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Erzbistum Paderborn
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„Lebendigkeit der kirchlichen Bußtradition“ neu entdecken

Liturgieprofessor Stefan Kopp zur „Gemeinsamen Feier der Versöhnung“

„Eine gute Beichte ist besser als drei gewohnheitsmäßige.“ So lautet ein bemerkenswerter Satz, den der Theologe Karl Rahner vor mehr als 50 Jahren gelassen formulierte und der vermutlich auch heute noch unter ganz anderen Vorzeichen grundsätzlich auf breite Zustimmung stoßen würde. Allerdings fragen sich mittlerweile selbst fromme Katholiken, warum sie überhaupt beichten sollten und wie das Sakrament der Versöhnung Kraftquelle für das christliche Leben sein kann.  

Einen aktuellen Anstoß, der nicht nur zum Nachdenken sondern auch zu einer neuen Praxis anregen will, hat jetzt Paderborns Erzbischof Hans-Josef-Becker mit seinem diesjährigen Fastenhirtenbrief „Mit Christus neu beginnen“ gegeben. Menschen aufzurichten statt niederzumachen, ist dabei Kern seines Anliegens. Doch wie soll das Vorhaben Früchte tragen, wenn neben den Gläubigen sogar schon die „Profis“, also die hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger, immer weniger mit der Feier von Buße und Versöhnung anfangen können, wie eine repräsentative Seelsorgestudie aus den Jahren 2012 bis 2014 belegt?  

Eine Möglichkeit sieht Erzbischof Becker in der Neuentdeckung der „Gemeinsamen Feier der Versöhnung“, das heißt mit der „Gemeinschaftlichen Feier der Versöhnung mit Bekenntnis und Lossprechung der Einzelnen“, wie es liturgisch vollständig im entsprechenden Rituale heißt. Ausdrücklich möchte er zu dieser Form ermutigen und in der österlichen Bußzeit selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Darum lädt Erzbischof Becker am Mittwoch, 27. März 2019, um 19 Uhr alle Gläubigen zu diesem besonderen Bußgottesdienst in den Hohen Dom zu Paderborn ein und erwartet sich von hier aus einen Impuls, der früher oder später alle Gemeinden im Erzbistum erreichen soll.  

Professor Dr. Stefan Kopp, Liturgiewissenschaftler an der Theologischen Fakultät Paderborn, hält diese Initiative für wichtig. „Die Kirche kann bei dieser Form in ihrer eigenen Tradition ansetzen und auf dieser Basis neben der klassischen Beichtpraxis eine neue Kultur der Versöhnung fördern“, findet der 34-jährige Theologieprofessor. Entscheidend sei bei der angestrebten Trendwende, dass das Bußsakrament „von den Menschen gerade in seiner vergebenden, heilenden, aufrichtenden und freimachenden Funktion neu wahrgenommen und existenziell als Ort der Christusbegegnung erfahren werden kann“.  

Um „die Lebendigkeit der kirchlichen Bußtradition“ wieder neu entdecken zu können, sei deshalb „eine im Leben der Menschen greifbare theologische Erschließung und inhaltliche Vertiefung nötig, die bei der Taufe als hermeneutischem Schlüssel ansetzt“, meint Professor Kopp. Die Taufe sei der erste Ort der Umkehr und der Vergebung, „an dem neues Leben in Christus geschenkt wird“. Damit beginne die den Einzelnen prägende Christusgemeinschaft, die sich dann im christlichen Leben immer wieder zu bewähren habe.  

„Vor diesem Hintergrund ist das Bußsakrament eine zweite, grundsätzlich wiederholbare Chance, die in der Taufe begonnene Christusgemeinschaft und geschenkte Taufgnade zu erneuern sowie sich neu an Christus und seinem Evangelium auszurichten“, erklärt Professor Kopp, für den diese Einsicht der Ausgangspunkt jeder Überlegung zu Umkehr und Buße sein muss. Dabei gehe es nicht um einen „permanenten Unterdrückungsmechanismus sündiger Leidenschaften“, sondern um „ein Freiwerden für die permanente Ausrichtung am erlösenden Handeln Jesu“, die in der Taufe grundgelegt sei.  

Dabei gehe es aus der Sicht des Liturgiewissenschaftlers nicht um „eine wie auch immer geartete Renaissance einer bestimmten historischen Beichtpraxis“, sondern um die Entdeckung einer neuen Vielfalt an möglichen Formen, die mit den Ursprüngen in einer vitalen Verbindung stehe. In der pastoralen Praxis werde viel zu oft das Angebot der gemeinsamen Feier der Versöhnung als Alternative zur klassischen Einzelbeichte übersehen, die für Professor Kopp mit ihrer Form heute besonders geeignet scheint: Die gemeinsame liturgische Bußfeier schaffe nämlich einen Rahmen, der die Mitfeiernden in ihrem persönlichen Umkehrprozess unterstütze. Sollten dann noch genügend Priester mitwirken können und die kirchenräumlichen Verhältnisse es zulassen, dann würde zudem das Bußsakrament als gemeinschaftsstiftend erfahrbar werden, was es von seiner Grundanlage her sei.

Hirtenbrief zur Fastenzeit 2019 von Erzbischof Hans-Josef Becker zum Download

   

    

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