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Erzbistum Paderborn
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© Dobra Kobra/Shutterstock.com

Erzbistum Paderborn fördert Unterbringung von Flüchtlingen in Kirchengemeinden

Neue Regelung: Kosten zur Herrichtung von Flüchtlings-Unterkünften werden mit 80 Prozent gefördert

Das Erzbistum Paderborn setzt seine konkrete Hilfe für geflüchtete Menschen aus der Ukraine weiter fort: Generalvikar Alfons Hardt hat jetzt die neue Förderrichtlinie für Baumaßnahmen im Rahmen der Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn unterzeichnet. Kirchengemeinden, die an ihren Gebäuden bauliche Anpassungen für die Unterbringung Geflüchteter vornehmen, können ab sofort eine Förderung in Höhe von 80 Prozent der Kosten beantragen. Die neue Richtlinie regelt über die aktuelle Hilfe für Menschen aus der Ukraine hinaus grundsätzlich die Förderung von Baumaßnahmen zur Flüchtlingshilfe des Erzbistums Paderborn.

„Die nachhaltige Hilfe, die in vielen Kirchengemeinden für die Aufnahme geflüchteter Menschen geleistet wird, möchten wir großzügig finanziell unterstützen“, erklärt Dirk Wummel als Leiter des Bereiches Finanzen im Erzbischöflichen Generalvikariat. Ende März hatte Generalvikar Hardt die Kirchengemeinden im Erzbistum aufgerufen, für geflüchtete Menschen aus der Ukraine geeignete kirchliche Immobilien zur Verfügung zu stellen – Wohnhäuser und Wohnungen, Pfarrheime, Pfarrhäuser oder auch Kirchen. Bevor geflüchtete Menschen dort einziehen können, sind jedoch nicht selten bauliche Anpassungen notwendig. Kirchengemeinden, die Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete baulich herrichten lassen, erhalten dafür vom Erzbistum einen Zuschuss von 80 Prozent der Kosten, maximal bis zu 50.000 Euro der förderfähigen Gesamtkosten.

Von Malerarbeiten bis Sanitär-Einbau

„Diese Förderung ist unabhängig von der Förderung durch den Flüchtlingsfonds des Erzbistums“, erklärt Andreas Westfechtel, der das Team Baufinanzierung Kirchengemeinden im Generalvikariat leitet. Der Flüchtlingsfonds fördere begleitende Angebote wie Sprachkurse oder Hausaufgabenbetreuung, jedoch keine baulichen Maßnahmen, verdeutlicht Westfechtel.

In die bauliche Förderung im Rahmen der Flüchtlingsarbeit fallen hingegen beispielsweise Malerarbeiten, der erstmalige Einbau von Sanitäreinrichtungen, erforderliche Brandschutz- oder Verkehrssicherungsmaßnahmen oder auch die bauliche Abtrennung eigener Bereiche.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Die Antragsstellung zur Förderung erfolgt über die in den Kirchengemeinden und Gemeindeverbänden allgemein bekannten Antragsformulare im Online-Verwaltungshandbuch des Erzbistums. Die Bezuschussung muss vor Beginn der Baumaßnahme beantragt werden. Dazu ist ein Beschluss des Kirchenvorstandes nötig, unter anderem mit Angaben zur geschätzten Belegungszahl in der Unterkunft, zu den Konditionen, zu denen die Immobilie der zuständigen Kommune überlassen wird, sowie zur Beschreibung der Baumaßnahme und zur Finanzierung des Eigenanteils. Der Kirchenvorstandsbeschluss wird über die Gemeindeverbände im Erzbischöflichen Generalvikariat eingereicht.

Ein Beitrag von:
Redakteurin Team Presse

Maria Aßhauer

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