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Erzbistum Paderborn
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© Archiv-Foto: Thomas Throenle / Erzbistum Paderborn

Gestaltungsmöglichkeiten der Kirchengemeinden im Erzbistum stärken

Kirchengemeinden erhalten 2025 mehr Geld / Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn erhöht Punktwert um 2,5 Prozent sowie den Pastoralverbundetat

Der Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn erhöht 2025 die finanziellen Zuschüsse für die Kirchengemeinden der Erzdiözese und stärkt damit die Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort. Der Punktewert für die Schlüsselzuweisungen an die Kirchengemeinden erhöht sich im Jahr 2025 um 2,5 Prozent von aktuell 2,35 Euro auf 2,41 Euro. Darüber hinaus wird der Punktwert pro Mitglied im Pastoralverbundetat verdoppelt. Generalvikar Thomas Dornseifer und Hans Robert Schrewe als stellvertretender Vorsitzender leiteten die Sitzung des Finanzgremiums auf der Ebene des Erzbistums Paderborn. Diözesan-Ökonom Dirk Wummel verabschiedete sich von den Frauen und Männern im Kirchensteuerrat, der zukünftige Leiter des Bereichs Finanzen im Erzbischöflichen Generalvikariat, Volker Mauß, nahm zum ersten Mal am Treffen teil.

© Thomas Throenle / Erzbistum Paderborn

„Durch die Erhöhung des Punktwertes für die Schlüsselzuweisungen verbessern wir die finanzielle Situation der Kirchengemeinden. Durch die vom Kirchensteuerrat beschlossene Verdoppelung des Punktwerts pro Mitglied erhöht sich der Pastoralverbundetat deutlich. Wir bringen so zusätzliche finanzielle Mittel direkt an die Basis“, erklärt Diözesan-Ökonom Dirk Wummel als aktueller Leiter des Bereiches Finanzen im Erzbischöflichen Generalvikariat Paderborn. „Wir sind dankbar, dass wir als Kirchensteuerrat ein verlässlicher Partner der Kirchengemeinden und Einrichtungen des Erzbistums Paderborn sind“, unterstreicht Hans Robert Schrewe aus Schmallenberg Grafschaft als stellvertretender Vorsitzender des Kirchensteuerrates. Generalvikar Thomas Dornseifer betont: „Als oberstes Finanzgremium des Erzbistums Paderborn möchte der Kirchensteuerrat die Gestaltungsmöglichkeiten der Kirchengemeinden, Pastoralverbünde und Pastoralen Räume stärken. Kirche ist für die Menschen da. Vor Ort soll dies erfahrbar sein. Wenn wir Gestaltungsmöglichkeiten der Kirche bei den Menschen und für die Menschen finanziell eröffnen und stärken, dann ist die Kirchensteuer gut investiert.“

Finanzmittel für die Kirchengemeinden

In der Sitzung des Kirchensteuerrates wurde nicht allein der Punktewert für die Schlüsselzuweisungen festgelegt und der Pastoralverbundetat je Mitglied erhöht: Zudem wurde eine Baupauschale bestätigt, die einen Zuschuss von 3.000 Euro für jedes betriebsnotwendige Gebäude einer Kirchengemeinde vorsieht – das sind im Erzbistum Paderborn insgesamt 2.300 Gebäude. Auch die Technikpauschale wird in Höhe von 1.000 Euro je zuschussfähigem Gebäude an die Kirchengemeinden des Erzbistums weiterhin ausbezahlt – diese Pauschalzahlung betrifft rund 1.700 Gebäude. Jeder Pastoralverbund bekommt darüber hinaus pauschal 5.000 Euro, um Ehrenamtliche, die sich in den Kirchengemeinden einsetzen, zu unterstützen oder ihnen beispielsweise deren Auslagen zu erstatten. Zudem beschloss der Kirchensteuerrat auch für das Jahr 2025 ein Bau-Investitionsbudget für die Kirchengemeinden von unverändert 30 Millionen Euro. Darüber hinaus dürfen Baumaßnahmen, die aus abgestimmten Maßnahmen der Immobilienstrategie resultieren, über die Baurücklage des Erzbistums Paderborn finanziert werden.

Schlüsselzuweisung und Pastoralverbundetat

Jede Kirchengemeinde im Erzbistum Paderborn erhält entsprechend einem bestimmten Schlüssel ihre finanziellen Mittel zugewiesen. Dieser Schlüssel orientiert sich beispielsweise an der Anzahl der Katholiken einer Kirchengemeinde. Der allgemeine „Punktwert“ gilt als Leitwährung für den Haushalt der Kirchengemeinden und des Erzbistums Paderborn.

Der Pastoralverbundetat soll die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden in einem Pastoralverbund ermöglichen und fördern. Bisher wurde dieser berechnet, indem für jeden Katholiken im Pastoralverbund ein Punkt und darüber hinaus 5.500 Punkte je Pastoralverbund – auf der Grundlage von 220 Pastoralverbünden im Erzbistum Paderborn – vergeben wurden. Auf der Grundlage des Kirchensteuerrates-Beschlusses wird zukünftig der Pastoralverbundetat berechnet, indem für jeden Katholiken im Pastoralverbund nicht nur ein Punkt, vielmehr zwei Punkte vergeben werden und darüber hinaus wie bisher 5.500 Punkte je Pastoralverbund.

Daneben gibt es weitere Zuweisungen von Seiten des Erzbistums Paderborn an die Kirchengemeinden für besondere pastorale Aktivitäten.

Abschied und Willkommen

Für den Leiter des Bereichs Finanzen im Erzbischöflichen Generalvikariat, Finanz-Direktor Dirk Wummel, war die Sitzung des Kirchensteuerrates im Bildungs- und Tagungshaus Liborianum ein Abschluss: Er geht in den Ruhestand. Der nach zwanzigjähriger Tätigkeit im Erzbistum Paderborn scheidende Diözesan-Ökomom bedankte sich bei den Mitgliedern des Kirchensteuerrates für die vertrauensvolle und inspirierende Zusammenarbeit. Der stellvertretende Vorsitzende des Kirchensteuerrates Hans Robert Schrewe sagte Dirk Wummel Dank für dessen „umsichtige und zugleich ruhelose“ Arbeit zum Wohle des Erzbistums Paderborn. Durch die Unterstützung und Begleitung von Dirk Wummel sei es dem Kirchensteuerrat gelungen, die Finanzen des Erzbistums sicher zu verwalten.

An der Sitzung des Kirchensteuerrates nahm erstmals Volker Mauß als zukünftiger Leiter des Bereichs Finanzen im Erzbischöflicihen Generalvikariat teil. Die Mitglieder des Kirchensteuerrates begrüßten ihn herzlich.

© Archiv-Foto: Thomas Throenle / Erzbistum Paderborn

Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn

Der Kirchensteuerrat ist ein Gremium für die Wahrnehmung der Mitverantwortung im Erzbistum Paderborn. Dem Kirchensteuerrat gehören 19 gewählte und berufene Mitglieder (17 Laien und zwei Priester) an. Vorsitzender des Kirchensteuerrates ist Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz. Der Paderborner Erzbischof nimmt wie die Generalvikare, der Diözesan-Ökonomen und der Diözesan-Justiziar mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.

Der Kirchensteuerrat ist für den in Nordrhein-Westfalen gelegenen Teil des Erzbistums Paderborn zuständig. Für die in Hessen und Niedersachsen gelegenen Gebietsteile des Erzbistums besteht jeweils ein eigener Kirchensteuerbeirat.

Aufgaben

Der Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn hat laut seiner Satzung weitgehende Beschluss- und Entscheidungsfunktionen. Er legt den Kirchensteuer-Hebesatz fest, stellt Richtlinien für die Verteilung der Kirchensteuer auf und entscheidet über Erlass beziehungsweise die Stundung von Kirchensteuern. Weiterhin berät das Gremium über den Haushalt der Erzdiözese und legt diesen dem Erzbischof zur Inkraftsetzung vor. Das Finanzgremium beschließt die Jahresabschlüsse des Erzbistums Paderborn und entscheidet über die Entlastung der Verwaltung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr. Schließlich wählt der Kirchensteuerrat den Abschlussprüfer aus und schlägt dem Erzbischof die nach den Statuten des Diözesanvermögensverwaltungsrates aus seinen Reihen zu entsendenden Mitglieder vor.

Durch den Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn wurden in den letzten vier Jahrzehnten über die satzungsmäßigen Aufgaben hinaus viele Initiativen angestoßen, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Familienförderung, die Einrichtung des Katastrophenfonds, Hilfen zum Schutz des ungeborenen Lebens, Arbeitslosen- und Spätaussiedler-Hilfsmaßnahmen, eine Anlaufförderung für Hospize und Hilfen für Kriegsopfer in Krisengebieten und für Flüchtlinge. Sonderfonds, Unterstützungsmaßnahmen zur Verwirklichung des Zukunftsbildes für das Erzbistum Paderborn wurden initiiert und Mittel für innovative Projekte freigegeben.

Wahl zum Kirchensteuerrat

Durch Vertreter aus den Kirchenvorständen aller im nordrhein-westfälischen Teil der Erzdiözese Paderborn gelegenen Pfarrgemeinden werden vierzehn Laien gewählt. Die Kirchenvorstände können Kandidaten zur Wahl vorschlagen. In sieben Regional-Wahlbezirken werden jeweils zwei Mitgliedern gewählt. Drei weitere Laien werden vom Paderborner Erzbischof in den Kirchensteuerrat berufen. Vom Priesterrat werden zudem zwei amtierende Pfarrer des in Nordrhein-Westfalen gelegenen Teils der Erzdiözese Paderborn in den Kirchensteuerrat gewählt. Die aktuelle Wahlperiode des Kirchensteuerrates endet am 31. Dezember 2024. Die Wahlen zur Neubesetzung des Kirchensteuerrates werden bereits vorbereitet.

Ein Beitrag von:
Team Presse

Thomas Throenle

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