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Erzbistum Paderborn
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Erzbistum Paderborn investiert in Klimaschutz

Neuer Klimaschutzfonds unterstützt Kirchengemeinden und Einrichtungen des Erzbistums mit 3,5 Millionen Euro

Durch seinen mit 3,5 Millionen Euro ausgestatteten neuen Klimaschutzfonds unterstützt das Erzbistum Paderborn seine Kirchengemeinden und Einrichtungen in ihren Maßnahmen zur Bewahrung der Schöpfung: Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, nachhaltige und umweltfreundliche Heizungen werden durch den Klimaschutzfonds der Erzdiözese mitfinanziert. „Als Christen sind wir davon überzeugt, dass Gott uns Menschen seine Schöpfung anvertraut hat. Damit haben wir alle den Auftrag, Gottes gute Werke zu schützen und zu bewahren. Das Erzbistum Paderborn nimmt diesen Auftrag sehr ernst und leistet mit dem Klimaschutzfonds einen Beitrag zum Erhalt der Erde auch für zukünftige Generationen“, bekräftigt Generalvikar Alfons Hardt.

„Wir rufen Kirchengemeinden und Einrichtungen des Erzbistums Paderborn dazu auf, sich intensiv für die Bewahrung der Schöpfung zu engagieren und aktiv zum Schutz des Klimas beizutragen“, betont der Generalvikar des Paderborner Erzbischofs. Mit dem neuen Klimaschutzfonds sollen kirchliche Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie die Trägergesellschaften der katholischen Kindertagesstätten im Erzbistum Paderborn zu Klimaschutz-Maßnahmen angeregt werden und zugleich die notwendige finanzielle Unterstützung durch die Erzdiözese erhalten. Generalvikar Hardt setzt die Förderrichtlinien des neuen Klimaschutzfonds zum 1. Januar 2022 in Kraft.

WER wird WIE durch den Fonds gefördert?

Klimaschutz-Maßnahmen in Kindertagesstätten, in Verwaltungsgebäuden für die Pastoralen Räume, in dauerhaften Dienstwohnungen sowie energetische Sanierungsmaßnahmen werden durch den Klimaschutzfonds mit 30 Prozent der anerkannten Kosten gefördert, konkretisiert Michael Peine vom Team Klimaschutz im Bereich Bauen des Erzbischöflichen Generalvikariats Paderborn. Die Förderung aus dem Klimaschutzfonds erfolge bei Kirchengemeinden zusätzlich zur Regelförderung von Baumaßnahmen.

WAS wird durch den Fonds gefördert?

„Wenn durch eine Kirchengemeinde beispielsweise Sonnenkollektoren zur Warmwasserbereitung oder für die Raumheizung eines Gemeindezentrums angeschafft und betrieben werden, dann können die entstehenden Kosten mit 30 Prozent aus dem Klimaschutzfonds bezuschusst werden“, erläutert Klimaschutzmanager Peine. Auch Photovoltaikanlagen, Stromspeicher zur Speicherung von selbsterzeugtem Ökostrom sowie Holzpellet-, Hackschnitzelheizungen, Erd-, Wasser-, Luftwärmepumpen, Blockheizkraftwerke oder der Anschluss an Nahwärmenetze werden mit 30 Prozent der als förderungsfähig anerkannten Kosten bezuschusst aus den Mitteln des Klimaschutzfonds.

„Kirchengebäude, insbesondere denkmalgeschützte Bauten, sind im Hinblick auf den Klimaschutz besondere Herausforderungen“, weiß Klimaschutzexperte Peine. Die technische Überarbeitung der Heizungssteuerungs- und Lüftungstechnik wird deshalb ebenso bezuschusst wie zentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung, Gebäudedämmung und die Umrüstung der Beleuchtung auf LED-Technik in Nichtwohngebäuden.

„Im Förderumfang des Klimaschutzfonds ist zudem die Dachbegrünung sowie die Entsiegelung von befestigten Flächen eingeschlossen“, erklärt Peine als Klimaschutzmanager des Erzbistums Paderborn. Es gibt auch Kirchengemeinden, die Waldflächen besitzen: Wenn deren Waldflächen mit Mischwald zur nachhaltigen Bewirtschaftung aufgeforstet werden, so ist auch dafür ein Zuschuss aus dem Klimaschutzfonds möglich.

Weitere Informationen und Formulare auf der Homepage

Ein Beitrag von:
Team Presse

Thomas Throenle

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