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Erzbistum Paderborn
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Dom Paderborn Paderquellgebiet© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn

„Päpstliches Geheimnis“ kann bei Bischofswahl nicht ausgeweitet werden

Dompropst Göbel informiert Vertreterinnen und Vertreter von Gläubigen aus dem Erzbistum Paderborn über Rückmeldung aus Rom / Bestimmungen des Preußenkonkordats regeln Bischofswahl und stehen Überlegungen zur weitergehenden Beteiligung entgegen

Nachdem das Paderborner Metropolitankapitel gemeinsam mit 14 Vertreterinnen und Vertretern von Gläubigen aus dem Erzbistum Paderborn mögliche Vorschläge für das Amt des neuen Paderborner Erzbischofs im September und Oktober 2022 beraten hatte, musste nach einer Prüfung in Rom jetzt entschieden werden, dass eine weitere Beteilung von Personen über die Mitglieder des Domkapitels hinaus nicht möglich ist. Dompropst Monsignore Joachim Göbel informierte „mit Bedauern“ die per Losentscheid gewählten 14 Vertreterinnen und Vertretern in einem Brief, dass dem Metropolitankapitel eine entsprechende „klare Antwort aus Rom“ vorliegt, die durch den Nuntius übermittelt wurde: „Um die Rechtmäßigkeit der Wahl zu wahren, haben wir daher keine Möglichkeit, Sie weiterhin am Verfahren der Bischofswahl zu beteiligen.“

Nach Beratung mit den Vertreterinnen und Vertretern der Gläubigen aus dem Erzbistum habe das Metropolitankapitel in freier und geheimer Wahl eine Vorschlagliste von Personen für das Amt des Paderborner Erzbischofs erstellt und an den Apostolischen Nuntius in Berlin gesandt, erinnert Dompropst Göbel an das erstmals in dieser Weise angewandte Vorgehen. Zudem wurde dem Nuntius vorgeschlagen, die 14 Delegierten bei der individuellen Befragung über Kandidaten zu berücksichtigen. Gleichzeitig sei darum gebeten worden, das sogenannte „päpstliche Geheimnis“ auf den Kreis der 14 Delegierten auszuweiten. Dadurch sollte im Vorfeld der Wahl, die gemäß Preußenkonkordat in Verantwortung des Domkapitels liegen muss, eine gemeinsame Beratung mit diesen Delegierten aus dem Erzbistum Paderborn ermöglicht werden. Von ganz unterschiedlichen Stellen und auf verschiedenen Ebenen sei dem Heiligen Stuhl dieses Anliegen vorgetragen und erläutert worden. Dompropst Göbel erinnert dazu an die Beratung im Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz.

Die Antwort aus Rom mache deutlich, dass eine Ausweitung des päpstlichen Geheimnisses und damit eine Teilnahme an der Erzbischofswahl nicht vereinbar sei mit den Bestimmungen des Preußenkonkordats und die Rechtmäßigkeit der Bischofswahl gefährde, informiert Dompropst Joachim Göbel nun in seinem Schreiben. In der Antwort aus dem Vatikan werde darauf hingewiesen, dass diese Ausweitung nicht einseitig durch den Heiligen Stuhl erfolgen könne, vielmehr eine Abstimmung mit den Konkordatspartnern, somit den Bundesländern, erfolgen müsse. Wie diese Abstimmung aussehen könne, sei in weiteren Gesprächen durch die Deutsche Bischofskonferenz mit Rom zu klären.

Dompropst Göbel bedankt sich im Namen des Metropolitankapitels und des Diözesanadministrators für das Engagement und die Mitarbeit der 14 gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Gläubigen, „die vertrauensvolle und von gegenseitigem Respekt geprägte Atmosphäre unserer Treffen“.

Gemeinsame Beratungen

Das Paderborner Metropolitankapitel hatte im Hinblick auf die Bischofswahl im September 2022 neun durch Losentscheid ausgewählte sowie fünf von Gremien des Erzbistums delegierte Vertreterinnen und Vertreter aus dem gesamten Erzbistum eingeladen, um zunächst über Abläufe und Anforderungen zu informieren. Bei einem weiteren Treffen im Oktober 2022 wurde gemeinsam über mögliche Personen für die Vorschlagliste des Metropolitankapitels beraten. Mit diesem Vorgehen folgte das Paderborner Metropolitankapitel dem im „Synodalen Weg der Katholischen Kirche in Deutschland“ beschlossenen Handlungstext zur Einbeziehung der Gläubigen bei der Bestellung eines neuen Diözesanbischofs.

Vertreterinnen und Vertreter der Gläubigen

Die per Los bestimmten Frauen und Männer bildeten zusammen mit den drei vom Diözesanpastoralrat sowie den zwei von der Direktorenkonferenz der Katholischen Schulen im Erzbistum und vom Caritasverband für das Erzbistum Paderborn delegierten Personen eine insgesamt 14-köpfige Gruppe. Diese hat gemeinsam mit dem gleichgroßen Paderborner Metropolitankapitel über mögliche Kandidaten beraten.

In Rom erfolgt gemäß dem Preußischen Konkordat die Aufstellung der sogenannten Dreierliste. Daraus wählt das Metropolitankapitel einen neuen Erzbischof – aufgrund der Entscheidung aus Rom jetzt ohne vorherige Beteiligung der delegierten Vertreterinnen und Vertreter aus dem gesamten Erzbistum Paderborn.

Weitere Informationen zur Sedisvakanz und Bischofswahl im Erzbistum Paderborn finden Sie hier.

Ein Beitrag von:
Team Presse

Thomas Throenle

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