Synodalität soll wirksamere Evangelisierung ermöglichen
Im Austausch berichteten die Bischöfe von der letzten Zusammenkunft des Synodalen Ausschusses (ein temporäres Arbeitsgremium), bei der über die theologischen Grundlagen und Möglichkeiten der rechtlichen Ausgestaltung eines nationalen synodalen Gremiums diskutiert wurde. Die heutige Zusammenkunft konzentrierte sich auf das Verhältnis zwischen der Ausübung des bischöflichen Dienstes und der Förderung der Mitverantwortung aller Gläubigen, wobei insbesondere kirchenrechtliche Aspekte zur Etablierung einer konkreten Form von Synodalität in der Kirche in Deutschland im Vordergrund standen. Beiden Seiten ist es ein großes Anliegen, Synodalität im Leben der Kirche im Blick auf eine wirksamere Evangelisierung zu stärken.
Eine vom Synodalen Ausschuss eingerichtete Kommission wird sich mit den Fragestellungen zur Synodalität und zur Struktur eines synodalen Gremiums befassen. Zur Ausarbeitung eines Entwurfs für dieses Gremium wird die Kommission in engem Kontakt mit einer entsprechenden Kommission sein, die sich aus Vertretern der zuständigen Dikasterien zusammensetzt. Zwei Aspekte waren den Vertretern der Römischen Kurie wichtig: Man wünscht eine Änderung der Bezeichnung und verschiedener Aspekte des bisherigen Entwurfs für ein solches mögliches nationales synodales Gremium. Hinsichtlich der Stellung dieses Gremiums besteht Übereinkunft darin, dass es nicht über der Bischofskonferenz steht oder gleichrangig mit ihr ist.