Im Hinblick auf den Normtext heißt es nicht mehr „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“, sondern „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“. Mit dieser Umformulierung soll der umfassende Charakter der Grundordnung als „Verfassung des kirchlichen Dienstes“ verdeutlicht werden. Der Normtext enthält nicht nur spezifisch arbeits- oder dienstrechtliche Regelungen, sondern insbesondere auch zentrale Aussagen zu den Strukturmerkmalen und Grundprinzipien des kirchlichen Dienstes und wesentlicher Kennzeichen katholischer Identität.
Die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ ist in der aktuellen Fassung seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands, der alle Diözesanbischöfe angehören, hat den Auftrag erteilt, das kirchliche Arbeitsrecht grundlegend weiterzuentwickeln. Die Artikel der Grundordnung bilden die rechtliche Grundlage der Arbeitsverfassung der katholischen Kirche in Deutschland. Sie gilt für die rund 790.000 Arbeitnehmenden in der katholischen Kirche und ihrer Caritas. Die Grundordnung umfasst nicht nur die aktuell diskutierten Fragen der Loyalitätsobliegenheiten, sondern betrifft eine Vielzahl von Einzelfragen, da das kirchliche Arbeitsrecht ein komplexes Konstrukt ist.
Die für diese Weiterentwicklung eingesetzte „Bischöfliche Arbeitsgruppe Arbeitsrecht“ unter Vorsitz von Kardinal Rainer Maria Woelki hat jetzt einen Entwurf zur Neufassung der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ sowie der „Bischöflichen Erläuterungen zum kirchlichen Dienst“ vorgelegt. Damit ist die Grundlage eines Arbeitsrechts geschaffen, das durch einen institutionenorientierten Ansatz neu gefasst wird. Im vorliegenden Entwurf der Grundordnung wird die Verantwortung des Dienstgebers für den Erhalt und die Stärkung des kirchlichen Profils betont. Zentrale programmatische Aussagen zu den Grundlagen des kirchlichen Dienstes, etwa zum Sendungsauftrag, zur Dienstgemeinschaft oder zu den Grundfunktionen der Kirche, nehmen deutlich mehr Raum ein als die bisherigen Regelungen, die eher sanktionierenden Charakter hatten.
Der Arbeitsgruppe gehören Bischöfe, Generalvikare, Vertreter der Dienstgeberseite, des Deutschen Caritasverbandes, der Wissenschaft, des Katholischen Büros sowie des Verbandes der Diözesen Deutschlands an.
Einbindungsverfahren und weiteres Vorgehen
Damit die Beratung noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann, ist die Einbindung der verschiedenen Beteiligten des kirchlichen Dienstes in das Gesetzgebungsverfahren vorgezogen worden. In dieses Verfahren mit der Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu den vorliegenden Entwürfen sind die Personalwesenkommission des Verbandes der Diözesen Deutschlands, der Arbeitsrechtsausschuss der Zentral-KODA, die Deutsche Ordensobernkonferenz, der Deutsche Caritasverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitendenvertretungen sowie die Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen eingebunden. Da auf dem Synodalen Weg in erster Lesung schon ein Handlungstext zur Grundordnung beraten worden ist, wird auch das entsprechende Forum um eine Rückmeldung gebeten. Den (Erz-)Bischöfen wird empfohlen, Stellungnahmen der verschiedenen Berufsgruppen einzuholen. Die jetzt vorliegenden Entwürfe werden in der nächsten Sitzung der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands am 20./21. Juni 2022 in erster Lesung beraten.