeht. Meine Aufgabe ist es, den Ehe-Sachverhalt zu klären, wobei dieses Wort gruselig ist, schließlich geht es um Beziehungen.”

 

Domvikar Hans Jürgen Rade

Wenn die Dynamik von Nähe und Distanz in ein Ungleichgewicht rutscht

Manchmal tritt die Liebe auf den ersten Blick in ein Leben, immer endet sie in einem schleichenden Prozess: Wenn die Dynamik von Nähe und Distanz in ein Ungleichgewicht rutscht und eine Entfremdung einsetzt. „Oft herrschte eine erstaunliche Sprachlosigkeit zwischen den Ehepartnern. Der eine wusste nicht mehr, was in dem anderen vorgeht“, sagt Domvikar Hans Jürgen Rade, der sich als Diözesanrichter mit Ehenichtigkeitsverfahren im Erzbistum Paderborn beschäftigt. „Meine Aufgabe ist es, den Ehe-Sachverhalt zu klären, wobei dieses Wort gruselig ist, schließlich geht es um Beziehungen.“ Und Beziehungen seien ja immer mehr als nur ein nüchterner Sachverhalt.

Stichwörter „Eheanullierung“ und „Beziehungen“: Da fällt einem sofort die blutjunge Caroline Grimaldi, Prinzessin von Monaco ein, die dem Charme des siebzehn Jahre älteren Playboys Philipe Junot verfiel, 1978 heiratete, um sich bereits 1980 wieder scheiden zu lassen. Die gut katholische monegassische Fürstenfamilie, noch ganz verwöhnt von der Jahrhunderthochzeit zwischen Fürst Rainier und Grace Kelly, war „not amused“, rang Jahre mit dem Vatikan, dessen päpstlicher Gerichtshof einlenkte und 1992 Carolines Ehe für nichtig erklärte. Sicherlich ein Schock für jene unglücklich verheiratete Katholiken, die sich nicht so elegant aus ihrer kirchlich getrauten Ehe retten konnten. Ohne Geld, Macht und Beziehungen eben keine Annullierung lautet ein gängiges Vorurteil.  „So ein Verfahren steht jedem offen“, betont Hans Jürgen Rade. „Und im Gegensatz zu vielen Vermutungen ist es mittlerweile auch kostenlos.“

Es geht nicht um Schuld oder Anprangerung

Viele Menschen wissen nicht, was sie in einem Ehenichtigkeitsverfahren erwartet. Die Stuhlbezüge im Raum jenseits des siebten Himmels sind blau, die flüchtige Farbe des Äthers und des Meeres steht für das Unwirkliche, Nichtgreifbare und Unsichtbare, aber auch für Distanz, Klarheit und Vertrauen. Das wiederum sind die Voraussetzungen für ein klärendes Beratungsgespräch.

„Gemeinsam überlegen wir, ob jemand bereit ist, sich grundsätzlich darauf einzulassen und welcher möglicher Klagegrund in Frage kommt“, so Hans Jürgen Rade „Bei dem Verfahren geht es nicht um Schuld oder Anprangerung von moralischem Missverhalten, sondern einzig und allein um die Frage, ob eine kirchlich gültige Ehe überhaupt zustande gekommen ist.“

Aufwühlende Gespräche

Seinen Worten nach geistern immer noch viele schlimme Geschichten über das Ehenichtigkeitsverfahren durch die Welt, die in Räumen wie diesen geschahen. „Es gibt viele Erfahrungsberichte, wobei Menschen nicht so freundlich behandelt wurden und sie sich moralische Vorhaltungen anhören mussten“, sagt Rade. „Diese Erfahrungen und Verletzungen sitzen tief. Noch bis in die 1980er Jahre herrschte ja ein ganz anderer Zeitgeist. Heute ist das undenkbar, was damals geschehen ist.“

Er blickt zu dem Buchregal voller Gesetzestexte: „Wir klären den Sachverhalt, ohne moralisch zu bewerten und verfolgen einen pastoralen Ansatz: Menschen in seelischer Not zu helfen.“ Das geschieht im Gespräch. Die klagende Person berichtet von Liebe, Heirat und Ehealltag. Oft ist die zivilrechtliche Scheidung schon durch und die Liebe längst Geschichte. Trotzdem seien die Gespräche oft aufwühlend. „Das ist ja ein reines Gefühlschaos. Durch Erinnerungen und Erzählungen durchleben die Betroffenen nochmal die Schmerzen und Verletzungen, die eine gescheiterte Beziehung mit sich bringt“, so Hans Jürgen Rade. „Aber es schafft auch Klarheit und erleichtert mit der gescheiterten Ehe endgültig abzuschließen.“

Der Saal, in dem die Gespräche mit den Eheleuten über ihren Scheidungswunsch geführt werden, ist ein schlichter und normaler Konferenzraum.

Viele Menschen passen schon vom Typ her nicht zusammen

Für ihn ist es am Allerschönsten, wenn die Betroffenen am Ende des Verfahrens Bilanz ziehen und sich bedanken, dass er eine Atmosphäre geschaffen hat, in der es überhaupt möglich war, offen zu sprechen. Oft fördern die Gespräche Erstaunliches zutage. „Häufig passen Menschen schon allein vom Typ her überhaupt nicht zueinander“, so der Domvikar. Zwar verdecke die rosarote Brille erst die Sicht auf die gravierenden Unterschiede in der Persönlichkeitsstruktur. Oft versickern zuerst sexuelle Begegnungen im Treibsand des Alltags. Mit dem langsamen Verlust der körperlichen Ebene, verschwindet auch das Gefühl der Nähe. Gemeinsame Unternehmungen wie Kino, Essen gehen oder Ausflüge werden auch weniger. „Fragt man im Gespräch nach Gemeinsamkeiten, heißt es erst ‘Wir haben am Anfang viel unternommen’ und dann folgt Schweigen.“

Im Alltag entschwinde diese gefühlte Nähe durch gemeinsame Unternehmungen, und es offenbare sich eine gewisse Distanz: „Nehmen wir zum Beispiel den Umgang mit Konflikten. Da sind Menschen ganz unterschiedlich. Einige suchen das Gespräch, um sich zu sortieren oder möchten alles ausdiskutieren. Andere machen das lieber mit sich selber aus und steigen zum Beispiel aufs Fahrrad.“ Wenn sich Menschen mit so einer unterschiedlichen Persönlichkeitsstruktur ineinander verlieben, reicht es oft nicht für ein Leben, weil sich die Nähe verflüchtigt und die Distanz weiterwächst. Nach der ersten Verliebtheit, in der noch Nähe empfunden wird, offenbart sich die Distanz bis zu einer kompletten Sprachlosigkeit: „Die Distanz zwischen Menschen wächst schleichend. Oft erkennen das die Betroffenen erst, wenn es komplett zu spät ist. Dann heißt es wir haben uns auseinandergelebt, obwohl ein gemeinsames Leben oft noch gar nicht richtig stattgefunden hat.“

64 Urteile im Jahr 2019

Das Paradoxe: Oft reden Paare auch am Anfang nicht wirklich miteinander. „Hinterher ist man ja immer schlauer, aber viele Paare reden vor der Hochzeit überhaupt nicht über ihre konkreten Lebensplanungen.“ Oder es herrsche die Illusion, den Partner ändern zu können. Besonders heikel und selten von Erfolg gekrönt, gerade bei Themen wie Kinder oder das Verhältnis zu Treue. „Ein Klassiker ist auch die Meinung, dass eine Heirat eine angeknackste Beziehung rettet“, so der Domvikar. An das Offizialat wenden sich in vielen Fällen Betroffene, die noch nicht so lange verheiratet sind. 2019 wurden 64 Urteile gesprochen, 150 Verfahren waren noch offen.

„Die Geschichten und Verfahren berühren mich, da bekomme ich oft Gänsehaut“, so Hans Jürgen Rade. Trotzdem gilt es dann herauszufinden, wo vor dem Gang zum Traualtar bereits „der Hase im Pfeffer gelegen hat.“ Geht eine Ehe in die Brüche, seien nicht nur beide Ehepartner betroffen, sondern auch Familie und Freunde. „Eltern und Geschwister bekommen auch einen Schlag“, so Hans Jürgen Rade. „Die Herkunft spielt ja immer eine Rolle, da wir alle in unseren Beziehungsmustern von unserer Kindheit geprägt sind.“

Chance auf einen Neubeginn

Insgesamt sei jedes Ehenichtigkeitsverfahren so einzigartig wie die Liebesgeschichte dahinter. Und in jedem Abschluss steckt auch die Chance auf einen Neubeginn. Der Diözesanrichter blickt hinaus in den trüben Herbsttag. Für die einen bedeutet der Herbst Abschied vom Sommer, für die anderen ist diese Jahreszeit der Frühling des Winters. So wie der Schlussstrich unter einer vergangenen Liebe Platz für eine neue zulässt.

Konkret

Strengste Diskretion vor, während und nach Beendigung eines Verfahrens.

Das Ehenichtigkeitsverfahren:

  1. Ein unverbindliches Beratungsgespräch im Offizialat entscheidet darüber, ob ein Ehenichtigkeitsverfahren in Frage kommt. Eine gültige Ehe konnte nie zustande kommen, wenn eine oder beide Partner psychisch nicht in der Lage gewesen sind, eine Ehe zu führen oder das Wesen der Ehe nicht akzeptiert haben. Sogenannte Ehewillensmängel sind zum Beispiel: Unauflöslichkeit, Treuepflicht oder Bereitschaft zur Nachkommenschaft. Im Gespräch können sich Gründe herauskristallisieren, warum eine Ehe zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht gültig sein konnte.
  2. Falls sich ein Ehepartner nicht äußern möchte, wird auf seine Anhörung verzichtet. Er wird für prozessabwesend erklärt.
  3. Ein Partner, der sich hat beraten lassen, verfasst eine Klageschrift gegen die Gültigkeit der Ehe. Die Ehe als solches wird angezweifelt und nicht der Partner. Nach Annahme der Klage wird ein Gerichtshof mit drei Richtern bestellt, die über die eventuelle Nichtigkeit der Ehe entscheiden.
  4. Einer der Richter übernimmt die Rolle des Untersuchungsrichters, der jeweils einzelne Gespräche mit einem oder beiden Partnern führt und die Zeugen vernimmt. Es gilt die Pflicht, Stillschweigen über diese Gespräche zu wahren.
  5. Alle Vernehmungsprotokolle werden schriftlich festgehalten und gesammelt. Sind alle Vernehmungen abgeschlossen, können die Aussagen von den Partnern eingesehen werden. Diese Aktenoffenlegung ermöglicht den Partnern auf freiwilliger Basis die Verfassung einer Stellungnahme.
  6. Nach Schließung der Akte erfolgt die Übergabe an die Ehebandverteidigung. Der Ehebandverteidiger verfasst eine Stellungnahme, um zu betonen, welche Punkte für die Gültigkeit der Ehe sprechen. Die Stellungnahme wandert in die Akte und wird zugleich an die Partner geschickt. Auch hier besteht wieder die Möglichkeit für beide Partner eine Stellungnahme abzugeben.
  7. Die drei Richter vereinbaren eine Sitzung, die nicht öffentlich ist. Jeder Richter trägt sein vorbereitetes Votum vor. Dabei ist er nur seinem Gewissen verpflichtet. Einstimmigkeit wird angestrebt. Es entscheidet die Mehrheit.
  8. Nach der Urteilssitzung erfolgt die Ausarbeitung des Urteils. Die Urteilsbegründung kann/sollte auch neben den Voten der Richter die Stellungnahme der Bandverteidigung miteinbeziehen. Die Zusendung des Urteils erfolgt an beide Parteien, wenn beide Parteien im Verfahren mitgewirkt haben. Ansonsten erhält der für prozessabwesend erklärte Part nur den Tenor, aber nicht die Begründung. In einer festgelegten Frist kann Berufung gegen das Urteil eingelegt werden. Im Erzbistum Paderborn fungiert als zweite Instanz das Offizialat in Münster. Für Verfahren aus den Diözesen Fulda und jenen, die sich dem Interdiözesanen Gericht Erfurt angeschlossen haben, ist das Erzbischöfliche Offizialat Paderborn wiederum die zweite Instanz.
  9. Falls keine Berufung erfolgt, bekommen beide Parteien ein Dekret, das sie zu einer zweiten kirchlich-katholischen Ehe bemächtigt.

*Diese Reportage wurde aus dem Magazin “Der Dom” übernommen.

Mehr aus dem Themenspecial "Zeichen des Friedens":

Weitere Einträge

© Patrick Kleibold

Unser Glaube Die „Französische Kapelle“ in Soest: Eine Quelle der Hoffnung

In Soest schufen französische Kriegsgefangene einen besonderen Ort des Glaubens und der Zuversicht. Die „Französische Kapelle“ im Dachgeschoss eines Kasernenblocks gilt heute als kunstgeschichtlich einmaliges Zeugnis und ist zugleich ein Symbol der Versöhnung.
© privat

Unser Glaube Ganz großes Kino

In der Heilig-Geist-Kirche in Lemgo spielt seit 2023 eine Kinoorgel. Mit seinem Klang und seinen Möglichkeiten hat das Instrument seither die Liturgie und die Pastoral verändert und bereichert. Am 8. November 2024 gibt es ein besonderes Konzert.
© Bild / Montage Christian Scholz

Unser Glaube Kommt her und bestaunt die Schönheit der Schöpfung Gottes!

In der Weihnachtszeit leuchtet im Kiliansdom in Letmathe ein sieben Meter großer künstlicher Mond – schon weit vor der Eröffnung bringt die Aktion viele Menschen zusammen und führt sie zurück in einen kirchlichen Kontext.
Kontakt
| |
generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0
Barrierefreiheit