„Mit der Maßnahme möchte das Erzbistum Paderborn ein Zeichen setzen“, unterstreicht Generalvikar Alfons Hardt. „Wir möchten uns als Kirche beteiligen und finanzielle Unterstützung leisten. Ich bin den Mitgliedern des Kirchensteuerrates für ihre Unterstützung dankbar. So können wir einen direkten gesellschaftlichen Beitrag leisten, ein Beitrag, der ankommt und konkret hilft“, erklärt der Generalvikar des Erzbischofs von Paderborn die um- und weitsichtige Entscheidung des Finanzgremiums zur Verwendung der zusätzlichen Kirchensteuereinnahmen.
Erläuterung: Energiepreispauschale und Steuereinnahmen
Die Energiepreispauschale ist Teil der Entlastungspakete der Bundesregierung aufgrund steigender Energiepreise. Sie wird von Seiten des Arbeitgebers an die einkommenssteuerpflichtigen Beschäftigten mit den monatlichen Gehaltsabrechnungen ab September dieses Jahres ausgezahlt. Auf den Nettobetrag von pauschal 300 Euro für jede einkommenssteuerpflichtige Person werden die üblichen steuerlichen Abgaben fällt, darunter für Kirchenmitglieder die Kirchensteuer. Das führt für die Kirchen zu außerordentlichen Mehreinahmen. Diese möchte das Erzbistum Paderborn im Anschluss an das Votum des Kommissariats der Deutschen Bischöfe an die Gesellschaft zurückgeben.