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Erzbistum Paderborn
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© Thomas Throenle / Erzbistum Paderborn

Erwachsenenfirmung im Paderborner Dom

Weihbischof Matthias König spendet erwachsenen Firmlingen aus dem Erzbistum Paderborn am Samstag Sakrament der Firmung

Aus verschiedenen Regionen des Erzbistums kommen Erwachsene am Samstag, 25. Mai 2024, nach Paderborn, um das Sakrament der Firmung zu empfangen: Weihbischof Matthias König spendet den jüngeren und älteren Frauen und Männern am Samstag nach dem Pfingstfest in einem festlichen Gottesdienst in der Bischofskirche des Erzbistums das Firmsakrament. Der Gottesdienst beginnt um 10.30 Uhr.

Zu den erwachsenen Firmlingen, die am kommenden Samstag das Sakrament empfangen, gehören Frauen und Männer, die den christlichen Glauben angenommen haben und erst vor kurzem getauft wurden. Darunter sind ebenso Christen, die als Kind getauft wurden und den Glauben jetzt wieder leben und dazu auch das Firmsakrament empfangen möchten.

„Firmung ist Sendung und Stärkung“, unterstreicht Weihbischof Matthias König. Durch die Firmung werde der Einzelne beauftragt und gestärkt zu einem bewussten Leben als Christ in der Nachfolge Jesu. Wenn insbesondere erwachsene Menschen das Firmsakrament empfangen, berühre ihn das bei der Sakramentenspendung, da oft ein Weg der Suche und des Findens zu einer persönlichen Wegmarke komme, erklärt Weihbischof Matthias König.

Erwachsenenfirmung im Erzbistum Paderborn

Zweimal im Jahr lädt das Erzbistum Paderborn erwachsene katholische Christen, die sich firmen lassen möchten, zu einer eigenen Firmfeier für Erwachsene ein. Im Frühjahr findet die Firmung eine Woche nach Pfingsten im Hohen Dom in Paderborn statt, im Winter am Beginn der Adventszeit in einer Kirche in der Fläche des Erzbistums. Die nächste Erwachsenenfirmung wird am 2. Dezember 2024 um 18 Uhr in der Propsteikirche St. Walburga in Werl sein.

Firmung

In der Firmung wird das, was in der Taufe eines Menschen grundgelegt wurde, vollendet und bekräftigt. Die Firmung gehört neben Taufe und Eucharistie zu den Eingliederungssakramenten. Durch die Firmung wird der Einzelne gestärkt und beauftragt zu einem bewussten Leben als Christ in der Nachfolge Jesu.

Spender des Firmsakramentes ist in der Regel der Erzbischof oder einer seiner Weihbischöfe. Die Spendung des Sakramentes erfolgt durch Handauflegung und Salbung der Stirn des Firmkandidaten mit Chrisam. Dabei spricht der Bischof den Firmling mit seinem Taufnamen an und sagt: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist“.

Der Firmling wird bei der Firmung durch einen Firmpaten begleitet. Das Mindestalter für den Empfang des Firmsakramentes liegt in Deutschland bei zwölf Jahren. Während der Vorbereitung auf den Empfang des Firmsakramentes, die sich oft über mehrere Monate erstreckt, helfen Firmbegleiter den Firmbewerbern, ihren Glauben zu vertiefen und die Bedeutung des Firmsakramentes kennen zu lernen.

Ein Beitrag von:
Team Presse

Thomas Throenle

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