Hintergrund
Hintergrund war der am 4. Februar 2022 vom Synodalen Weg der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken verabschiedete Handlungstext „Einbeziehung der Gläubigen in die Bestellung des Diözesanbischofs.“ Dieser Text geht bereits für jede Diözese von einem Gremium aus, dem sogenannten „Synodalen Rat“, in dem zukünftig alle schon bestehenden Räte zusammengefasst werden. Aus diesem Gremium sollen Mitglieder in derselben Zahl wie es wahlberechtigte Domkapitulare gibt an der Kandidatenfindung und der Wahl beteiligt werden.
Da der Synodale Weg ein solches Gremium noch nicht endgültig beschlossen hat und es somit im Erzbistum Paderborn wie in den anderen Diözesen noch nicht besteht, hat das Paderborner Metropolitankapitel folgenden Weg der Beteiligung im Rahmen des gelten Rechts, insbesondere des Preußenkonkordats beschlossen:
Wie setzt sich Gruppe zusammen?
Es wird eine Gruppe aus 14 Personen gebildet, die gemeinsam mit dem Kapitel (hier: 10 residierende und 4 nichtresidierende Domherren) die Schritte zur Bestellung des nächsten Diözesanbischofs geht. Diese Gruppe soll zusammengesetzt sein aus jeweils drei Gläubigen der Pastoralen Räume/Pastoralverbünde jedes der drei Kooperationsräume (also 3 x 3 = 9), die per Losverfahren aus allen auf Anfrage an alle Pastoralen Räume/Pastoralverbünde eingesandten Namen ausgelost werden, dazu kommen 3 vom Diözesanpastoralrat benannte Personen sowie je eine von der Direktorenkonferenz der Katholischen Schulen im Erzbistum und vom Diözesan-Caritasverband benannte Person. Diese 14 Personen werden zur Zusammenkunft mit dem Kapitel eingeladen. Insgesamt werden also 28 Personen die Gruppe bilden, die zu den im Folgenden skizzierten Schritten zusammenkommt.
Wie sieht der Zeitplan aus?
Eine erste Zusammenkunft soll dienen: der Klärung der Bedeutung und Anforderungen an das Bischofsamt; Procedere der Bestellung des künftigen Erzbischofs (Rechtsvorschriften, Erwartungen); Beschreibung des Profils des künftigen Erzbischofs.
Bei einem zweiten Treffen sollen Namen für eine Vorschlagsliste gesammelt werden, die das Kapitel über den Nuntius dem Apostolischen Stuhl zuleitet. Das Kapitel strebt für dieses Treffen eine gemeinsame Aufstellung dieser Liste mit allen Beteiligten an, wobei im Blick auf das Konkordatsrecht in der Gesamtmehrheit der 28 Personen auch die Mehrheit des Kapitels den in die Liste aufzunehmenden Personen zustimmen muss.
Einfluss von „Päpstliches Geheimnis“ und Konkordatsrecht
Eine weitergehende Beteiligung dieser Gruppe von Vertretern aus dem Erzbistum an der eigentlichen Wahl aus einer Dreierliste des Apostolischen Stuhls steht unter dem Vorbehalt, dass dieser das sog. „Päpstliche Geheimnis“ auf diese Gruppe ausdehnt. Im Rahmen des Konkordatsrechts muss aber immer gewährleistet sein, dass der neue Erzbischof immer auch von der Mehrheit des Kapitels gewählt werden kann.
Mehr als eine Personalentscheidung
Das Metropolitankapitel verspricht sich von dieser Vorgehensweise eine Beteiligung der Gläubigen, soweit dies derzeit rechtlich möglich ist und damit eine möglichst hohe Beteiligung im Erzbistum am Wahlvorgang. Dabei soll ins Bewusstsein gehoben werden, dass es sich hierbei nicht um eine bloße einfache Personalentscheidung handelt, sondern um einen geistlichen Vorgang in der Kirche von Paderborn. Die einzelnen Schritte sind mit Erzbischof Hans Josef Becker abgesprochen und werden von ihm ausdrücklich begrüßt.