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Erzbistum Paderborn
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© Party people studio/Shutterstock.com

Engagement wieder in Bewegung bringen

Nach Corona-Einschnitten: Erzbistum unterstützt mit neuem Fonds Initiativen zur Stärkung des Ehrenamts

Mit dem neuen Fonds „Ehrenamt fördern“ unterstützt das Erzbistum Paderborn innerhalb der nächsten Monate gezielt die Ehrenamtsarbeit seiner Kirchengemeinden, Einrichtungen und Verbände. Diese können bis zum Sommer 2023 finanzielle Zuschüsse für Initiativen beantragen, die nach über zwei Jahren Pandemie Engagement stärken.

„Die rund 70.000 Ehrenamtlichen im Erzbistum Paderborn machen kirchliches Leben erst möglich“, betont Monsignore Dr. Michael Bredeck. Er leitet den Bereich Pastorale Dienste im Erzbischöflichen Generalvikariat Paderborn. Engagement zu fördern, sei strategisch im Entwicklungsprozess Diözesaner Weg 2030+ des Erzbistums verankert. „Deshalb möchten wir dazu beitragen, neue Dynamik und Ideen in der Ehrenamtsarbeit freizusetzen.“

Menschen engagieren sich auf vielfältige Weise ehrenamtlich: vom Ministranten über die Pfadfinderin bis hin zu young caritas, als Pfarrgemeinderatsvorsitzende, als Vorlesepate oder im Besuchsdienst.

„Es gibt für jeden von uns einen Platz auf dieser Erde, wo wir mit unserem Potenzial, mit unserem Charisma für uns und andere wirksam werden können. So vielfältig, wie wir geschaffen sind, muss auch das Ehrenamt sein“, stellt Daniela Deittert vom Team Ehrenamtsförderung im Generalvikariat fest. „Gleichzeitig braucht es gute Rahmenbedingungen und gerade jetzt in dieser Krisenzeit einen zusätzlichen Schub für das Engagement in unserer Kirche.“

Die Träger von Ehrenamt im Erzbistum Paderborn können aus dem neuen Fonds „Ehrenamt fördern“ Zuschüsse für unterschiedliche Aktivitäten beantragen: etwa für die Gewinnung von Engagierten, für deren spirituelle und persönliche Begleitung, ebenso wie für Fortbildungen und potenzialorientierte Angebote.

„Darüber hinaus ist es uns wichtig, Austausch, Vergewisserung, Visionsfindung und Zukunftsplanung zu unterstützen“, erklärt Tobias Heinrich vom Team Pastorale Planung und Entwicklung im Generalvikariat und Mitglied des Vergabeausschusses. Gerade nach den Einschnitten der Corona-Pandemie müsse „vieles gemeinsam neu bedacht und geschaut werden, wer sich noch aktiv engagieren möchte“.

Eckpunkte der Antragstellung

Was sind die Eckpunkte für eine Antragstellung? Pro Antrag ist eine Förderung von maximal 10.000 Euro möglich, die Mindestfördersumme für einen Antrag beträgt 500 Euro. Jeder Antrag muss eine Eigenleistung von mindestens zehn Prozent der förderfähigen Kosten zuzüglich der nicht förderfähigen Kosten berücksichtigen. Veranstaltungen, die der Fonds finanziell fördern soll, müssen bis zum 31. Juli 2023 stattfinden. Da der Förderzeitraum begrenzt ist, zählt die Anschaffung von Gegenständen, die auch angemietet werden könnten, nicht zum Förder-Spektrum. Dies galt analog auch schon beim Fonds „Endlich wieder wir“, mit dem das Erzbistum Paderborn in den Kirchengemeinden Gemeinschaftserlebnisse nach dem Wegfall vieler Corona-Beschränkungen ermöglicht hatte.

Das Antragsformular steht hier zum Download bereit. Es kann per E-Mail an ehrenamtsfonds@erzbistum-paderborn.de geschickt werden (Ansprechpartner Achim Stumpenhagen, Bereich Finanzen, Erzbischöfliches Generalvikariat, Telefon: 05251/125-14 36).

Ein Beitrag von:
Redakteurin Team Presse

Maria Aßhauer

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