„Die nachhaltige Hilfe, die in vielen Kirchengemeinden für die Aufnahme geflüchteter Menschen geleistet wird, möchten wir großzügig finanziell unterstützen“, erklärt Dirk Wummel als Leiter des Bereiches Finanzen im Erzbischöflichen Generalvikariat. Ende März hatte Generalvikar Hardt die Kirchengemeinden im Erzbistum aufgerufen, für geflüchtete Menschen aus der Ukraine geeignete kirchliche Immobilien zur Verfügung zu stellen – Wohnhäuser und Wohnungen, Pfarrheime, Pfarrhäuser oder auch Kirchen. Bevor geflüchtete Menschen dort einziehen können, sind jedoch nicht selten bauliche Anpassungen notwendig. Kirchengemeinden, die Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete baulich herrichten lassen, erhalten dafür vom Erzbistum einen Zuschuss von 80 Prozent der Kosten, maximal bis zu 50.000 Euro der förderfähigen Gesamtkosten.
Das Erzbistum Paderborn setzt seine konkrete Hilfe für geflüchtete Menschen aus der Ukraine weiter fort: Generalvikar Alfons Hardt hat jetzt die neue Förderrichtlinie für Baumaßnahmen im Rahmen der Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn unterzeichnet. Kirchengemeinden, die an ihren Gebäuden bauliche Anpassungen für die Unterbringung Geflüchteter vornehmen, können ab sofort eine Förderung in Höhe von 80 Prozent der Kosten beantragen. Die neue Richtlinie regelt über die aktuelle Hilfe für Menschen aus der Ukraine hinaus grundsätzlich die Förderung von Baumaßnahmen zur Flüchtlingshilfe des Erzbistums Paderborn.