Zuständig für die katholischen Friedhöfe seien die Kirchengemeinden. Sie reagierten auf den Wandel, indem sie die je eigene Satzung den Erfordernissen anpassen. Sie seien es auch, die vor Ort die Voraussetzungen dafür schaffen, der veränderten Nachfrage nachzukommen. Gestaltungsgrenzen ergäben sich vor allem immer dann, wenn Maßnahmen dem Glauben an die Auferstehung von den Toten widersprechen oder es um vollständige Anonymisierung geht. „Zum Beispiel Aschestreufelder können kirchlicherseits nicht befürwortet werden. Außerdem müssen die Namen der Verstorbenen erscheinen und sich zuordnen lassen“, erläutert die Juristin. Schließlich seien die verstobenen Personen auf ihren Namen getauft. Auch anonyme Bestattungen in freien Bestattungswäldern kämen daher nicht in Frage, während es Baumbestattungen mit Namensnennung auf kirchlichen Friedhöfen geben könne. „Es muss äußerlich erkennbar sein, wer an welchem Ort bestattet ist. Es geht der Kirche um mehr als um den bloßen Naturkreislauf.“
Das gilt bei kirchlichen Bestattungen
Ansonsten sei der Gestaltungs- und Nutzungsrahmen katholischer Friedhöfe flexibel, betont Heide Mohr. So seien auch Nichtangehörige der Kirchengemeinde, Christen anderer Konfessionen oder aus der Kirche Ausgetretene ohne besondere Einschränkung zur Bestattung zugelassen. In den Satzungen sei in der Regel vorgesehen, Ausnahmen nach vorheriger Zustimmung durch die zuständige Kirchengemeinde zuzulassen. „Es gibt ausreichend Spielraum, vor Ort gestalten zu können“, ist sich die Fachfrau sicher.
So gilt näherhin: Trauerfeiern können in einem dafür bestimmten Raum am Grab oder einer anderen dafür im Freien vorgesehen Stelle abgehalten werden. Das Requiem, also die Totenmesse, findet grundsätzlich nicht in der Friedhofskapelle, sondern in der Kirche statt. Die Leitung der Beerdigung obliegt dem zuständigen Pfarrer oder einer Person, die von ihm dazu beauftragt ist oder einen kirchlichen Auftrag dazu innehat. Andere wie beispielsweise private Trauerrednerinnen und Trauerredner dürfen nur mit einer vorherig zu beantragenden Erlaubnis auf dem Friedhof amtieren. Musik- und Gesangsdarbietungen auf dem Friedhof bedürfen der vorherigen Abstimmung. Bei der Auswahl der Musiker und der Darbietung soll ein würdiger Rahmen gewahrt bleibt.
Friedhofsverwaltung durch Kirchengemeinden
Was die Gebühren angeht, können kirchliche Friedhöfe unter Umständen günstiger sein als andere. Im Vergleich sei der Kostenapparat nicht selten kleiner. Das liege nicht zuletzt an den vielen Ehrenamtlichen, die regional unterschiedlich die kirchliche Bestattungskultur mittragen, erklärt Heide Mohr. Auch komme es häufig vor, dass die Gärtnerinnen und Gärtner kirchlicher Friedhöfe noch mehr Bezug zu einer gepflegten Bestattungskultur haben. „Vielleicht sagen auch deshalb manche, dass die kirchlichen Friedhöfe schöner gestaltet sind. Sie sind meistens auch kleiner und überschaubarer, was neben einer persönlichen Verbundenheit der Menschen auch ihrem Gefühl entgegenkommt.“ Beliebt seien kirchliche Friedhöfe, weil „diejenigen, die sich dort bestatten lassen wollen, in der Regel auch mehr Bezug zu ihnen haben, wenn sie beispielsweise selbst der Kirchengemeinde angehören oder Familienangehörige dort bereits bestattet sind“.