Wahl-Modalitäten und -Abläufe
Durch die zuständigen Wahlausschüsse in den sieben Regional-Wahlbezirken innerhalb des Erzbistums Paderborn werden alle Kirchenvorstände der Kirchengemeinden dazu aufgefordert, aus ihren Mitgliedern einen Vertreter als Wahlfrau oder Wahlmann für die Wahl zum Kirchensteuerrat zu benennen. Dabei können die Kirchenvorstände zudem geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für den Kirchensteuerrat auf der Ebene des Erzbistums vorschlagen: In jedem Wahlbezirk werden zwei Vertreterinnen oder Vertreter für den Kirchensteuerrat gewählt.
Durch die Wahl von insgesamt 14 Mitgliedern des Kirchensteuerrates durch Wahlfrauen und Wahlmänner der örtlichen Kirchenvorstände sowie durch die Möglichkeit, selbst Kandidatinnen und Kandidaten für den Kirchensteuerrat zu benennen, wird gewährleistet, dass die Belange der Kirchengemeinden gesehen werden und nicht hinter den zentralen Aufgaben des Erzbistums oder der Weltkirche zurücktreten. Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz ist es ein besonderes Anliegen, dass finanzielle Entscheidungen „eng verzahnt“ sind mit pastoralen Entscheidungen: „Jede finanzielle Entscheidung braucht eine pastorale Grundlage und jede pastorale Entscheidung braucht eine finanzielle Grundlage.“
Die insgesamt sieben Wahlbezirke sind in der Wahlordnung beschrieben und bilden sich jeweils aus mehreren Dekanaten. Die Festlegung des genauen Wahltermins erfolgt durch den jeweiligen Bezirkswahlausschuss.
Wählbar in den Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn sind Laien, die nicht hauptberuflich im Dienst des Erzbistums, eines Gemeindeverbandes oder einer Kirchengemeinde stehen, ihren Wohnsitz in dem in NRW gelegenen Teil der Erzdiözese haben und der Kirchensteuerpflicht unterliegen. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen nicht Mitglied in einem Kirchenvorstand einer Kirchengemeinde sein.
Zusammensetzung des Kirchensteuerrates durch demokratische Wahlen
Dem Kirchensteuerrat gehören im Erzbistum Paderborn Laien und Priester als gewählte oder berufene Mitglieder an. Die Mehrheit der Mitglieder wird durch eine demokratische Wahl bestimmt. Neben den vierzehn gewählten Laienmitgliedern gehören dem Kirchensteuerrat drei weitere Laien aus dem Erzbistum an, die durch den Paderborner Erzbischof berufen werden. Auf diese Weise hat der Erzbischof die Möglichkeit, das Gremium mit Personen- oder Berufsgruppen zu ergänzen, die nach der Wahl noch nicht im Kirchensteuerrat vertreten sind. Schließlich wählt der Priesterrat zwei amtierende Pfarrer des Erzbistums als Mitglieder des Kirchensteuerrates.
Vorsitzender des Kirchensteuerrates ist Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz. Der Paderborner Erzbischof nimmt, wie seine beiden Generalvikare Dr. Michael Bredeck und Thomas Dornseifer, Diözesan-Ökonom Volker Mauß und Diözesan-Justiziar Marcus Baumann-Gretza, mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
Beschlüsse des Kirchensteuerrates werden durch einfache Mehrheitsentscheidungen gefasst. Sie bedürfen zum Teil zu ihrer Rechtswirksamkeit der Konfirmierung durch den Paderborner Erzbischof.
Der Kirchensteuerrat ist für den in Nordrhein-Westfalen gelegenen Teil des Erzbistums Paderborn zuständig und besteht deshalb auch nur aus Personen aus Nordrhein-Westfalen und wird lediglich von Personen aus diesem Bundesland gewählt. Für die in Hessen und Niedersachsen gelegenen Teile des Erzbistums Paderborn besteht jeweils ein eigener Kirchensteuerbeirat.
Aufgaben des Kirchensteuerrates
Der Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn hat laut seiner Satzung weitgehende Beschluss- und Entscheidungsfunktionen. Er legt den Kirchensteuer-Hebesatz fest, stellt Richtlinien für die Verteilung der Kirchensteuer auf und entscheidet über Erlass beziehungsweise die Stundung von Kirchensteuern. Weiterhin berät das Gremium über den Haushalt der Erzdiözese und legt diesen dem Erzbischof zur Inkraftsetzung vor. Das Finanzgremium beschließt die Jahresabschlüsse des Erzbistums Paderborn und entscheidet über die Entlastung der Verwaltung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr. Schließlich wählt der Kirchensteuerrat den Abschlussprüfer aus und schlägt dem Erzbischof die nach den Statuten des Diözesanvermögensverwaltungsrates aus seinen Reihen zu entsendenden Mitglieder vor.
Durch den Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn wurden in den letzten vier Jahrzehnten über die satzungsmäßigen Aufgaben hinaus viele Initiativen angestoßen, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Familienförderung, die Einrichtung des Katastrophenfonds, Hilfen zum Schutz des ungeborenen Lebens, Arbeitslosen- und Spätaussiedler-Hilfsmaßnahmen, eine Anlaufförderung für Hospize und Hilfen für Kriegsopfer in Krisengebieten und für Flüchtlinge. Sonderfonds, Unterstützungsmaßnahmen zur Verwirklichung des Zukunftsbildes für das Erzbistum Paderborn wurden initiiert und Mittel für innovative Projekte freigegeben.
Durch den Kirchensteuerrat werden schließlich auch die so genannten Schlüsselzuweisungsrichtlinien als Finanzierungssystem für die laufenden Kosten der Kirchengemeinden permanent überprüft und den aktuellen Erfordernissen angepasst.
Der Kirchensteuerrat hat sich als ein wichtiges Gremium für die Wahrnehmung der Mitverantwortung im Erzbistum Paderborn bewährt. Durch die kompetente Begleitung der Leitung des Erzbistums Paderborn leistet dieses Gremium einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherstellung einer zukunftsorientierten Haushaltsplanung im Erzbistum Paderborn.