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Erzbistum Paderborn
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© Grafik: Erzbistum Paderborn

Fonds „Endlich wieder wir!“ kommt an

220 Förderanträge aus den Gemeinden des Erzbistums Paderborn / Fonds unterstützt Gemeinschafts- und Glaubens-Projekte mit 2 Millionen Euro

Der vor einem Monat an den Start gegangene Fonds „Endlich wieder wir!“ wird durch die Kirchengemeinden und Einrichtungen des  Erzbistums Paderborn stark nachgefragt: Bisher liegen 220 Förderanträge für pastorale Aktivitäten vor, die Gemeinschaftserlebnisse und Glaubensfreude stärken, einen missionarischen oder caritativen Schwerpunkt haben oder Dankbarkeit zum Ausdruck bringen. Durch den mit zwei Millionen Euro ausgestatteten Fonds werden einzelne Projekt mit bis zu 12.500 Euro durch das Erzbistum gefördert. Generalvikar Alfons Hardt freut sich über die Resonanz: „Auch wenn weiterhin die Regeln der Corona-Schutzverordnung zu beachten sind und möglicherweise aufgrund der aktuellen Corona-Situation nicht alle vor Ort geplanten Aktivitäten tatsächlich umgesetzt werden können, möchten wir als Kirche Zeichen der Hoffnung und der Zuversicht setzen. Mit dem Mitteln unseres Fonds unterstützen wir, als christliche Gemeinschaft und Kirche auf sichere und verantwortliche Weise wieder zusammen zu kommen. Mit den eingesetzten Mitteln begleiten wir die Kirchengemeinden und Einrichtungen des Erzbistums und helfen ihnen.“

Vielfältige Projekte

Aus dem ganzen Erzbistum Paderborn gehen Förderanträge ein, die der Intention des Fonds „Endlich wieder wir!“ entsprechen und dann auch bewilligt werden. Mehrere Kirchengemeinden im Erzbistum setzen „Licht-Zeichen“ und planen die Illumination des Kirchengebäudes, beispielsweise entsteht die „Lichtwelt Herz Jesu“ in Paderborn, die St. Elisabeth-Kirche in Lippstadt soll liturgisch beleuchtet werden, die Propsteigemeinde St. Patrokli in Soest projiziert Bibelverse und Sinnsprüche auf die Außenseite des Paradiesportals des Soester Domes und die Kirche der Abtei Königsmünster in Meschede wird mit unterschiedlichem Licht erleuchtet. Der Besuch des Bibeldorfes in Rietberg ist von zwei Einrichtungen des Erzbistums Paderborn geplant, der Kirchengemeinde St. Johannes Baptist in Salzkotten und von der Caritaskonferenz Holsen-Schwelle-Winkhausen.

 

Die Aufführung des Weihnachtsoratoriums durch den Madrigalchor wird in Werl sicherlich Anklang finden. Die Kirchengemeinde St. Agnes in Hamm plant die „Erste Klangnacht St. Agnes“. Eine „Krippenwallfahrt“ wird die Pfarrgemeinde St. Johannes Baptist in Arnsberg-Neheim anbieten, die Kirchengemeinde St. Antonius von Padua in Bad Wünnenberg plant eine „lebendige Krippe“. Danke-schön-Begegnungen, gemeinsame Stunden der Einkehr und Besinnung, aber auch Gruß- und Präsent-Aktionen werden von zahlreichen Kirchengemeinden von Minden im Norden bis nach Siegen im Süden und von Höxter im Osten bis nach Herne im Westen geplant und durch Mittel aus dem Fonds des Erzbistums unterstützt.

Für die Kirchengemeinden und Menschen

„Wir sind stolz auf diese beeindruckende Resonanz aus den Kirchengemeinden und Einrichtungen des Erzbistums auf unseren Fonds. Die durch uns mitfinanzierten Angebote kommen den Menschen vor Ort zu Gute, sie fördern Gemeinschaft und Kirche“, unterstreicht Generalvikar Hardt. Er sei dankbar für die Kreativität und den Einfallsreichtum vor Ort. „Endlich wieder wir!“ komme an – in den Kirchengemeinden und Einrichtungen und damit bei den Menschen, die in den Gemeinden leben und sich engagieren. Der Generalvikar des Paderborner Erzbischofs bekräftigt abschließend seine Hoffnung, dass möglichst viele der Planungen der Kirchengemeinden und Einrichtungen im Erzbistum auch umgesetzt werden können: „Aber die Vorsichtmaßnahmen mit Blick auf die Pandemie haben natürlich immer Vorrang.“

 

Zuschuss bis zu 12.500 Euro

 

Der Fonds „Endlich wieder wir!“ steht bis zum 15. Januar 2022 zur Verfügung. Am Beginn des neuen Kirchenjahres und in den geprägten Zeiten von Advent und Weihnachten können Kirchengemeinden und Einrichtungen des Erzbistums Paderborn Ideen und Initiativen entwickeln und einen Förderantrag an das Erzbischöfliche Generalvikariat stellen. Die Förderhöhe ist begrenzt auf den Maximalbetrag von 12.500 Euro je Antrag. Ein Antrag ist erst möglich ab einer Fördersumme von mindestens 500 Euro. Die Entscheidung über die Förderung trifft ein Vergabeausschuss im Erzbischöflichen Generalvikariat. Antragsteller müssen selbst Eigenmittel aufbringen, mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Anschaffung von Gegenständen, die angemietet werden können, ist nicht möglich.

Weitere Informationen und ein Antragsformular finden sich auf der Homepage www.endlich-wieder-wir.de.

Ein Beitrag von:
Redakteur Team Presse

Thomas Throenle

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