Mit der Einrichtung von drei Kommissionen ist am Samstag, 15. Juni 2024, die zweite Plenarversammlung des Synodalen Ausschusses in Mainz zu Ende gegangen. Die Kommissionen werden Aufgaben und Fragen behandeln, die auf dem Synodalen Weg der Kirche in Deutschland fortgesetzt beraten werden sollen. Zuvor hatte der Ausschuss sich engagiert damit auseinandergesetzt, was es heißt, Synodalität als Strukturprinzip der Kirche zu verstehen.
Der Dogmatiker P. Prof. Bernhard Knorn SJ und die Kirchenrechtler Prof. Bernhard Anuth und Prof. Thomas Schüller gaben in ihren Impulsreferaten Anstöße zur Debatte. Sie wiesen auf die enge Verflechtung des Zweiten Vatikanischen Konzils mit dem derzeit laufenden synodalen Prozess der Weltkirche hin, ebenso auf die Bindung des Kirchenrechts an die Lehre der Kirche. Diskutiert wurde anschließend, was dies für die synodalen Prozesse in Deutschland und weltweit heißt. Dass das Generalsekretariat der Bischofssynode in Rom in der jüngsten Vergangenheit betont hat, „die Rezeption des konziliaren Lehramts“ stecke „in mancher Hinsicht noch in den Kinderschuhen“ wurde aufgegriffen und löste die Frage aus, wie das Kirchenvolk in diesen Prozessen besser repräsentiert sein könne. Ebenso wurde an den Missbrauchsskandal als Beweggrund des Synodalen Weges in Deutschland erinnert. Die systemischen Ursachen dieses Skandals müssten in logischer Konsequenz die Frage nach systemischen Veränderungen in der Kirche hervorrufen. Damit gehe auch die Frage einher, wie das Kirchenrecht auf diese Notwendigkeiten reagiere.