Vor einer „Änderung der gesetzlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs“ warnt die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Dr. Irme Stetter-Karp. „Im Galopp will eine interfraktionelle Gruppe offenbar ein neues Gesetz noch vor der Neuwahl des Bundestags durchbringen“, sagt sie. „Das halte ich für fatal. Die Debatte um den Paragrafen 218 muss gesellschaftlich breit geführt werden. Es geht um eine existenzielle Frage und die damit verbundenen ethischen Dilemmata.“ Der Gesetzentwurf, der auf eine Initiative von grünen, linken und sozialdemokratischen Abgeordneten zustande gekommen ist, wird heute in erster Lesung im Bundestag beraten.
Thema benötigt eine breite gesellschaftliche und politische Debatte
„Wir als ZdK kritisieren nicht nur, dass hier eine breite gesellschaftliche und politische Debatte zu kurz kommt. Wir haben auch grundlegende inhaltliche Anfragen an den Entwurf“, so die ZdK-Präsidentin. „Wenn ein Abbruch bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche künftig nicht mehr rechtswidrig sein soll, wird die doppelte Anwaltschaft für das ungeborene Leben und die Frauen aufgegeben. Ein abgestufter Lebensschutz – vor der 12. Woche geringer als danach – ist aus katholischer Sicht nicht zu akzeptieren. Leben ist Leben – von Anfang an.“
Bestehende Regelung ist bewährt
Die bestehende Regelung mit §218 StGB stelle „ein bewährtes Schutzkonzept dar“, ist Stetter-Karp überzeugt. „Das dagegen vorgebrachte Argument, diese Regelung diskriminiere Frauen, weil sie die Konfliktlage strafrechtlich behandele, unterschlägt, dass Frauen weder bestraft noch allein gelassen werden. Eine professionelle Beratung zeigt in dieser Situation Möglichkeiten auf. Der Beratungsschein, der dort ausgestellt wird, macht einen Abbruch straffrei möglich. Zugleich macht Paragraf 218 deutlich: Es geht hier auch um das Lebensrecht des werdenden Kindes.“
Verpflichtende Beratung ist eine hilfreiche Unterstützung für werdende Mütter
Erleichtert zeigt sich die ZdK-Präsidentin darüber, dass „die Beratung im Schwangerschaftskonflikt auch in einer möglichen gesetzlichen Neuregelung erhalten bleiben soll. Das nimmt die Frau in der besonderen Lage ernst, und zwar auch im frühen Stadium der Schwangerschaft. Eine gesetzlich verankerte Beratung ist die Voraussetzung dafür, dass alle Möglichkeiten, die es in der Konfliktlage akut gibt, tatsächlich zur Sprache kommen. Untersuchungen zeigen, dass Frauen und auch deren Partnern teils nicht bewusst ist, auf welche Hilfen sie in einer solchen Situation zählen können.“
Verfassungsrechtliche Tragweite im Blick haben
Eine deutliche Abschwächung des staatlichen Schutzes für das ungeborene Kind dürfe keinesfalls das Ergebnis einer möglichen Neuregelung sein, so die ZdK-Präsidentin. „Der Bundestag und alle Parteien müssen die Tragweite einer gesetzlichen Neujustierung im Blick behalten. Wir müssen genügend Zeit haben, um insbesondere die verfassungsrechtlichen Auswirkungen einer solchen Gesetzesänderung angemessen diskutieren zu können.“